Die Gesellschaft wo ich eine Wohnung mieten will, will von mir eine Schufa Auskunft „ziehen“, ist das Rechtens? Ich meine mich zu erinnern, mal gehört zu haben, das ein Vermieter das garnicht darf? Bitte antwortet mir, bin echt durch den Wind! Vielen Dank im Voraus!
Die Gesellschaft wo ich eine Wohnung mieten will, will von mir
eine Schufa Auskunft „ziehen“, ist das Rechtens? Ich meine
mich zu erinnern, mal gehört zu haben, das ein Vermieter das
garnicht darf? Bitte antwortet mir, bin echt durch den Wind!
Vielen Dank im Voraus!
Hi,
nein, die Gesellschaft darf, wie auch Hausverwalter, Makler oder Vermieter zum Abschluss eines Mietvertrages keine Schufa-Auskunft einholen. Sie hat aber das Recht, von Dir eine Schufa-Auskunft zu verlangen.
Im Übrigen, sollte jemand diese Zeilen lesen und die EV abgelegt haben, muss er als Mieter vor Abschluss des Vertrages den Vermieter von der EV unterrichten. Unterlässt er diese Unterrichtung und gerät in Mietrückstand ist es Einmietbetrug. Teilt der Mieter dem Vermieter die EV mit und der Vermieter schliesst trotzdem einen Vertrag ab, macht sich der Mieter nicht strafbar, wenn er die Miete nicht zahlen kann.
Gruss Günter
Hallo,
das Problem an der ganzen Sache ist, dass der Vermieter sich natürlich die Frage stellen wird, weshalb du damit nicht einverstanden bist.
Sofern du als Mieter solvent bist, solltest du damit keine Probleme haben.
Hallo Simone,
es geht hier nicht um die Frage, ob der Mieter solvent ist. Denn dies kann er durch eine eigene Schufa-Auskunft beweisen. Ein Vermieter/eine Hausverwaltung/ein Makler haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch zur Begründung eines Mietverhältnisses eine Schufa-Auskunft einzuholen. Die Frage war, ob der Vermieter/Hausverwaltung bei der Schufa fragen darf.
Gruss Günter
das Problem an der ganzen Sache ist, dass der Vermieter sich
natürlich die Frage stellen wird, weshalb du damit nicht
einverstanden bist.Sofern du als Mieter solvent bist, solltest du damit keine
Probleme haben.
Hallo Günter,
das, was du aus meiner Antwort herausgelesen hast, ist so nicht zutreffend. Es gibt Hauseigentümerverbände, die eine entsprechende Vereinbarung mit der Schufa abgeschlossen haben und dort Daten einholen können wie jedes Kreditinstitut auch. Siehe hierzu z. B.
http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node87.html
Voraussetzung ist natürlich, wie auch bei dem Kredititinstitut, dass der Mieter sein Einverständnis hierzu erklärt.
Für den Vermieter stellt sich natürlich die Frage, weshalb der Mieter seine Einwilligung zur Einsichtnahme nicht erteilt. Für mich persönlich wäre das ein absolutes Ausschlusskriterium (Nörgler, der immer auf seine Rechte pocht + insolvent).
Hoffe, damit alle Unklarheiten beseitigt zu haben.
Viele Grüsse,
Simone.
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Hallo Simone,
ich seh das ein bisschen anders.
Eine Schufaauskunft gibt dem Vermieter Infos über mich weiter, die ihn meines Erachtens einfach nichts angehen.
Neben der Auskunft über eine eventuelle Insolvenz, die als einziges interessant für den Vermieter wäre, stehen dort z.B. Dinge über meine Einkaufgewohnheiten (Versandhäuser etc.), Kredite die ich am Laufen habe und anderes.
Da geht es meiner Meinung nach ein bisschen zu weit.
Wenn ich auf Wohnungssuche wäre, würde ich einem Vermieter, der eine Schufaauskunft verlangt, eine Absage erteilen.
Wohnungen gibt es genug, zumindest dort, wo ich lebe.
Soll dieser Vermieter von mir aus auf seinen Wohnungen sitzen bleiben.
Gruß
roland
Hallo Roland,
es geht alleine um die Solvenz des Mieters. Dabei ist für den Eigentümer selbstverständlich auch interessant zu wissen, welche Kredite der Mieter am Laufen hat. In den meisten Mieterbögen, die ich kenne, wird danach gefragt (Einkommen, laufende Verpflichtungen (Kredit, Unterhalt, etc.). Was nutzt dem Vermieter ein Einkommen von 10.000 Euro, wenn der neue Mieter monatlich 9.000 Euro anderweitig abzuzahlen hat?
Leider ist es gerade in Grosstädten oftmals so, dass sich Mieter, die sich die Wohnung gar nicht leisten könnten, einen Vertrag erschleichen und es dann leider Ewigkeiten dauert, bis sie geräumt werden können. Eine Schufa-Auskunft oder eine Bankauskunft ist für den Vermieter insoweit eine gute Sicherheit. Ich sehe daran nichts Verwerfliches, zumal es bei einigen Vermietern, die ich kenne, wirklich um die Existenz geht, wenn ein Mieter nicht mehr zahlt und die Wohnung die einzige Einkommensquelle ist. Oft müssen dann noch die Kredite für die Wohnung abbezahlt werden, der Mieter zahlt und es dauert Ewigkeiten, bis er endlich draussen ist.
Wenn der Mieter keine Auskunft über seine Bonität beibringen kann oder möchte, ist er als Vertragspartner uninteressant. Für mich ein Zeichen mangelnder Kooperation.
Wenn es an deinem Wohnort einen Überschuss an Wohnraum gibt … Glück für dich, Pech für den Vermieter.
Ein schönes Wochenende noch,
Simone
Hallo nochmal,
auf der einen Seite hast du sicher Recht, der Vermieter muß versuchen, sich abzusichern. Dies durch eine Schufaauskunft erreichen zu wollen, ist aber eine trügerische Sicherheit.
Zum Zeitpunkt der Schufaabfrage kann noch alles in Ordnung sein, die Zahlungsschwierigkeiten können auch später noch auftreten.
Auf der anderen Seite besteht ein Mietverhältnis aus zwei Vertragspartnern, nämlich dem Mieter und Vermieter. Keiner von beiden ist besser gestellt als der andere, auch wenn auf Vermieterseite schonmal die Einstellung existiert, das es sich um eine Gnade gegenüber dem Mieter handelt, wenn er in seiner Wohnung leben darf.
Wo ist nun die Sicherheit des Mieters, das der Vermieter solvent ist und seine Verpflichtungen erfüllen kann? Kann er notwendige Reparaturen ausführen? Kann er die Versorgung gewährleisten, die der Mieter durch die Betriebskostenvorauszahlung als sicher empfindet?
Geht der Vermieter mit der Kaution so um, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist oder muß der Mieter Angst haben, das er sie bei Auszug nicht mehr zurückzahlen kann? Da gäbe es bestimmt noch mehr Beispiele. Wie kann sich der Mieter darüber sicher sein? Kann er eine Schufaauskunft verlangen und würde der Vermieter diese aus den von dir genannten Gründen vorlegen? Oder würde er sich aufgrund dieser Dreistigkeit lieber einen anderen Mieter suchen? Die Frage ist nun, wieso hat ein Vermieter das Recht, diese Auskünfte zu erfragen und ein Mieter hat dieses Recht nicht?
Du siehst, die Sache ist nicht so einfach, wie du sie hinstellst.
Ich wünsch dir auch ein schönes Wochenende
Gruß
roland
Hallo,
das Beispiel hinkt, denn der Mieter kann jederzeit wieder ausziehen, wenn es Schwierigkeiten mit dem Vermieter gibt und der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die vom Mieter geleistete Kaution ist im übrigen anzulegen, Nachweise hierüber können jederzeit verlangt werden.
Der Vermieter kann den Mieter allerdings nicht jederzeit wieder rauskündigen. Ich kenne Vermieter, die finanziell in den Ruin getrieben worden sind, weil sie die 1- bis 2-jährigen Räumungsprozesse mit Anwalts- und Gerichtskosten und Mietausfall nicht tragen konnten. Danach sieht die Wohnung von solchen Mietern oft aus wie eine Ruine und es fallen nochmal 20.000 Euro für die Renovierung an.
Für den Vermieter geht es also um sehr, sehr viel Geld. Für den Mieter ist das Risiko gleich Null.
Gruss nochmal,
Simone
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
sollen wir zusammen ziehen und das in Ruhe ausdiskutieren ? *hüstel
das Beispiel hinkt, denn der Mieter kann jederzeit wieder
ausziehen, wenn es Schwierigkeiten mit dem Vermieter gibt und
der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Was denkst du, wieviel Umzüge sich ein Normalverdiener leisten kann? Ich muß dir wahrscheinlich nicht erzählen, was ein Umzug mit allem was dazu gehört, kostet. Mitunter passen die Möbel nicht mehr, ein Bodenbelag ist fällig, neue Gardinen, eventuell eine Renovierung, der Umzug an sich und und und. Dann ist auch noch ein Kaution zu leisten. Im Allgemeinen hat der alte Vermieter die Kaution noch nicht zurückgezahlt. Unter dem Mäntelchen der offenstehenden Nebenkosten oder anderer Gründe wird sie allzugerne noch ein paar Monate oder länger zurück gehalten.
Die vom
Mieter geleistete Kaution ist im übrigen anzulegen, Nachweise
hierüber können jederzeit verlangt werden.
So sollte es sein. Geschieht das aber immer? Kennt jeder Mieter seine Rechte und soll er den Vermieter verklagen, wenn er der Nachweispflicht nicht nachkommt? Ist auch alles nicht so einfach.
Der Vermieter kann den Mieter allerdings nicht jederzeit
wieder rauskündigen. Ich kenne Vermieter, die finanziell in
den Ruin getrieben worden sind, weil sie die 1- bis 2-jährigen
Räumungsprozesse mit Anwalts- und Gerichtskosten und
Mietausfall nicht tragen konnten. Danach sieht die Wohnung von
solchen Mietern oft aus wie eine Ruine und es fallen nochmal
20.000 Euro für die Renovierung an.
Ausnahmen bestätigen immer die Regel. Haben diese Vermieter denn eine Schufaauskunft verlangt? Wenn ja, hat es ihnen auch nicht viel genützt. Kennst du denn auch Vermieter, die Ihr Haus verkommen lassen und die Mieter trotzdem brav die Miete (übrigens im Voraus) überweisen?
Für den Vermieter geht es also um sehr, sehr viel Geld. Für
den Mieter ist das Risiko gleich Null.
Man nimmt sich ein Wohnung um lange dort zu wohnen. Man fühlt sich dort wohl und hat eine neue Heimat gefunden. Das ist der eine Aspekt, der andere sind die hohen Kosten, die ich oben erwähnte.
Ohne Risiko ist es also mit Sicherheit nicht
Gruß
roland
Hallo,
sollen wir zusammen ziehen und das in Ruhe ausdiskutieren ?
*hüstel
Neiiiin… bloss das nicht
Hallo,
ich habe nun euren Disput etwas verfolgt. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Kenntnis weiterer wirtschaftlicher Daten. Ausserdem, im Gegnsatz zum Kreditewerbe
ist der Mieter vor Verleumdungen in seine Nachbarschaft nicht gechützt. Deine Text habe ich gelsen. Auch dort wird von der Unverhältnismässigkeit ausgegangen.
Derzeit auf jeden Fall darf der Vermieter keine Anfragen an die Schufa richten.
das Beispiel hinkt, denn der Mieter kann jederzeit wieder
ausziehen, wenn es Schwierigkeiten mit dem Vermieter gibt und
der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die vom
Mieter geleistete Kaution ist im übrigen anzulegen, Nachweise
hierüber können jederzeit verlangt werden.Der Vermieter kann den Mieter allerdings nicht jederzeit
wieder rauskündigen. Ich kenne Vermieter, die finanziell in
den Ruin getrieben worden sind, weil sie die 1- bis 2-jährigen
Räumungsprozesse mit Anwalts- und Gerichtskosten und
Mietausfall nicht tragen konnten. Danach sieht die Wohnung von
solchen Mietern oft aus wie eine Ruine und es fallen nochmal
20.000 Euro für die Renovierung an.
Es ist doch richtig, dass es solche Fälle gibt. es ist aber auch richtig, dass es Vermieter gibt, deren kriminelle Energie kaum zu übertreffen ist. Bei den einzelnen Fragen hilft dies nur wenig. Ich nehme an, dass Du überwiegend Vermieter vertreten musst. Mir liegt daran, soweit und so korrekt als möglich ohne weitere Bewertung der einzelnen Gruppen, Auskünfte zu erteilen. Ich halte ohnehin wenig von dem übersteigerten, weit von der Realität entfernten Funktionärsgehabe von Haus & Grund oder DMB.
Für den Vermieter geht es also um sehr, sehr viel Geld. Für
den Mieter ist das Risiko gleich Null.
Vergiss nicht, dass es oft auch bei Mietern um alles geht.
Gruss Günter