habe mir eine mini kleine Wohung gekauft und meine Freundin wohnt mit mir und zahlt mir Nutzungsentgelt. Wir würden das ev. schriftlich vereinbaren, denn sie ist noch verheiratet - um ev. Forderungen ihres arbeitslosen Ehemannes später auszuschließen. Kann mir das Nutzungsentgelt irgendwelche Probleme verursachen? Vermietet ist die Wohnung ja nicht, denn an meine Partnerin kann ich ja auch gar nicht vermieten.
Wäre sehr lieb wenn ihr mir alles sagt, was Probleme machen könnte.
dieser Vorgang bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies ist eine genehmigungspflichtige Untervermietung.
habe mir eine mini kleine Wohung gekauft und meine Freundin
wohnt mit mir und zahlt mir Nutzungsentgelt. Wir würden das
ev. schriftlich vereinbaren, denn sie ist noch verheiratet -
um ev. Forderungen ihres arbeitslosen Ehemannes später
auszuschließen. Kann mir das Nutzungsentgelt irgendwelche
Probleme verursachen?
Du hast Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Ist also gegenüber dem Arbeitsamt meldepflichtig.
Vermietet ist die Wohnung ja nicht, denn
an meine Partnerin kann ich ja auch gar nicht vermieten.
Diese Version ist falsch. Selbstverständlich ist es eine Untervermietung. Auch an eine Partnerin kannst Du untervermieten und was Du machst entspricht dem Sachverhalt der Untervermietung.
mhmm… irgendwo gibt es aber nen Paragraphen, dass ich nicht an meine Partnerin vermieten kann, für mich wäre es ned ungünstig - weil ja die Schulden so richtig hoch sind und ich somit mehr absetzen könnte als ich einnehme. Aber soweit ich mal las ginge das eben nicht und statt dessen nehme ich dann ev. EHZ, die man ja vermietet auch nicht bekommt - sonder bei Eigennutzung oder? Aber wie gesagt - irgendwo steht eh, dass man nicht an Partnerin vermieten kann…
Gerne nehme ich weitere Anregungen und Überlegungen…
dieser Vorgang bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies ist
eine genehmigungspflichtige Untervermietung.
habe mir eine mini kleine Wohung gekauft und meine Freundin
wohnt mit mir und zahlt mir Nutzungsentgelt. Wir würden das
ev. schriftlich vereinbaren, denn sie ist noch verheiratet -
um ev. Forderungen ihres arbeitslosen Ehemannes später
auszuschließen. Kann mir das Nutzungsentgelt irgendwelche
Probleme verursachen?
Du hast Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Ist also
gegenüber dem Arbeitsamt meldepflichtig.