Hallo
und hier mal eine Frage von einem anderen Standpunkt.
Darf ich als EX-Mieter die Nebenkostenabrechnung gegen die noch ausstehende Kaution abrechnen?
Detail:
Miethaus steht unter einem Zwangsverwalter von diesem habe ich auch die Nebenkostenarbrechnung bekommen. Mietobjekt wurde zum 01.11.2002
gekündigt. Der Mietvertrag wurde damals mit dem Eigentümer geschlossen, dieser hat auch die Mietkaution erhalten. Eine Rückzahlung steht seit dem 01.11.2002 aus. Nun sendet mir der Zwangsverwalter eine Nebenkostenabrechung. Kann ich diese nun gegen die ausstehende Kaution die der Eigentümer behält aufrechnen.
Gibt es hierzu ein Urteil?
Gruss
Sams
Hallo Sams,
dies bedeutet wohl, dass die Kaution nicht ordnungsgemäss vom Vermögen des Vernieters angelegt wurde und damit in der Insolvenzmasse untergeht. Wenn es so ist, dass die Kaution nicht getrennt angelegt wurde, gibt es gegen solche Vermieter, Hausverwalter oder Gesellschaften eine einzige Lösung: Strafanzeige wegen Verdachts der Veruntreuung der Kaution. An Alle. Kein Pardon bei solchen Vorgängen mit der Gegenseite.
und hier mal eine Frage von einem anderen Standpunkt.
Darf ich als EX-Mieter die Nebenkostenabrechnung gegen die
noch ausstehende Kaution abrechnen?
Üblicherweise ja aber hier liegt der Fall eben nicht so.
Detail:
Miethaus steht unter einem Zwangsverwalter von diesem habe ich
auch die Nebenkostenarbrechnung bekommen. Mietobjekt wurde zum
01.11.2002
gekündigt. Der Mietvertrag wurde damals mit dem Eigentümer
geschlossen, dieser hat auch die Mietkaution erhalten. Eine
Rückzahlung steht seit dem 01.11.2002 aus. Nun sendet mir der
Zwangsverwalter eine Nebenkostenabrechung. Kann ich diese nun
gegen die ausstehende Kaution die der Eigentümer behält
aufrechnen.
Zuerst einmal. Seit wann besteht die Zwangsverwaltung ? Wurde die Miete gepfändet und wurden die Nebenkostenvorauszahlungen auch mit gepfändet.
Hat der Zwangsverwalter die Vorauszahlungen abgerechnet ? Oder soll die Frage sein, ob Du eine mögliche Nachforderungen der Nebenkosten mit der Kaution verrechnen kannst ?
Wenn dem so ist, dass die Frage lauten sollte, ob Du die Nachforderung mit der Kaution verrechnen kannst, dann musst Du klären, wo die Kaution ist. Ist sie weg, musst Du die Nachforderung bezahlen. Dann Strafanzeige erstatten.
Ist die Kaution gesichert vorhanden, mit dem Zwangsverwalter die Herausgabe der Kaution nach Zahlung der Nachforderung aus Nebenkosten klären.
Gruss Günter
Hallo Günter,
Hallo Sams,
dies bedeutet wohl, dass die Kaution nicht ordnungsgemäss vom
Vermögen des Vernieters angelegt wurde und damit in der
Insolvenzmasse untergeht. Wenn es so ist, dass die Kaution
nicht getrennt angelegt wurde, gibt es gegen solche Vermieter,
Hausverwalter oder Gesellschaften eine einzige Lösung:
Strafanzeige wegen Verdachts der Veruntreuung der Kaution. An
Alle. Kein Pardon bei solchen Vorgängen mit der Gegenseite.
Richtig, nur wo nichts zu holen ist, bekommt man auch nichts.
und hier mal eine Frage von einem anderen Standpunkt.
Darf ich als EX-Mieter die Nebenkostenabrechnung gegen die
noch ausstehende Kaution abrechnen?
Üblicherweise ja aber hier liegt der Fall eben nicht so.
Detail:
Miethaus steht unter einem Zwangsverwalter von diesem habe ich
auch die Nebenkostenarbrechnung bekommen. Mietobjekt wurde zum
01.11.2002
gekündigt. Der Mietvertrag wurde damals mit dem Eigentümer
geschlossen, dieser hat auch die Mietkaution erhalten. Eine
Rückzahlung steht seit dem 01.11.2002 aus. Nun sendet mir der
Zwangsverwalter eine Nebenkostenabrechung. Kann ich diese nun
gegen die ausstehende Kaution die der Eigentümer behält
aufrechnen.
Zuerst einmal. Seit wann besteht die Zwangsverwaltung ? Wurde
die Miete gepfändet und wurden die Nebenkostenvorauszahlungen
auch mit gepfändet.
Hat der Zwangsverwalter die Vorauszahlungen abgerechnet ? Oder
soll die Frage sein, ob Du eine mögliche Nachforderungen der
Nebenkosten mit der Kaution verrechnen kannst ?
Hierzu kann ich leider keine Aussage treffen, ich habe aber die Miete an den Rechtsanwalt überwiesen (Zwangsverwalter). Die Vorauszahlung (Mietkaution) ging an den Eigentümer. und richtig ich will wissen ob ich die Nebenkosten mit der Kaution verrechen kann.
Wenn dem so ist, dass die Frage lauten sollte, ob Du die
Nachforderung mit der Kaution verrechnen kannst, dann musst Du
klären, wo die Kaution ist. Ist sie weg, musst Du die
Nachforderung bezahlen. Dann Strafanzeige erstatten.
Dann siehts so aus als ob ich die Nachforderung zahlen muss
(
Ist die Kaution gesichert vorhanden, mit dem Zwangsverwalter
die Herausgabe der Kaution nach Zahlung der Nachforderung aus
Nebenkosten klären.
Die Kaution ist nicht gesichert vorhanden.
Gruss
Sams
Gruss Günter
Hallo Sams,
Richtig, nur wo nichts zu holen ist, bekommt man auch nichts.
Deshalb ein Strafverfahren, damit Du Deine Anmspürche aus einem Strafverfahren heraus sichern kannst. Über den Zwangsverwalter gibt es nichts.
Dann siehts so aus als ob ich die Nachforderung zahlen muss
-((
Leider ja, eine Verrechnung ist nicht möglich.
Gruss Günter