Mieterhöhung nach Staffelmiete?

Hallo,

ich habe einen Staffelmietvertrag, wo sich jährlich die Miete um einen Betrag x erhöht.
Diese festen Beträge sind allerdings nur für 5 Jahre fest und auch so im Mietvertrag aufgeführt.

Frage: Kann mein Vermieter nun nach Ablauf der 5 Jahre die Miete einfach wieder erhöhen oder ist danach erst einmal Ruhe??

Danke
Caren

Hallo,

Ich habe auch so einen Mietvertrag (Standard-Vertrag vom Vermieter-Bund)

bei mir sind die Staffeln auch für 5 Jahre im Vertrag eingetragen. Die nächsten 5 Jahre sind freigelassen. Das heisst die Miete erhöht sich die ersten 5 Jahre nach der Staffel die nächsten 5 Jahre darf keine Erhöhung erfolgen. Nach 10 Jahren geht der Staffelmitvertrag in einen „normalen“ Mietvertrag mit den gesetzlichen Regelungen über.

Gruss

Stefan

Hallo Caren,

ich habe einen Staffelmietvertrag, wo sich jährlich die Miete
um einen Betrag x erhöht.
Diese festen Beträge sind allerdings nur für 5 Jahre fest und
auch so im Mietvertrag aufgeführt.

Frage: Kann mein Vermieter nun nach Ablauf der 5 Jahre die
Miete einfach wieder erhöhen oder ist danach erst einmal
Ruhe??

Ja, der Vermieter kann nach Ablauf von 12 Monaten ( nach der letzten Mieterhöhung im Rahmen der Staffelmiete) im Rahmen der ortsüblichen Miete und unter Berücksichtigung der Mieterhöhungsvorschriften nach Ablauf der Staffelmiete jederzeit ( sofern die ortsübliche Miete es zulässt) die Miete innerhalb von drei Jahren um 20 % erhöhen.

Dein Mietvertrag sagt aus, dass die Miete durch die Staffelmiete jederzeit kontrollierbar und kalkulierbar ist. Nach Ende der Staffelmiete liegt es dann am Vermieter und den ortsüblichen Gegebenheiten, ob weitere Mieterhöhung möglich werden.

Gruss Günter

Danke
Caren

Hallo Stefan,

hier geht es nicht daraum, dass ein Vertrag auf zehn Jahre schon festgelegt ist, sondern dass für fünf Jahre eine Staffelmiete vereinbart ist mit den jährlichen Änderungen und danach nicht mehr. Daher kam die Frage, was danach geschieht. In diesem Fall, wie die Frage lautet und die Darstllung, was wie abgeschlossen wurde, gibt es nur eine Antwort. Nach Ablauf der Staffelmiete wird nach 5 Jahren in diesme Fall die normale Mieterhöhung möglich.

Du kannst hier einen anderen Vertrag haben. Deine Regeln gelten aber dann nicht für andere.

Gruss Günter

Ich habe auch so einen Mietvertrag (Standard-Vertrag vom
Vermieter-Bund)

bei mir sind die Staffeln auch für 5 Jahre im Vertrag
eingetragen. Die nächsten 5 Jahre sind freigelassen. Das
heisst die Miete erhöht sich die ersten 5 Jahre nach der
Staffel die nächsten 5 Jahre darf keine Erhöhung erfolgen.
Nach 10 Jahren geht der Staffelmitvertrag in einen „normalen“
Mietvertrag mit den gesetzlichen Regelungen über.

Gruss

Stefan