Ich brauche mal eine Hilfe!
Ich habe mir heute eine Wohnung angeschaut die mir sehr gefallen würde. Die Wohnung stand in der Zeitung und darunter eine Immobiliengesellschaft! Da stand aber nichts von einer Provision. Nach der Besichtigung der Wohnung sagte der Makler so nebenbei, daß er 2 Monatsmieten von mir als Provision bekommen würde!!! Ist das richtig? Muß die Provision nicht der Vermieter zahlen?
Schon mal danke im voraus!
Das ist natürlich gesetzwidrig! Bewahre die Anzeige sorgfältig auf.
Nach UWG ist der Makler zweifelsfrei verpflichtet bei Anzeigen gewisse Formalien einzuhalten. Dazu gehört, daß in der Anzeige die Kaution/Provision erwähnt wird. Überfragt bin ich jetzt ob er sein Anrecht auf Provision damit komplett verwirkt hat, da er es dir ja vor der Anmietung noch mitgeteilt hat. Vermutlich nicht und von daher würd ich raten zu zahlen - allerdings ist die Höhe ja frei verhandelbar zwischen Dir und dem Makler bis zu einer max. Obergrenze (lag glaub ich mal bei 2,4 Kaltmieten).
Hier könnte dir ein kleiner Hinweis auf das UWG helfen mit dem Unterton, daß du jemanden von einem Wettberbsverein kennst (in Berlin sitzt glaub ich der Bekannteste - mir fällt nur der Name net mehr ein…) der dir erzählt hat, daß diese Anzeige gesetzwidrig war. Der Makler weiss genau, daß es verdammt teuer für ihn wird sobald ein Wettbewerbsverein ihn abmahnt. Das eine Abmahnung in diesem Falle berechtigt ist dürfte unstrittig sein vorausgesetzt das Gesetz hat sich nicht kürzlich grundlegend geändert!
Falls es ein VWD- oder RWD Makler wird er auch wissen, daß solch unseriöses Vorgehen auch bei denen nicht erwünscht ist und da könnt ein kleiner Seitenhieb von dir auch den Preis drücken ;o)
So hast du auf jeden Fall ein gutes Argument bei Verhandlungen ;o)
Axso…ab und an zahlt zwar auch der Vermieter die Provision aber gengerell eher der Mieter
Bernd
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Ich brauche mal eine Hilfe!
Ich habe mir heute eine Wohnung angeschaut die mir sehr
gefallen würde. Die Wohnung stand in der Zeitung und darunter
eine Immobiliengesellschaft! Da stand aber nichts von einer
Provision. Nach der Besichtigung der Wohnung sagte der Makler
so nebenbei, daß er 2 Monatsmieten von mir als Provision
bekommen würde!!! Ist das richtig? Muß die Provision nicht der
Vermieter zahlen?
Der Makler muss eine Wohnung nachweisen. Dies ist hier auch geschehen. Die Provision wird dann fällig, wenn tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt. Voraussetzung ist jedoch, dass von Anfang an zwischen dem Wohnungssuchenden und dem Makler Klarheit besteht, dass eine Maklerprovision beim Zustandekommen des Mietvertrages fällig wird. Mit der Ankündigung bei der Besichtigung, dass 2 Monatsmieten Kaution verlangt werden, hat der Makler seine Pflicht erfüllt. Du kannst nun das Wohnungsangebot annehmen, dann ist Maklerprovision fällig oder Du kannst das Angebot ablehnen und die Sache ist für Dich erledigt.
Eine andere Frage wäre es, wenn der Makler mit Dir den Mietvertrag abschliesst und erst danach Provision verlangt.
Im übrigen sind seit Jahrzehnten grundsätzlich nur zwei Monatsmieten Provision an einen Makler zulässig.
Das der Makler eine Provision von mir bekommt stand weder in der Zeitung noch hat er es beim ersten und zweiten treffen (Wohnungsbesichtigung) erwähnt! Erst gestern kurz vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages erwähnte er es nebenbei so!!
MfG Iggerl
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