Mietschulden inkl NBK/Renov. Mahnbescheid

Hallo Zusammen!

Meine Freundin hat einen Mahnbescheid mit folgenden Ansprüchen gegen sie bekommen:

Hauptford.: Miete (01.09.99 - 31.05.00) 2800 €
Mietnebenkosten inkl. Renovierungsko. (01.05.99 - 30.04.00) 350€

Meine Freundin hat den Mietvertrag für eine „Bekannte“ unterschrieben, aber nicht dort gewohnt. Denke das spielt keine Rolle da sie ja als Mieterin im Vertrag spielt.

Meine Fragen:
Verjährung? Für Sie gilt woll noch die alte 4jährige Verjährung, d.h. die Ansprüche verjähren zum 31.12.02 für Jahr 99 u. zum 31.12.03 für das Jahr 00…richtig?
Renovierungskosten sind verjährt ( 6 Monate), richtig?
Für Mietnebenkosten gilt dasselbe wie für den Mietzins, richtig?

Ich werde Widerspruch (richtig?)mit folgender Begründung einlegen:
Unklarheit über Zusammensetzung der Forderung, insbesondere der Nebenkosten (Abrechnung) u. der Renovierungskosten (Einrede der Verjährung). Meine Freundin muss sich ja über den detaillierten Inhalt der Forderung Gewissheit verschaffen bevor sie entsprechenden reagieren kann…richtig?

Wird die Verjährung durch den Widerspruch gehemmt?

Bitte um schnelle Antwort…Vielen Dank!!!

Viele Grüsse
Stefan

–> Ups, Fehlerteufel bei der Verjährung…hier also korrigierte Version

Hallo Zusammen!

Meine Freundin hat einen Mahnbescheid mit folgenden Ansprüchen
gegen sie bekommen:

Hauptford.: Miete (01.09.99 - 31.05.00) 2800 €
Mietnebenkosten inkl. Renovierungsko. (01.05.99 - 30.04.00)
350€

Meine Freundin hat den Mietvertrag für eine „Bekannte“
unterschrieben, aber nicht dort gewohnt. Denke das spielt
keine Rolle da sie ja als Mieterin im Vertrag spielt.

Meine Fragen:
Verjährung? Für Sie gilt wohl noch die alte 4jährige
Verjährung, d.h. die Ansprüche verjähren zum 31.12.03 für Jahr
99 u. zum 31.12.04 für das Jahr 00…richtig?
Renovierungskosten sind verjährt ( 6 Monate), richtig?
Für Mietnebenkosten gilt dasselbe wie für den Mietzins,
richtig?

Ich werde Widerspruch (richtig?)mit folgender Begründung
einlegen:
Unklarheit über Zusammensetzung der Forderung, insbesondere
der Nebenkosten (Abrechnung) u. der Renovierungskosten
(Einrede der Verjährung). Meine Freundin muss sich ja über den
detaillierten Inhalt der Forderung Gewissheit verschaffen
bevor sie entsprechenden reagieren kann…richtig?

Wird die Verjährung durch den Widerspruch gehemmt?

Bitte um schnelle Antwort…Vielen Dank!!!

Viele Grüsse
Stefan

Hallo Stefan,

wenn Du Widerspruch erheben willst, musst Du und solltest Du keine Begründung angeben. Der Widerspruch geht an das AG zurück. Dort wird er dann an das zuständige AG verteilt und danach muss der Vermieter seinen Anspruch begründen.
Diese Anspruchsbegründung wird Dir dann zugeleitet mit der Aufforderung dazu Stellung zu nehmen. Erst dort kannst Du dann Deine Einwendungen erheben.

Meine Freundin hat einen Mahnbescheid mit folgenden Ansprüchen
gegen sie bekommen:

Hauptford.: Miete (01.09.99 - 31.05.00) 2800 €
Mietnebenkosten inkl. Renovierungsko. (01.05.99 - 30.04.00)
350€

Meine Freundin hat den Mietvertrag für eine „Bekannte“
unterschrieben, aber nicht dort gewohnt. Denke das spielt
keine Rolle da sie ja als Mieterin im Vertrag spielt.

Zahlen muss, wer als Mieter eingetragen ist. Der Anspruch ist sicher nicht verjährt.

Meine Fragen:
Verjährung? Für Sie gilt woll noch die alte 4jährige
Verjährung, d.h. die Ansprüche verjähren zum 31.12.02 für Jahr
99 u. zum 31.12.03 für das Jahr 00…richtig?
Renovierungskosten sind verjährt ( 6 Monate), richtig?

Hier kommt es darauf an, ob es eien Aufforderung gegeben hat, die Mängel zu beseitigen oder die Wohnung zu renovieren und was die Mieterin getan oder nicht getan hat. Hat der Vermieter keine Aufforderung erteilt, kann der Anspruch verjährt sein. Klage abwarten, wie der Anspruch begründet wird.

Für Mietnebenkosten gilt dasselbe wie für den Mietzins,
richtig?

Die Nebenkosten für 1999 und 2000 sind nicht verjährt.

Ich werde Widerspruch (richtig?)mit folgender Begründung
einlegen:
Unklarheit über Zusammensetzung der Forderung, insbesondere
der Nebenkosten (Abrechnung) u. der Renovierungskosten
(Einrede der Verjährung). Meine Freundin muss sich ja über den
detaillierten Inhalt der Forderung Gewissheit verschaffen
bevor sie entsprechenden reagieren kann…richtig?

Wird die Verjährung durch den Widerspruch gehemmt?

Sie ist schon durch den Mahnbescheid gehemmt.

Gruss Günter

Hallo Günter!

Vielen Dank für die Infos. Ist es Deiner Ansicht nach überhaupt sinnvoll Widerspruch einzulegen? Alternative wäre eine Vereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen, da meine Freundin (dummerweise) den Mietvertrag unterzeichnet hat. Durch meinen Widerspruch entstehen doch weitere Kosten, richtig?

Falls ich Widerspruch einlegen sollte, soll ich parallel den Gläubiger anschreiben u. ihm eine Begründung vorlegen damit er vor einem evtl. Verfahren absieht?

Zu den Renovierungskosten: Meine Freundin wurde nicht informiert (Vermieter konnte Sie auch nicht informieren, da Adresse nicht vorlag).

Ist meine evtl. Stellungnahme gut begründet? -->Unklarheit über Zusammensetzung der Forderung, insbesondere

der Nebenkosten (Abrechnung) u. der Renovierungskosten
(Einrede der Verjährung). Meine Freundin muss sich ja über den
detaillierten Inhalt der Forderung Gewissheit verschaffen
bevor sie entsprechenden reagieren kann

Ist es absehbar was für Kosten u. in welcher Höhe ein solches Verfahren mit sich bringt?

Sorry für die vielen Fragen…

Danke!!!

Hallo Stefan,

wegen des Mietrückstandes ist kein Widerspruch einzulegen, dieser kostet nur unnötig Geld.

Vielen Dank für die Infos. Ist es Deiner Ansicht nach
überhaupt sinnvoll Widerspruch einzulegen? Alternative wäre
eine Vereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen, da meine
Freundin (dummerweise) den Mietvertrag unterzeichnet hat.
Durch meinen Widerspruch entstehen doch weitere Kosten,
richtig?

Richtig, mit dem Gläubiger zu verhandeln ist sicher günstiger.

Falls ich Widerspruch einlegen sollte, soll ich parallel den
Gläubiger anschreiben u. ihm eine Begründung vorlegen damit er
vor einem evtl. Verfahren absieht?

Zu den Renovierungskosten: Meine Freundin wurde nicht
informiert (Vermieter konnte Sie auch nicht informieren, da
Adresse nicht vorlag).

Was hat er unternommen, die Anschrift Deiner Freundin zu finden, denn jetzt hat er sie doch auch gefunden. Ich habe Zweifel, was Du bisher dargestellt hast, ob der Vermieter Anspruch auf Schönheitsreparaturkosten geltend machen kann. Ich würde nach den nunmehr weiteren Hinweisen ein Anspruch des Vermieters verneinen.

Ist meine evtl. Stellungnahme gut begründet? -->Unklarheit
über Zusammensetzung der Forderung, insbesondere

der Nebenkosten (Abrechnung) u. der Renovierungskosten
(Einrede der Verjährung). Meine Freundin muss sich ja über den
detaillierten Inhalt der Forderung Gewissheit verschaffen
bevor sie entsprechenden reagieren kann

Es wird also wegen des Anspruches aus beiden Positionen eine Widerspruch erforderlich sein. Dann musst Du abwarten bis der Mahnbescheid begründet wird und kannst dann Deine Einwendungen bringen.

Ist es absehbar was für Kosten u. in welcher Höhe ein solches
Verfahren mit sich bringt?

Nein, das kann mit dem Mahnbescheid enden, kann mit einem Vergleich enden, kann aber auch mit der generellen Abweisung der Schönheitsreparaturen enden und der vollen Anerkennung der der Mietrückstände. Wobei ich hinweisen will, dass der Vermieter möglicherweise auch hier einen Anspruch verwirkt haben könnte - wenn der Vermieter bis zum Mahnbescheid sich bei Deiner Freundin nie gemeldet hat und auch nie Deine Freundin hingewiesen hat, dass die eingezogenen Persone keine Miete bezahlt. Die Frage, die es hier auch zu klären gilt ist, ob der Vermieter nicht möglicherweise durch grobe Fahrlässigkeit es selbst versäumt hat, den Schaden so gering als möglich zu halten und zwar dadurch, dass er nicht schon frühere Deine Freundin auf die Nichtzahlungen hingewiesen hat.

Gruss Günter