ich habe nun einige Artikel zu diesem Thema schon gelesen, blicke aber immer noch nicht ganz durch.
Folgendes, mein Mietvertrag beinhaltet unter dem Punkt Mietzeit:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.02 bis 30.04.05
Kann ich nun diesen Vertrag mit einer Kündigunsfrist von 3 Monaten einfach kündigen oder muß ich einen Nachmieter organisieren?
Desweiteren steht etwas in dem Vertrag über de Kündigungsfristen wobei unterschieden wird zwischen mit und ohne Anwendung der Wertsicherungsklausel. Was ist den nun das?
Für eine Antwort die mir da weiterhilft möchte ich Dir schon einmal Dank sagen
Folgendes, mein Mietvertrag beinhaltet unter dem Punkt
Mietzeit:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.02 bis 30.04.05
Wenn in dem Mietvertrag steht, dass nach Ende der Mietzeit die Wohnung für den Eigenbedarf benötigt wird, völlig umgebaut werden soll oder im Zuge einer Sanierung völlig wegfällt, hast Du kein Kündigungsrecht. Dann kannst Du nur mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages aus dem Vertrag.
Ist jedoch nur die zeitliche Befristung vereinbart, kein Grund weshalb eine zeitliche Befristung vorgenommen wird, ist es kein Zeitmietvertrag. Es ist dann ein unbefristeter Vertrag. In diesem Fall kannst Du mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Kann ich nun diesen Vertrag mit einer Kündigunsfrist von 3
Monaten einfach kündigen oder muß ich einen Nachmieter
organisieren?
Desweiteren steht etwas in dem Vertrag über de
Kündigungsfristen wobei unterschieden wird zwischen mit und
ohne Anwendung der Wertsicherungsklausel. Was ist den nun das?
Hier handelt es sich um die auch bekannte „Indexmiete“. Durch die Wertsicherungsklausel soll die Miete dem üblichen Markt angepasst werden. Voraussetzung ist jedoch, dass bei Beginn des Mietvertrages oder einer nachträglichen Vereinbarung zur Indexmiete der Grundwert im Mietvertrag steht. Also Index 105,3 zum 01.11.2001 (Beispiel, entspricht nicht dem wirklichen Wert) und Hinweis nach welcher Tabelle der Index bewertet wird.