Kündigungsfrist bei Nachmieter

Ich benötige einen Rat zu folgendem Problem:
aufgrund eines Hauskaufs muss ich schnell aus meinem Mietvertrag `raus. Der Vertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist von neun Monaten nach altem Recht, welches für mich allerdings noch Anwendung findet.
Meine Vermieter sind bereit, mich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ich einen adäquaten Nachmieter stelle. Darunter stellen sie sich vor:
eine alleinstehende Dame mittleren Alters, oder ein Paar, welches ein gesichertes Einkommen hat, ohne Kinder, ohne Haustiere und durch und durch deutsch - bitter, aber wahr.
Ich habe nun einen alleinstehenden männlichen Nachmieter, mit regelmäßigem Einkommen und zwei Katzen gefunden, der leider nicht die Zustimmung der Vermieter finden wird.
Den „Traummieter“ der Vermieter gibt es bestimmt irgendwo, allerdings wird dieser sich kaum für eine Wohnung in einem Gründerzeitbau, ohne Garage, oder Stellpatz, dafür aber mit erneuerungsbedürftigen Fenstern und Badezimmer interessieren.
Was tun?
Viele Grüße,
Sandra

Hallo Sandra,

ob ein Hauskauf ein berechtigtes Interesse für eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist, bezweifle ich.

Das zweite ist, dass der neue Mieter für den Vermieter geeignet bzw. zumutbar sein muss. Und wenn er nun keine Haustiere will, muss er diesen Mieter auch nicht akzeptieren.
Hier noch ein Link dazu

http://www.mieterbund.de/download/info_kuendig_frist…

Inseriere doch im Internet… z.b. hier http://wohnung.net/show.php?sort=wo bzw. in einer Zeitung und schreib genau das rein, was der Vermieter will… Dir kann es ja letztendlich egal sein.

Galaktische Gruesse

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Hi Sandar,

nachdem Euch Nachmieter bewilligt worden sind, müsst ihr mindestens Nachmieter finden, die Deinen Verhältnissen entsprechen. Stellt die Namen der Nachmieter dme Vermieter vor. Hierzu gehören in solchen Fällen auch Hinweis zum Einkommen, vor allem aber der Termin, zu dem der Nachmieter einziehen kann, muss den Vermieter benannt werden.

Zudem hat der Vermieter natürlich mindestens einen Monat Zeit zur Prüfung. Die Rechtssprechung geht sogar von drei Monaten aus.

Ich benötige einen Rat zu folgendem Problem:
aufgrund eines Hauskaufs muss ich schnell aus meinem
Mietvertrag `raus. Der Vertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist
von neun Monaten nach altem Recht, welches für mich allerdings
noch Anwendung findet.
Meine Vermieter sind bereit, mich vorzeitig aus dem Vertrag zu
entlassen, wenn ich einen adäquaten Nachmieter stelle.
Darunter stellen sie sich vor:
eine alleinstehende Dame mittleren Alters, oder ein Paar,
welches ein gesichertes Einkommen hat, ohne Kinder, ohne
Haustiere und durch und durch deutsch - bitter, aber wahr.

Hast Du die Nachmietervereinbarung unter Zeugen besprochen oder schriftlich ?
Die Nachmieter müssen Euren Gegenheiten entsprechen. Ist bei Euch Tierhaltung erlaubt, kann dem Nahcmieter diese nicht untersagt werden. Und das mit den deutschen Mietern ist gut. Sucht euch einen Ausländer, der in D arbeitet, geregelt Einkommen hat und dann könnt ihr diesne vorschlagen. Wenn dieser Nachmieter dann abgelehnt wird, kann es Dir egal sein. Dein Mietverhältnis ist zu Ende, für die Folgen haftet der Vermieter. In D darf nach dem GG auch bei Nachmietern keine Vorschrift ergehen, dass nur deutsche Mieter gesucht werden dürfen.

Ich habe nun einen alleinstehenden männlichen Nachmieter, mit
regelmäßigem Einkommen und zwei Katzen gefunden, der leider
nicht die Zustimmung der Vermieter finden wird.
Den „Traummieter“ der Vermieter gibt es bestimmt irgendwo,
allerdings wird dieser sich kaum für eine Wohnung in einem
Gründerzeitbau, ohne Garage, oder Stellpatz, dafür aber mit
erneuerungsbedürftigen Fenstern und Badezimmer interessieren.

Gruss Günter