Kündigung evtl. rücknehmbar?

Hallo,
habe meine Wohnung zum 30.11.03 gekündigt, weil wir uns ein Haus kaufen wollen. Vermieter hat die Kündigung bestätigt, Nachmieter steht bereits fest (ob die schon einen Vertrag unterschrieben haben, weiß ich nicht).
Frage: Wenn - wider Erwarten - der Hauskauf nicht zustande kommt (aus welchen Gründen auch immer), kann ich dann die Kündigung rückgängig machen und weiterhin in meiner jetzigen Wohnung bleiben?? Ich meine, etwas diesbezügliches irgendwann einmal gelesen zu haben, bin mir aber überhaupt nicht mehr sicher darüber. Für eine erschöpfende Antwort bin ich sehr dankbar.

MfG
Ralf

Hallo Ralf,

habe meine Wohnung zum 30.11.03 gekündigt, weil wir uns ein
Haus kaufen wollen. Vermieter hat die Kündigung bestätigt,
Nachmieter steht bereits fest (ob die schon einen Vertrag
unterschrieben haben, weiß ich nicht).
Frage: Wenn - wider Erwarten - der Hauskauf nicht zustande
kommt (aus welchen Gründen auch immer), kann ich dann die
Kündigung rückgängig machen und weiterhin in meiner jetzigen
Wohnung bleiben??

Dann kann Dir ein Problem entstehen. Du hast gekündigt. Der Nachmieter steht fest und hat wohl auch gekündigt. Möglicherweise hat der dortige Nachmieter auch schon gekündigt und dieser hat auch schon einen neuen Mieter. Wenn Du nicht ausziehen solltest und/oder sich der Termin verzögert, solltest Du auf dem schnellsten Wege den Vermieter verständigen und klären, wann Dein Nachmieter einziehen will. Notfalls musst Du eien Übergangslösung finden, sonst kann es zu einem Rattenschwanz von Schadenersatzansprüchen von Mietern kommen, die jeweils nicht in die vorgesehene Wohnung einziehen können.

Ich meine, etwas diesbezügliches irgendwann

einmal gelesen zu haben, bin mir aber überhaupt nicht mehr
sicher darüber. Für eine erschöpfende Antwort bin ich sehr
dankbar.

Der Vernmieter wird klären müssen, wenn es nicht zu einem Hauskauf kommt, ob er einen Mietvertrag mit dem neuen Mieter abgeschlossen hat. Wenn ja, dann muss Dein Vermieter den Vertrag einhalten. Nur wenn der Nachmieter vom Vertrag zurück treten kann, kann Dein Vermieter Deine Kündigung ggfls. zurück nehmen. Sonst wirst Du jetzt eine Wohnung suchen müssen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort. Der Nachmieter in unserem Fall ist ein Pärchen, bei dem er zur Zeit im Hotel und sie bei einer Freundin wohnt, also dieser ‚Domino-Effekt‘ würde zumindest mal wegfallen. Nichtsdestoweniger Trotz wäre es natürlich vernünftig, den Vermieter zu informieren und auf die evtl. auftretenden Schwierigkeiten hinzuweisen.
Vielen Dank nochmal und schönes Wochenende!!

Ralf

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Hallo Ralf,

ich glaube das klappt nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen beiden Seiten. Schließlich hast du von dir aus gekündigt und damit den Vermieter vor die Tatsache gestellt, dass er von dir dann kein Geld mehr kriegt.

Also muss er irgendwie darauf reagieren und sich einen Nachmieter suchen und kann nich warten ob du es dir vielleicht nochmal anders überlegst.

Ich auch ein Mieter (arbeite also nicht für die Gegenseite), aber in diesem Fall würde ich schon aus Gefühl sagen dass du ohne Einwilligung des Vermieters die Kündigung nicht zurücknehmen kannst, denn sonst würde der ja einseitig auf sämtlichen Risiken einer Kündigungsfrist sitzen bleiben, da er die ganze Zeit noch nichts machen kann, weil es sich der Mieter ja noch anders überlegen könnte.

Und was die Nachmieter betrifft: gerade wenn einer der beiden im Hotel wohnt, könnte ich mir schon ein lebhaftes Interesse vorstellen endlich in die (hoffentlich) billigere Wohnung einziehen zu können.

Fazit: Wenn die Nachmieter schon einen Vertrag haben --> ganz schlechte Karten.
Wenn nicht: Würde ich als Vermieter dennoch den Nachmieter bevorzugen, da der ja voraussichtlich länger bleibt und mir Geld bringt --> als „nur“ schlechte Karten

Gruß
Daniel