Hallo,
ich will kurz unser Problem schildern: Wir sind vor etwas mehr als
drei Jahren in unsere jetztige Wohnung eingezogen, die wir zum 31.10.
gekündigt haben. Bei Einzug waren sämtliche Türen, Zargen, Fenster-
bänke u.ä. in stark renovierungbedürftigem Zustand. Dies wurde bei
der Übergabe auch so festgehalten (dem äußeren Anschein nach wurde
hier in den letzten 15 Jahren nichts getan). Es existiert keine Über-
nahme der Renovierungsverpflichtung durch uns. Nun tritt der Vermieter
mit einem Kostenvoranschlag für die Sanierung dieser Teile heran, mit
der Forderung, daß wir 3/7 der Kosten (Sanierung ist im 7-Jahre-Turnus
vorgeschrieben) tragen sollen oder die gesamten Reparaturen selbst
ausführen. Nun haben wir in etwa 3/7 der unter diesen Passus fallenden
Gegenstände während unserer Mietdauer renoviert und sind der Ansicht,
daß die Ansprüche des Vermieters unverhältnismäßig sind, da die seit der letzten Schönheitsreparatur vergangene Zeit den vorgeschriebenen Fristenzeitraum massiv überschreitet. Hierdurch wird die Reparatur natürlich auch sehr viel anspruchsvoller und damit teurer. Wir haben uns bereiterklärt unseren Anteil gemessen an dem tatsächlichen Zeitraum seit der zuletzt durchgeführten Renovierung (also so ca. 15 Jahre und damit 3/15) zu tragen. Haben wir eine Chance damit durchzukommen? Oder können wir vielleicht sogar darauf hinaus, daß wir 3/7 der in Frage kommenden Gegenstände vollständig renoviert haben (z.B. 3 von 7 Fenstern incl. Fensterbänken)? Oder ist die Quotenklausel vielleicht sogar unwirksam, weil der Hinweis darauf fehlt, daß die Fristen erst mit Beginn des Mietverhältnisses und nicht seit der letzten Schönheitsreparatur laufen?
Eine Menge Fragen, vielleicht kann ja jemand helfen.
Gruss
Sven