Ich weiss, dass ich bestimmt nicht die erste bin mit diesen Fragen aber die
Kombination machts ja meistens aus…
Also, ich habe mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung zum 01.11.03 gemietet.
Die Vormieterin, die gestern ausgezogen ist, hat die Sache so dargestellt, dass
der Vermieter keine Lust hat etwas an der Wohnung machen zu lassen ausser
unbedingt notwendiges. Nun hat sich aber folgendes herausgestellt:
Sie hat die Wohnung unrenoviert übernommen sich aber im Mietvertrag zur
Renovierung bei Einzug verpflichtet (vor 6 Jahren). Inwieweit sie dieser Pflicht
nachgekommen ist, ist insofern schwer zu sagen, da die Wohnung nicht im besten
Zustand ist. D.h. das gesamte Holzwerk muss gemacht werden (sieht man erst jetzt
richtig, da die Türen im Keller standen) da die Türen Macken haben und teilweise
eine andere Farbe als der Türstock (z.B. Tür vergilbt und Türstock eher gräulich
mit ein paar Macken). Die Wände sind zwar tapeziert aber nicht sehr gut
(teilweise 1cm überlappende Bahnen und die Wände sehr puckelig) und mit
Hochglanzlatex gestrichen.
Sie hat es so dargestellt als könnten wir einziehen und alles so herrichten wie
es uns gefällt und die Wohnung dann auch wieder unrenoviert übergeben, so wie
sie.
Der Vermieter hat uns aber jetzt informiert, dass er eigentlich von ihr verlangen
würde das Holzwerk machen zu lassen wegen dem abgelaufenen
Schönheitsreparaturenintervall und sie soll auch die Wände neu tapezieren wegen
der Hochglanzlatexfarbe.
Jetzt stehen wir zwischen den Fronten, da sie uns zugesagt hat, dass wir ab 1.10.
streichen und Laminat verlegen können (schriftlich festgehalten) um Ende Oktober
umzuziehen (dann muss ich raus aus meiner Wohung). Entweder wir regeln die Sache
mit dem Holzwerk mit ihr (sie behauptet eine Tür könnte sie für 50 Euro machen
lassen) wobei sie nicht bereit ist alles machen zu lassen, oder wir überlassen es
dem Vermieter dies mit ihr zu klären und können dann wohl erst zum 01.11. in die
Wohnung um Boden zu legen.
Konkret: Kann der Vermieter von ihr verlangen die Wohnung zu renovieren?
Der Vermieter hat sich vorab telefonisch einverstanden erklärt, dass wir die
Wände so übernehmen und da bei Auszug nichts machen müssen. Kann man das in einem
Übergabeprotokoll so festhalten? Warum sollte der Vermieter das machen wenn er
dann am Ende auf der Wandrenovierung sitzenbleibt?
Was passiert wenn wir die Wohnung so nicht übernehmen (also mit Pflichten) und
sie sich weigert die Schäden bis 1.11. zu beheben?
Was ein Schlamassel!
Unsere Sorge ist vorallem, dass wir hinterrücks zu Arbeien verpflichtet werden,
die eigentlich nicht unsere Aufgabe sind.
Morgen ist der Übergabetermin also bitte bitte schnell atworten!!
Danke!