Hallo zusammen,
habe folgendes Anliegen: Wir haben unsere Mietwohnung fristgerecht zum 01.11.2003 gekündigt, da wir in unser neugebautes Eigenheim ziehen! Ich habe mal irgendwo gehört o. gelesen, daß wenn der „01.“ auf einen Feiertag fällt (in diesem Fall ist es ein Samstag u. ein Feiertag (zumindest u.a. in NRW)) braucht man die Wohnung erst am drauffolgenden Sonntag bzw. Samstag abends räumen?!
Gibt es da besondere Regeln hinsichtlich des „Räumungstermins“ an einem Feiertag?? Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar!!
Vielen Dank u. Gruß
Jörn
Hallo,
wenn das Mietverhältnis - was üblicherweise der Fall ist - zum Monatsende endet,
ist die Wohnung am Monatsletzten zu übergeben. Es gibt keine Wochenendfrist und auch keine Feiertagsfrist.
Gruss Günter
habe folgendes Anliegen: Wir haben unsere Mietwohnung
fristgerecht zum 01.11.2003 gekündigt, da wir in unser
neugebautes Eigenheim ziehen! Ich habe mal irgendwo gehört o.
gelesen, daß wenn der „01.“ auf einen Feiertag fällt (in
diesem Fall ist es ein Samstag u. ein Feiertag (zumindest u.a.
in NRW)) braucht man die Wohnung erst am drauffolgenden
Sonntag bzw. Samstag abends räumen?!
Gibt es da besondere Regeln hinsichtlich des „Räumungstermins“
an einem Feiertag?? Für eine kurze Info wäre ich sehr
dankbar!!
Vielen Dank u. Gruß
Jörn