Umzug mit kleinen Schwierigkeiten

Ich weiss, dass ich bestimmt nicht die erste bin mit diesen Fragen aber die
Kombination machts ja meistens aus…
Also, ich habe mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung zum 01.11.03 gemietet.
Die Vormieterin, die gestern ausgezogen ist, hat die Sache so dargestellt, dass
der Vermieter keine Lust hat etwas an der Wohnung machen zu lassen ausser
unbedingt notwendiges. Nun hat sich aber folgendes herausgestellt:
Sie hat die Wohnung unrenoviert übernommen sich aber im Mietvertrag zur
Renovierung bei Einzug verpflichtet (vor 6 Jahren). Inwieweit sie dieser Pflicht
nachgekommen ist, ist insofern schwer zu sagen, da die Wohnung nicht im besten
Zustand ist. D.h. das gesamte Holzwerk muss gemacht werden (sieht man erst jetzt
richtig, da die Türen im Keller standen) da die Türen Macken haben und teilweise
eine andere Farbe als der Türstock (z.B. Tür vergilbt und Türstock eher gräulich
mit ein paar Macken). Die Wände sind zwar tapeziert aber nicht sehr gut
(teilweise 1cm überlappende Bahnen und die Wände sehr puckelig) und mit
Hochglanzlatex gestrichen.
Sie hat es so dargestellt als könnten wir einziehen und alles so herrichten wie
es uns gefällt und die Wohnung dann auch wieder unrenoviert übergeben, so wie
sie.
Der Vermieter hat uns aber jetzt informiert, dass er eigentlich von ihr verlangen
würde das Holzwerk machen zu lassen wegen dem abgelaufenen
Schönheitsreparaturenintervall und sie soll auch die Wände neu tapezieren wegen
der Hochglanzlatexfarbe.
Jetzt stehen wir zwischen den Fronten, da sie uns zugesagt hat, dass wir ab 1.10.
streichen und Laminat verlegen können (schriftlich festgehalten) um Ende Oktober
umzuziehen (dann muss ich raus aus meiner Wohung). Entweder wir regeln die Sache
mit dem Holzwerk mit ihr (sie behauptet eine Tür könnte sie für 50 Euro machen
lassen) wobei sie nicht bereit ist alles machen zu lassen, oder wir überlassen es
dem Vermieter dies mit ihr zu klären und können dann wohl erst zum 01.11. in die
Wohnung um Boden zu legen.
Konkret: Kann der Vermieter von ihr verlangen die Wohnung zu renovieren?
Der Vermieter hat sich vorab telefonisch einverstanden erklärt, dass wir die
Wände so übernehmen und da bei Auszug nichts machen müssen. Kann man das in einem
Übergabeprotokoll so festhalten? Warum sollte der Vermieter das machen wenn er
dann am Ende auf der Wandrenovierung sitzenbleibt?
Was passiert wenn wir die Wohnung so nicht übernehmen (also mit Pflichten) und
sie sich weigert die Schäden bis 1.11. zu beheben?
Was ein Schlamassel!
Unsere Sorge ist vorallem, dass wir hinterrücks zu Arbeien verpflichtet werden,
die eigentlich nicht unsere Aufgabe sind.

Morgen ist der Übergabetermin also bitte bitte schnell atworten!!
Danke!

Hallo Kathrin,

Grundsätzliches voirab. Die Vormieterin hat keinerlei Befugnisse zu erklären, was von Euch zu machen ist. Hier ist einzig und allein der Vermieter zuständig. Alle Vereinbarungen mit der Vormieterin sind null und nichtig bezüglich der Mietwohnung, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat ( hier kann nur eine schriftlich Zustimmung des Vermieters heilen)

Die Vormieterin, die gestern ausgezogen ist, hat die Sache so
dargestellt, dass
der Vermieter keine Lust hat etwas an der Wohnung machen zu
lassen ausser
unbedingt notwendiges. Nun hat sich aber folgendes
herausgestellt:
Sie hat die Wohnung unrenoviert übernommen sich aber im
Mietvertrag zur
Renovierung bei Einzug verpflichtet (vor 6 Jahren). Inwieweit
sie dieser Pflicht
nachgekommen ist, ist insofern schwer zu sagen, da die Wohnung
nicht im besten
Zustand ist. D.h. das gesamte Holzwerk muss gemacht werden
(sieht man erst jetzt
richtig, da die Türen im Keller standen) da die Türen Macken
haben und teilweise
eine andere Farbe als der Türstock (z.B. Tür vergilbt und
Türstock eher gräulich
mit ein paar Macken). Die Wände sind zwar tapeziert aber nicht
sehr gut
(teilweise 1cm überlappende Bahnen und die Wände sehr
puckelig) und mit
Hochglanzlatex gestrichen.
Sie hat es so dargestellt als könnten wir einziehen und alles
so herrichten wie
es uns gefällt und die Wohnung dann auch wieder unrenoviert
übergeben, so wie
sie.

Nein, was Dun hier darlegst zeigt, dass die Vormieterin die Wohnung nicht in vertragsgemässen Zustand übergeben hat. Malerarbeiten waren hier zu leisten. Die Türen sind möglicherweise durch die Lagerung im Keller verzogen und nicht mehr zu gebrauchen. Hier hat die Vormieterin Schadenersatz zu leisten.

Der Vermieter hat uns aber jetzt informiert, dass er
eigentlich von ihr verlangen
würde das Holzwerk machen zu lassen wegen dem abgelaufenen
Schönheitsreparaturenintervall und sie soll auch die Wände neu
tapezieren wegen
der Hochglanzlatexfarbe.
Jetzt stehen wir zwischen den Fronten, da sie uns zugesagt
hat, dass wir ab 1.10.
streichen und Laminat verlegen können (schriftlich
festgehalten) um Ende Oktober
umzuziehen (dann muss ich raus aus meiner Wohung). Entweder
wir regeln die Sache
mit dem Holzwerk mit ihr (sie behauptet eine Tür könnte sie
für 50 Euro machen
lassen) wobei sie nicht bereit ist alles machen zu lassen,
oder wir überlassen es
dem Vermieter dies mit ihr zu klären und können dann wohl erst
zum 01.11. in die
Wohnung um Boden zu legen.
Konkret: Kann der Vermieter von ihr verlangen die Wohnung zu
renovieren?

ja, der Vermieetr kann die vollständige Renovierung und die Beseitigung der Schäden an den Türen verlangen.

Lasst die Finger von jeder weiteren Verhandlung mit der Vormieterin. Für Euch ist einzig und allein der Vermieter zuständig. Er muss zuerst mal dafür sorgen, dass die Vormieterin ihren Verpflichtungen nachkommt oder aber, er muss die Mängel beseitigen lassen.

Der Vermieter hat sich vorab telefonisch einverstanden
erklärt, dass wir die
Wände so übernehmen und da bei Auszug nichts machen müssen.

Wie soll das vertraglich gehen, wenn möglicherweise vereinbart ist, dass nach drei oder fünf Jahren Schönheitsreparaturen fällig sind oder gar im Mietvertrag eine Quotenklausel besteht. Sicher kann man im Mietvertrag vereinbaren, dass die Wohnung bei Auszug unrenoviert zu übergeben ist. Dann wird eben nicht übe rdie Auszugrenovierung gestritten sondern darüber, ob während der Mietzeit die Wohnung ordnungegemäss gemalert wurde und ob die Arbeiten bei Auszug wegen der Mängel wähtrend der Mietzeit nicht als Schadenersatz zu bewerten sind. Ich kann - aus der praktischen Arbeit - diese Klausel nicht empfehlen.

Kann man das in einem
Übergabeprotokoll so festhalten? Warum sollte der Vermieter
das machen wenn er
dann am Ende auf der Wandrenovierung sitzenbleibt?
Was passiert wenn wir die Wohnung so nicht übernehmen (also
mit Pflichten) und
sie sich weigert die Schäden bis 1.11. zu beheben?
Was ein Schlamassel!
Unsere Sorge ist vorallem, dass wir hinterrücks zu Arbeien
verpflichtet werden,
die eigentlich nicht unsere Aufgabe sind.

Die Haftung der Türen, wer trägt diese ? Ihr kanntet den Mangel bei Einzug. Habt also keinen Mietminderungsanspruch wenn ihr plötzlich die Türen einsetzen wollt und merkt, dass die Türen klemmen oder undicht sind.

Morgen ist der Übergabetermin also bitte bitte schnell
atworten!!

Keine Übernahme der Wohnung ohne vollständige Beseitigung der Mängel durch die Vormieterin oder den Vermieter. Ein anderer Rat ist, angesichts der von Dir geschilderten Probleme hier nicht angezeigt. Der Vermieter soll der Vormieterin bis 10.10.2003 eine Nachfrist einräumen zur Beseitigung aller Mängel und aller Schäden sowie der vollständigen, ordnungsgemässen Renovierung. Der Vermieter darf dann natürlich morgen die Schlüssel nicht annehmen und muss schriftlich die Beseitigung der Mängel klären. Im Übergabeprotokoll reicht es aus, wenn dort enthalten ist, dass die Vormieterin bis 15.10.2003 alle Beanstandungen beseitigt, insbesondere bis zur Übergabe der Schlüssel anteilig die Miete zu zahlen hat.

Gruss Günter

Vielen Dank für die prompte Antwort. Vorallem die nachstrehenden Ausführungen
haben da etwas Licht ins Dunkel gebracht, weil ich mich nämlich schon gewundert
habe, dass der Vermieter sich damit einverstanden erklären wollte

Der Vermieter hat sich vorab telefonisch einverstanden
erklärt, dass wir die
Wände so übernehmen und da bei Auszug nichts machen müssen.

Wie soll das vertraglich gehen, wenn möglicherweise vereinbart
ist, dass nach drei oder fünf Jahren Schönheitsreparaturen
fällig sind oder gar im Mietvertrag eine Quotenklausel
besteht. Sicher kann man im Mietvertrag vereinbaren, dass die
Wohnung bei Auszug unrenoviert zu übergeben ist. Dann wird
eben nicht übe rdie Auszugrenovierung gestritten sondern
darüber, ob während der Mietzeit die Wohnung ordnungegemäss
gemalert wurde und ob die Arbeiten bei Auszug wegen der Mängel
wähtrend der Mietzeit nicht als Schadenersatz zu bewerten
sind. Ich kann - aus der praktischen Arbeit - diese Klausel
nicht empfehlen.

Kann man das in einem

Keine Übernahme der Wohnung ohne vollständige Beseitigung der
Mängel durch die Vormieterin oder den Vermieter. Ein anderer
Rat ist, angesichts der von Dir geschilderten Probleme hier
nicht angezeigt. Der Vermieter soll der Vormieterin bis
10.10.2003 eine Nachfrist einräumen zur Beseitigung aller
Mängel und aller Schäden sowie der vollständigen,
ordnungsgemässen Renovierung. Der Vermieter darf dann
natürlich morgen die Schlüssel nicht annehmen und muss
schriftlich die Beseitigung der Mängel klären. Im
Übergabeprotokoll reicht es aus, wenn dort enthalten ist, dass
die Vormieterin bis 15.10.2003 alle Beanstandungen beseitigt,
insbesondere bis zur Übergabe der Schlüssel anteilig die Miete
zu zahlen hat.

Die Vormieterin ist noch bis 31.10. Mieterin kann es passieren, dass erst dann
überhaupt was passiert, weil sie aus Ärger einfach nichts tut?

Gruss Kathrin