Abrechnungszeitraum - welcher ist es?

Guten Tag an alle.
Ich habe ein Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung:

Zum 01.08.2002 zog ich ins eigene Heim. Ich habe jetzt allerdings die Nebenkostenabrechnung meiner alten Mietwohnung erhalten. Meiner Meinung nach ist diese fehlerhaft.
Mein Problem ist allerdings, dass mir nicht klar ist welcher Zeitraum auf meiner Rechnung der Abrechnungszeitraum ist. Im Mietvertrag wurde er nicht angegeben. Ich habe nur 6 Monate in dieser Wohnung gewohnt. Ich war der einzige Mieter in diesem Haus. Dies ist die erste und letzte Abrechnung. Die Rechnung ist ausgestellt am 03.09.2003 für die Zeit vom 01.03.2002 bis 30.08.2002. 2 Heizkostenabrechnungen von Techem mit Abrechnungszeitraum 01.05.2001-30.04.2002 (ausgestellt 07/2002) und 01.05.2002-30.04.2003 (ausgestellt 07/2003) liegen bei (jeweils aufgeschlüsselt in meinen Nutzungszeitraum). Wasser, Müll und diverse andere Rechnungen für Abrechnungszeitraum 01/2002-12/2002 sind auch dabei.
Welcher Zeitraum ist denn nun der Abrechnungszeitraum ?
Ich hoffe, hier kann mir jemand diese eine Frage beantworten, da ich dies im Internet nirgends herausfinden konnte und auch der örtliche Mieterverein nicht wirklich weiterhelfen konnte (wollte;-( ).

Mit bestem Dank im Vorraus

Ralf Köllerer

Hallo Ralf,

Zum 01.08.2002 zog ich ins eigene Heim. Ich habe jetzt
allerdings die Nebenkostenabrechnung meiner alten Mietwohnung
erhalten. Meiner Meinung nach ist diese fehlerhaft.
Mein Problem ist allerdings, dass mir nicht klar ist welcher
Zeitraum auf meiner Rechnung der Abrechnungszeitraum ist. Im
Mietvertrag wurde er nicht angegeben. Ich habe nur 6 Monate in
dieser Wohnung gewohnt. Ich war der einzige Mieter in diesem
Haus. Dies ist die erste und letzte Abrechnung. Die Rechnung
ist ausgestellt am 03.09.2003 für die Zeit vom 01.03.2002 bis
30.08.2002.

Auf wann wurde das Mietverhältnis gekündigt ? Der Auszug muss ja nicht mit dem Ende des Vertrages zu tun haben.

2 Heizkostenabrechnungen von Techem mit

Abrechnungszeitraum 01.05.2001-30.04.2002 (ausgestellt
07/2002) und 01.05.2002-30.04.2003 (ausgestellt 07/2003)
liegen bei (jeweils aufgeschlüsselt in meinen
Nutzungszeitraum).

Die Heizkosten sind nach Deiner eigenen Darstellung offensichtlich korrekt nach Deinem Nutzungszeitraum umgerechnet worden.

Wasser, Müll und diverse andere Rechnungen

für Abrechnungszeitraum 01/2002-12/2002 sind auch dabei.

Diese Abrechnung muss tagegenau umgerechnet werden. Also 1000 EUR für 365 Tage, Deine Tag anteilig.

elcher Zeitraum ist denn nun der Abrechnungszeitraum ?

Der Einzugstermin bis zum Ende - nicht bis zum Auszug (wobei natürlich Auszug und Mietvertragsende identsich sein köännen) - des Mietverhältnisses.

Ich hoffe, hier kann mir jemand diese eine Frage beantworten,
da ich dies im Internet nirgends herausfinden konnte und auch
der örtliche Mieterverein

hä ? wie denn das ?

nicht wirklich weiterhelfen konnte

(wollte;-( ).

Gruss Günter

Hallo Günter

Auf wann wurde das Mietverhältnis gekündigt ? Der Auszug muss
ja nicht mit dem Ende des Vertrages zu tun haben.

Kündigung erfolgte zum 30.08.2002

2 Heizkostenabrechnungen von Techem mit

Abrechnungszeitraum 01.05.2001-30.04.2002 (ausgestellt
07/2002) und 01.05.2002-30.04.2003 (ausgestellt 07/2003)
liegen bei (jeweils aufgeschlüsselt in meinen
Nutzungszeitraum).

Die Heizkosten sind nach Deiner eigenen Darstellung
offensichtlich korrekt nach Deinem Nutzungszeitraum
umgerechnet worden.

Ja, das ist absolut richtig abgerechnet

Wasser, Müll und diverse andere Rechnungen

für Abrechnungszeitraum 01/2002-12/2002 sind auch dabei.

Diese Abrechnung muss tagegenau umgerechnet werden. Also 1000
EUR für 365 Tage, Deine Tag anteilig.

Da es genau 6 Monate Mietzeit waren, zahle ich die Hälfte, das ist denke ich auch richtig

Welcher Zeitraum ist denn nun der Abrechnungszeitraum ?

Der Einzugstermin bis zum Ende - nicht bis zum Auszug (wobei
natürlich Auszug und Mietvertragsende identsich sein köännen)

  • des Mietverhältnisses.

Also folglich so wie auf der Nebenkostenabrechnung angegeben: 01.03.2002-30.08.2002.
Demnach wäre der Nachzahlungsanspruch verjährt? (Ausstellungsdatum 03.09.2003) Das wäre fast zu einfach.

Gruss Günter

Beträgt der Abrechnungszeitraum denn nicht immer 12 Monate, unabhängig von der Mietdauer?

Auf jeden Fall schon mal Dankeschön
Ralf

Hallo Ralf,

Auf wann wurde das Mietverhältnis gekündigt ? Der Auszug muss
ja nicht mit dem Ende des Vertrages zu tun haben.

Kündigung erfolgte zum 30.08.2002

2 Heizkostenabrechnungen von Techem mit

Abrechnungszeitraum 01.05.2001-30.04.2002 (ausgestellt
07/2002) und 01.05.2002-30.04.2003 (ausgestellt 07/2003)
liegen bei (jeweils aufgeschlüsselt in meinen
Nutzungszeitraum).

Die Heizkosten sind nach Deiner eigenen Darstellung
offensichtlich korrekt nach Deinem Nutzungszeitraum
umgerechnet worden.

Ja, das ist absolut richtig abgerechnet

Wasser, Müll und diverse andere Rechnungen

für Abrechnungszeitraum 01/2002-12/2002 sind auch dabei.

Diese Abrechnung muss tagegenau umgerechnet werden. Also 1000
EUR für 365 Tage, Deine Tag anteilig.

Da es genau 6 Monate Mietzeit waren, zahle ich die Hälfte, das
ist denke ich auch richtig

Welcher Zeitraum ist denn nun der Abrechnungszeitraum ?

Der Einzugstermin bis zum Ende - nicht bis zum Auszug (wobei
natürlich Auszug und Mietvertragsende identsich sein köännen)

  • des Mietverhältnisses.

Also folglich so wie auf der Nebenkostenabrechnung angegeben:
01.03.2002-30.08.2002.
Demnach wäre der Nachzahlungsanspruch verjährt?
(Ausstellungsdatum 03.09.2003) Das wäre fast zu einfach.

Nein, die verjährung beginnt am 01.01.2003 und endet am 31.12.2003. Da hast Du recht. Es wäre zu einfach, wenn die Nachforderung verjährt wäre.

Beträgt der Abrechnungszeitraum denn nicht immer 12 Monate,
unabhängig von der Mietdauer?

Nun, auf der Hauptabrechnung ist wohl ein Jahr vermerkt, jedoch wenn ich Dich richtig interpretiert habe, ist der für Dich anteilieg Zeitraum richtig berechnet. Wird jedoch kein Jahr berechnet - oder mehr als ein Jahr - bei der Grundabrechnung - also ohne die Aufteilung nach Mietzeit - dann sind die Berechnungen der Festkosten anzupassen.

Gruss Günter

Hallo Günter

Also folglich so wie auf der Nebenkostenabrechnung angegeben:
01.03.2002-30.08.2002.
Demnach wäre der Nachzahlungsanspruch verjährt?
(Ausstellungsdatum 03.09.2003) Das wäre fast zu einfach.

Nein, die verjährung beginnt am 01.01.2003 und endet am
31.12.2003. Da hast Du recht. Es wäre zu einfach, wenn die
Nachforderung verjährt wäre.

Aber wieso denn ausgerechnet Januar?
Der Abrechnungszeitraum der Hauptnebenkosten (Heizung,Warmwasser) war doch 05/01-04/02 und 05/02-04/03. Ist nicht der auch relevant?
Dementsprechend jeweils Mai bis April?

Beträgt der Abrechnungszeitraum denn nicht immer 12 Monate,
unabhängig von der Mietdauer?

Nun, auf der Hauptabrechnung ist wohl ein Jahr vermerkt,
jedoch wenn ich Dich richtig interpretiert habe, ist der für
Dich anteilieg Zeitraum richtig berechnet. Wird jedoch kein
Jahr berechnet - oder mehr als ein Jahr - bei der
Grundabrechnung - also ohne die Aufteilung nach Mietzeit -
dann sind die Berechnungen der Festkosten anzupassen.

Gruss Günter

Welche Hauptabrechnung? Der einzige Zeitraum der auf der Rechnung steht ist 01.03.2002-31.08.2002. Sonst steht da gar nichts. Alle anderen Zeiträume stehen auf den beigelegten Rechnungen.

Hallo Ralf,

Also folglich so wie auf der Nebenkostenabrechnung angegeben:
01.03.2002-30.08.2002.
Demnach wäre der Nachzahlungsanspruch verjährt?
(Ausstellungsdatum 03.09.2003) Das wäre fast zu einfach.

Nein, die verjährung beginnt am 01.01.2003 und endet am
31.12.2003. Da hast Du recht. Es wäre zu einfach, wenn die
Nachforderung verjährt wäre.

Aber wieso denn ausgerechnet Januar?

Nach dem Mietrechtskommentar (MietR Kommentar Schmidt-Futterer 8. Auflage) ist bei Zustellung der Abrechnung am 03.09.2003 bereits eine Verjährung im Sinne des § 556 BGB eingetreten. Das Gesetz schreibt vor, dass dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsfrist die Abrechnung zuzustellen ist. Da hier nicht für Dich - sondern für die anderen Mieter die Frist in das Jahr 2003 reicht, ist strittig, wann der Termin in Fällen wie bei Dir zu bewerten ist. Hier stehen entsprechende Urteile aus. Ich sehe aus der derzeit unklaren Rechtslage keine Chance, berechtigt eine Forderung aus 08/2002 abzuweisen.

Der Abrechnungszeitraum der Hauptnebenkosten
(Heizung,Warmwasser) war doch 05/01-04/02 und 05/02-04/03. Ist
nicht der auch relevant?
Dementsprechend jeweils Mai bis April?

Beträgt der Abrechnungszeitraum denn nicht immer 12 Monate,
unabhängig von der Mietdauer?

Nun, auf der Hauptabrechnung ist wohl ein Jahr vermerkt,
jedoch wenn ich Dich richtig interpretiert habe, ist der für
Dich anteilieg Zeitraum richtig berechnet. Wird jedoch kein
Jahr berechnet - oder mehr als ein Jahr - bei der
Grundabrechnung - also ohne die Aufteilung nach Mietzeit -
dann sind die Berechnungen der Festkosten anzupassen.

Gruss Günter

Welche Hauptabrechnung? Der einzige Zeitraum der auf der
Rechnung steht ist 01.03.2002-31.08.2002. Sonst steht da gar
nichts. Alle anderen Zeiträume stehen auf den beigelegten
Rechnungen.

Also das kann nicht sein. Du bekommst eine Heizkostenabrechnung. Auf dieser sind sämtliche Kosten innerhalb eines Abrechnungszeitraumes enthalten (ich unterstelle, dass Dir die Originalabrechnung der Heizkostenfirma vorliegt, wenn nicht, sende mir die Abrechnung direkt zu). Dort muss dann der Gesmatzeitraum der 12 Monate stehen. Danach ist auf der getrennten Berechnung, einige Firma haben die persönliche Berehcnung auf der Rückseite, nur Dein Anteil angegeben.

Gruss Günter

Hallo Günter
Nach dem Mietrechtskommentar (MietR Kommentar Schmidt-Futterer
8. Auflage) ist bei Zustellung der Abrechnung am 03.09.2003
bereits eine Verjährung im Sinne des § 556 BGB eingetreten.
Das Gesetz schreibt vor, dass dem Mieter spätestens ein Jahr
nach Ende der Abrechnungsfrist die Abrechnung zuzustellen ist.
Da hier nicht für Dich - sondern für die anderen Mieter die
Frist in das Jahr 2003 reicht, ist strittig, wann der Termin
in Fällen wie bei Dir zu bewerten ist. Hier stehen
entsprechende Urteile aus. Ich sehe aus der derzeit unklaren
Rechtslage keine Chance, berechtigt eine Forderung aus 08/2002
abzuweisen.

Also das kann nicht sein. Du bekommst eine
Heizkostenabrechnung. Auf dieser sind sämtliche Kosten
innerhalb eines Abrechnungszeitraumes enthalten (ich
unterstelle, dass Dir die Originalabrechnung der
Heizkostenfirma vorliegt, wenn nicht, sende mir die Abrechnung
direkt zu). Dort muss dann der Gesmatzeitraum der 12 Monate
stehen. Danach ist auf der getrennten Berechnung, einige Firma
haben die persönliche Berehcnung auf der Rückseite, nur Dein
Anteil angegeben.

Ja, das ganze ist so: Zwei Heizkostenabrechnungen der Firma Techem liegen bei. Die erste bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum 01.05.2001 bis 30.04.2002. Wir bezahlen darin nur für unseren Nutzungszeitraum 01.03.02 bis 30.04.2002. Diese Rechnung wurde ausgestellt Anfang Juli 2002.
Zweite Techem Rechnung für Abrechnungszeitraum 01.05.2002 bis 30.04.2003. Unser Nutzungszeitraum 01.05.2002 bis 30.08.2002. Ausgestellt August 2003.
Meines Erachtens ist doch aber der Anspruch der ersten Rechnung zumindest verjährt, oder etwa nicht?
Auf jeden Fall schon mal ein ganz herzliches Dankeschön zwischendurch, ich glaube ich komme langsam weiter.
Aber einfach ist das ganze wirklich nicht !?

Gruß
Ralf Köllerer