Hallo,
unser Vermieter hat bei unserem Einzug eine bauliche Veränderung zwar zu unseren Gunsten, aber auf seine Kosten durchgeführt. Wer ist nun für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes bei einem evtl. Auszug zuständig? Beim Einzug wurde darüber keine Vereinbarung getroffen.
Viele Grüße,
Doro
Hallo Doro,
mangels Vereinbarung und auch durch die Tatsache, dass der Vermieter ohne Vereinbarung die Arbeiten veranlasst und bezahlt hat, habt ihr keine Kosten für ein Wiederherstellen des alten Zustandes zu tragen.
Gruss Günter
unser Vermieter hat bei unserem Einzug eine bauliche
Veränderung zwar zu unseren Gunsten, aber auf seine Kosten
durchgeführt. Wer ist nun für die Wiederherstellung des
Ursprungszustandes bei einem evtl. Auszug zuständig? Beim
Einzug wurde darüber keine Vereinbarung getroffen.
Viele Grüße,
Doro
Hallo Günter,
mangels Vereinbarung und auch durch die Tatsache, dass der
Vermieter ohne Vereinbarung die Arbeiten veranlasst und
bezahlt hat
Entschuldige, wenn ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt habe, es war so, daß wir nur unter der Vorraussetzung in die Wohnung gezogen sind, daß die Veränderung durchgeführt wird. Allerdings war der Vermieter direkt bereit, die Kosten dafür zu tragen, da die Wohnung auch schon länger leerstand. Es wurde allerdings nie darüber gesprochen, was passiert, wenn wir mal ausziehen. Bleibt es trotzdem bei deiner Auskunft?
Vielen Dank für deine Hilfe,
Doro
Hi ,
ich bin zwar nicht Günther,
aber ich denke ja,
bei unklarer Lage hat der Vermieter immer das Nachsehen.
In deinem Fall scheint ja nicht einmal darüber gesprochen zu sein.
Die einzige Gefahr, die ich sehe, ist zwar nur theoretisch, aber wenn der Vermieter glaubhaft darlegen kann, dass etwas (mündlich) vereinbart wurde, dann hättest du das Nachsehen.
Gruss,
Hallo Helge,
danke für deine Antwort. Wie gesagt, der Vermieter hat die Veränderungen zwar auf unseren Wunsch, aber auf seine Kosten durchgeführt. Und ich bin mir sicher, daß niemand darüber nachgedacht hat, wer die Kosten eines Umbaues trägt, wenn wir wieder ausziehen. Und mündliche Vereinbarungen nachzuweisen, die in diesem Fall wirklich nicht stattgefunden haben, stelle ich mir mehr als schwierig vor.
Damit ist mir aber auf jeden Fall schonmal sehr geholfen.
Gruß,
Doro
Hallo Doro,
mangels Vereinbarung und auch durch die Tatsache, dass der
Vermieter ohne Vereinbarung die Arbeiten veranlasst und
bezahlt hat
Entschuldige, wenn ich mich vielleicht etwas unklar
ausgedrückt habe, es war so, daß wir nur unter der
Vorraussetzung in die Wohnung gezogen sind, daß die
Veränderung durchgeführt wird. Allerdings war der Vermieter
direkt bereit, die Kosten dafür zu tragen, da die Wohnung auch
schon länger leerstand. Es wurde allerdings nie darüber
gesprochen, was passiert, wenn wir mal ausziehen. Bleibt es
trotzdem bei deiner Auskunft?
Es bleibt bei meiner Darstellung. Gerade da nicht besprochen wurde, dass nach dem Auszug die baulichen Veränderungen wieder in den früheren Zustand gesetzt werdne müssen, ist ein Indiz, dass nichts zu machen ist. Wie an andere Stelle jedoch ein User dargelegt hat, kann es notfalls jedoch ein Beweisproblem werden, wenn der Vermieter behauptet, es sei vereinbart worden, bei Auszug den alten Zustand wiede rherzustellen.
Gruss Günter