Mieter o Briefkasten ergo keine Mahnmöglichkeit

Hallo Helfer :smile:

ich habe ein viehischstes Problem mit einem Mieter. Nach dem er eine Tür in seiner alten Wohnung zerschlagen (Wut über Weiß-gott-was) u Miete schuldig geblieben ist bekam er im Nachbarhaus von uns vermittelt eine neue Wohnung (kannten den Besitzer u nahmen unseren altmieter auch noch in schutz da er zwar miete schuldig blieb aber auch von unserer seite mängel wirklich zu spät abgestellt wurden)

Nun schuldet er auch diesem 2 Monatsmieten (OHNE Mängel die in Abzug gebracht werden könnten) u entfernt regelmäßig seinen Namen vom Briefkasten und seiner Tür. Somit kam sowohl die Kündigungsandrohung als auch der Mahnbescheid als unzustellbar zurück.

Habe weiter unten gelesen (sehr gute Idee) das der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann. Was kann er, u wie schnell geht es? Wir übernehmen mittlerweile die Mietschulden unseres Altmieters u lange können wir uns das nicht leisten. Zwar sagt unser Nachbar nichts (wir vermittelten den altmieter wirklich im guten glauben das nun eine kleinere u mängelfreie wohnung probleme mit ihm nicht aufkommen lassen würden, doch das war -gelinde gesagt- naiv bis selten dämlich)doch erwähnte schon einer seiner anderen Mieter auf die Frage nach dem Verbleib der nachzahlung „andere müssen ja nicht mal mehr die Miete zahlen“…

In aller Hoffnung

Liebe Grüße
Noah

Hallo,

für die Zustellung der Kündigung bleibt die persönliche Übergabe durch einen Boten (Bote muss Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben) oder aber der Gerichtsvollzieher. Bei Mahnbescheiden würde ich genau angeben, um welches Appartement es sich handelt, damit dort in der Wohnung selbst zugestellt werden kann.

Ansonsten würde ich Strafanzeige gegen den Mieter wegen Einmietbetrug erstatten. Der Mieter hat hier offensichtlich in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit angemietet und ist gar nicht bereit, zu zahlen. Leider nimmt das immer mehr überhand. Viele Mieter wohnen so jahrelang kostenlos.

Viele Grüsse
Simone

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