Sittenwidriger Vetrag

Mal eine ganz allgemeine Frage:
Ab wann ist ein Mietvertrag sittenwidrig und damit ungültig? Was für Klauseln müssten dafür drin sein? Oder wie viele unzulässige? Welches Mass wird dafür angelegt, dass ein Mietvertrag nicht rechtsgültig ist (obwohl von beiden Parteien unterschrieben…), da er zu viele ungültige Paragraphen enthält?

Hallo nexter,

diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Für die Unwirksamkeit eines Paragrafen oder einer bestimmten Reglung genügt bereits eine einzige Vereinbarung, die gegen das Recht verstösst.

Gruss Günter

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diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Für die
Unwirksamkeit eines Paragrafen oder einer bestimmten Reglung
genügt bereits eine einzige Vereinbarung, die gegen das Recht
verstösst.

Zum einen die Geschichte mit dem Ausschluss der Kuendigung (s. voriges Posting), dann gibt es ein paar Klauseln im Bereich Schönheitsreparaturen und ein paar Dinge bzgl. Mietzahlung/Kaution die wir auch fuer nicht ganz sauber halten. Nun sind wir am ueberlegen ob damit nur die jeweiligen Klauseln hinfaellig wuerden oder ob diese Verstoesse (und evtl. noch ein paar mehr, die wir als nicht-juristen jetzt nicht in den 12 seiten Vertrag finden) evtl. ausreichen, damit der gesamte Vertrag ungueltig wird…

Hallo nexter,

bei unwirksamen oder sittenwidrigen Vereinbarungen tritt an deren Stelle das Gesetz.

Gruss Günter

Nein, dies reicht nicht aus. Wie oben dargelegt, treten an die Stelle der unwirksamen Klauseln die gesetzlichen Regeln.

Gruss Günter

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