Hallo Experten…
Ich bewohne eine öffentlich geförderte Wohnung, die ich damals aufgrund meine niedriegen Zivi-Gehaltes über §5-Schein bekommen habe. Nun ist es so, dass ích mehr verdiene und somit wahrscheinlich eine „Fehlbelegungsabgabe“ (heisst das Ding wirklich so ?? ;o) ) zahlen muss. (alles völlig ok). Jetzt habe ich aber eine Freundin, die mit bei mir einziehen will. Muss ich das beim Vermieter (Baugenossenschaft) angeben ?? Und wenn ja, wird sich evtl die Miete erhöhen, oder die „Ausgleichszahlung“ ?? Kann ich einfach einen Namen mehr an den Briefkasten / Türschild schreiben ?? ( NOCH tragen wir nicht den selben Namen *gg*)
Vielen Dank für die Tipps…
Gruss Timo
Hallo Timo,
erfahrungsgemäss weiss die Baugenossenschaft schon jetzt, dass Deine Freundin Dich besucht. Es ist notwendig, dass Du Deine Freundin bei der Genossenschaft anmeldest. Melder der Genossenschaft, dass Deine Lebenspartnerin bei Dir einzieht und ein gemeinsamer Hausstand geführt wird.
Eine höhere Miete löst dies nicht aus. Soweit jedoch Nebenkosten nach Personentzagen berechnet werden, wird hier der Aufschlag erfolgen.
Die Frage der Fehlbelegungsabgabe soll ich nicht kümmern. Solange sie die Kommune nicht erhebt solltest Du Dir keine Gedanken machen.
Ich bewohne eine öffentlich geförderte Wohnung, die ich damals
aufgrund meine niedriegen Zivi-Gehaltes über §5-Schein
bekommen habe. Nun ist es so, dass ích mehr verdiene und somit
wahrscheinlich eine „Fehlbelegungsabgabe“ (heisst das Ding
wirklich so ?? ;o) ) zahlen muss. (alles völlig ok). Jetzt
habe ich aber eine Freundin, die mit bei mir einziehen will.
Muss ich das beim Vermieter (Baugenossenschaft) angeben ?? Und
wenn ja, wird sich evtl die Miete erhöhen, oder die
„Ausgleichszahlung“ ?? Kann ich einfach einen Namen mehr an
den Briefkasten / Türschild schreiben ?? ( NOCH tragen wir
nicht den selben Namen *gg*)
Name sollte natürlich an das Türschild und wenn Deien Freundin einzieht, melde sie an. Durch die Anmeldung erfährt die Gesellschaft sowieso von der gemeinsamen Wohnung.
Gruss Günter