Nachmietersuche bei befristetem Mietvertrag?

Hallo ihr lieben Wissenden,

eine Freundin von mir will im November umziehen und wird nervös, weil sie bislang noch keinen Nachmieter gefunden hat. Ihr Mietvertrag war auf fünf Jahre befristet und endet am 1.12.03.

Im Vertrag steht was von 3 Monaten Kündigungsfrist. Wenn sie rechtzeitig die Kündigung eingereicht hat, ist dann für sie nicht eh alles erledigt? Vertragslaufzeit endet, basta. Muss sie überhaupt einen Nachmieter bringen? Den Vermieter kann es ja nicht kalt erwischen, dass sie auszieht (plötzlicher Leerstand), denn das war ja vertraglich so vereinbart.

Und hätte sie überhaupt ein Kündigungsschreiben schicken müssen? Befristete *Arbeitsverträge* enden, wenn der Arbeitgeber nix anderes sagt, am vorab vereinbarten Termin ganz automatisch. Ist das bei *Mietverträgen* anders?

Wir haben beide noch nie was mit befristeten Mietverträgen zu tun gehabt und sind ein bisschen ratlos, was die Pflichten des Mieters angeht.

Für jeden Hinweis dankbar!
LG
Edith

Hallo Edith,

eine schriftliche Kündigung der Wohnung ist Pflicht.

Wenn die Kündigung der Wohnung rechzeitig beim Vermieter eingegangen ist, dann steht einem ordentlichen Auszug nichts mehr im Wege.

Wenn nicht dann gilt das neue Gesetz das seit 01.10.2001 in kraft ist.
D.h. Kein befirsteter Vertag mehr. Kündigungsfrist 3 Monate.

Einen Nachmieter muß auf keinen Fall gesucht werden.

Gruß

David

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Edith,

tut mir leid, aber ich kann Deiner Hoffnung nicht folgen.

eine Freundin von mir will im November umziehen und wird
nervös, weil sie bislang noch keinen Nachmieter gefunden hat.
Ihr Mietvertrag war auf fünf Jahre befristet und endet am
1.12.03.

Wann genau hat sie denn gekündigt ???

Im Vertrag steht was von 3 Monaten Kündigungsfrist. Wenn sie
rechtzeitig die Kündigung eingereicht hat, ist dann für sie
nicht eh alles erledigt? Vertragslaufzeit endet, basta. Muss
sie überhaupt einen Nachmieter bringen? Den Vermieter kann es
ja nicht kalt erwischen, dass sie auszieht (plötzlicher
Leerstand), denn das war ja vertraglich so vereinbart.

Die Kündigungsfrist bezieht sich auf den Ablauf des Mietvertrages zum 30.11.2003. Deine Freundin musste daher spätestens am 03.09.2003 zum 30.11.2003 gekündigt haben. Dann muss sie auch keinen Nachmieter suchen.

Entscheidend ist hierbei jedoch, dass vereinbart ist, dass sich der Vertrag nach Ablauf dieser fünf Jahre automatisch um weitere x Monate oder x Jahre verlängert, wenn nicht vor Ablauf der Frist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten das Mietverhältnis beendet wird.

Die andere Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Befristung mit einer Begründung versehen hat und auch eine Fortsetzung nicht vorgesehen hat.

Und hätte sie überhaupt ein Kündigungsschreiben schicken
müssen? Befristete *Arbeitsverträge* enden, wenn der
Arbeitgeber nix anderes sagt, am vorab vereinbarten Termin
ganz automatisch. Ist das bei *Mietverträgen* anders?

Ja, Mietverhältnisse sollten grundsätzlich schriftlich gekündigt werden.

Wir haben beide noch nie was mit befristeten Mietverträgen zu
tun gehabt und sind ein bisschen ratlos, was die Pflichten des
Mieters angeht.

Melde Dich bitte direkt. Werde dann, wenn gewünscht, den Vertrag prüfen.

Gruss Günter

Hallo David,

:

eine schriftliche Kündigung der Wohnung ist Pflicht.

ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, sollte aber getan werden, weil ein Beweis vorliegt. In Mietverträgen mit der Klausel, dass nur schriftliche Kündigungen Rechtskraft haben, muss schriftlich gekündigt werden.

Wenn die Kündigung der Wohnung rechzeitig beim Vermieter
eingegangen ist, dann steht einem ordentlichen Auszug nichts
mehr im Wege.

i.O.

Wenn nicht dann gilt das neue Gesetz das seit 01.10.2001 in
kraft ist.
D.h. Kein befirsteter Vertag mehr. Kündigungsfrist 3 Monate.

Nein, das ist leider falsch. Der BGH hat die Rechtsvorschriften kassiert. Es gilt bei Altverträgen weiterhin das alte Mietrecht.

Gruss Günter

Danke, Günter!
Vielen Dank für die Info und dein Angebot. Ich hab die News an meine Freundin
weitergegeben. Möglicherweise meldet sie sich unter Berufung auf diese Diskussion
auch direkt bei dir. Das würde eine umständliche Hin- und Hermailerei oder
Faxerei ersparen. Ich mail-dich-an, sobald ich weiß, wie sie’s gern hätte.

LG
Edith