Hallo Birgit,
vorab, solange Du keine Kosten zu tragen hast, ist eine Mietmindeurgn nicht möglich. Eine Mietminderung von 40 EUR steht nicht mehr im Verhältnis.
ich möchte in den nächsten Wochen einen Mietvertrag
unterschreiben - für eine Wohnung (eine von dreien in einer
Villa, Vermieter ist Besitzer des Hauses) die keinen Sat oder
Kabelanschluss besitzt. Die anderen 2 Parteien (Hausbesitzer
plus ein zweiter) haben bereits analoge Sat.Anschlüsse. Nun
will der Vermieter für alle eine neue digitale Sat.Anlage
einleiten lassen, allerdings momentan mit dem Wortlaut
„ziemlich sicher“. Der dritte muss auch noch das ok geben.
Was er will, heisst nicht, was Du mit ihm vereeinbart hast. Hat er einen vorhandenen SAT-Anschluss zugesichert ? Oder ist nur vereinbart, dass Du bei der Nutzung eienr SAT-Anlage die anfallenden anteiligen Kosten zu tragen hast.
Ich würde das gerne im Mietvertrag fixieren. "Dh der
Mietvertrag sollte festhalten, dass die Installation der
digitalen Satelliten-Anlage bis Februar 2004 stattfinden muss;
Dies ist möglich. „Der Vermieter verpflichtet sich, bis spätestens 31.01.2004 eine SAT-Anlage zu installieren und dem Mieter einen Anschluss zur Verfügung zu stellen“. Reicht aus.
bis dahin kompensiert das Manko eine Kürzung der Bruttomiete
um monatlich 40 €.
wie oben. Völlig überzogene Vorstellung einer Mietminderung. Wenn einerseits die Verpflichtung bis Februar besteht, kann nicht zuvor die Miete gemindert werden.
Bei stattgefundener Installation wird die
Bruttomiete wie vereinbart auf 700 € erhöht. Meine anteiligen
Kosten für eine neue digitale Satelliten-Anlage werden bei der
Auflösung des Mietverhältnisses durch den Vermieter abgelöst
(da die Wohnung auch für Nachmieter dauerhaft aufgewertet
wurde)".
Hier kann lediglich vereinbart werden, dass der Vermieter zum dortigen Zeitwert die anteiligen Kosten übernimmt. Wobei hier ein weiterer Widerspruch besteht. Wenn Du Dich an den Kosten der Beschaffung beteiligen musst, kannst Du überhaupt keine Mietminderung geltend machen, weil erst wenn Du Deinen Kostenanteil erledigt hast, Du einen Anspruch hast. Andererseits - warum soll der Vermieter verpflichtet werden, dass er bis spätestens Februar 2004 eine Sat-Anlage stellt, wenn Du gleichzeitig selbst die Kosten tragen sollst. Wenn der Vermieter SAT-Anschluss zusagt, hat er auf seine Kosten die Massnahmen zu erfüllen. Den Mieter kann er dann nicht zur Zahlung zwingen. Du kannst andererseits, wenn er sich bei Deinem Auszug weigert, Dir einen Kostenanteil zu ersetzen, gibt es nichts und vom Nachmieter kannst Du nichts verlangen.
Schliesse, wenn Du dieser Konstruktion, wie sie von Dir und offenbar dem Vermieter angedacht ist, eine Miet-Rechtsschutzversicherung ab. Du wirst diese eines Tages benötigen. Streit - oder der Verlust der von Dir eingesetzten Gelder - ist hier vorprogrammiert.
Gruss Günter