Hallo
Ich habe ein Frage an die Rechtsexperten. In meinen angemieteten Büroräumen trat vor einiger Zeit ein Wasserschaden (Regenwasser tropft durch die Decke) auf. Große Teile des Teppichbodens wurden erheblich durchnässt und ich muß bis heute Vorkehrungen treffen um die sensible Technik an der Stelle, vor Wasser zu schützen.
Um wieviel Prozent kann ich die Miete mindern und wie berechne ich diese Minderung (nur proz. Anteil, wo Schaden auftrat? Tagesgenau abrechnen? Bruttomiete?)
Beste Grüße und vielen Dank, Andi.
Hallo,
bei einem Wasserschaden durch Regenwassereintritt ist zuerst einmal zuz klären, welche Einschränkungen bei Regen und nach Regen bestehen oder ob sogar Einschränkungen längere Zeit nach Regen bestehen. Wenn Du nämlich gewisse Teile nicht nutzen kannst - weil Du nicht immer daheim bist - wenn es regnet, also Geräte oder Papier nicht gelagert werden kann - handelt es sich um eine vollständige Einschränkung. Hier wäre eine Mietminderung von mindestens 50 % und höher möglich.
Ich habe ein Frage an die Rechtsexperten. In meinen
angemieteten Büroräumen trat vor einiger Zeit ein
Wasserschaden (Regenwasser tropft durch die Decke) auf. Große
Teile des Teppichbodens wurden erheblich durchnässt und ich
muß bis heute Vorkehrungen treffen um die sensible Technik an
der Stelle, vor Wasser zu schützen.
Um wieviel Prozent kann ich die Miete mindern und wie berechne
ich diese Minderung (nur proz. Anteil, wo Schaden auftrat?
Tagesgenau abrechnen? Bruttomiete?)
%-Anteil in Höhe von nicht mehr als 20 % (wenn nur bei Regen der Mangel besteht)
von der Kaltmiete. Nie von der Bruttomiete. Bei Gewerberäumen die möglicherweise getrennt berechnete Mehrwertsteuer nicht vergessen.
Gruss Günter