wollte auf diesem Weg mal anfragen, ob ich als Mieter einer Wohnung, auf deren Balkon sich Pflanztröge befinden, verpflichtet bin, auch den kompletten Trog mit neuer Erde zu bestücken. Die Pflanzen wollen nicht mehr so recht und wir haben Bedenken, daß sie nicht mehr so wahnsinnig lange durchhalten.Wir haben zwar im Mietvertrag den Bestand der Pflanzen als solche aufgeführt, ich denke aber mal, daß wir lediglich nur zur normalen Pflege verpflichtet sind ( Gießen, trockene Triebe abschneiden etc. ).
Können wir den Betrag für das Substrat zum Auswechseln von der Vermieterin zurückverlangen bzw. sogar darum bitten, daß ein Gärtner das macht, wenn wir dazu keine Lust haben ?
wollte auf diesem Weg mal anfragen, ob ich als Mieter einer
Wohnung, auf deren Balkon sich Pflanztröge befinden,
verpflichtet bin, auch den kompletten Trog mit neuer Erde zu
bestücken. Die Pflanzen wollen nicht mehr so recht und wir
haben Bedenken, daß sie nicht mehr so wahnsinnig lange
durchhalten.Wir haben zwar im Mietvertrag den Bestand der
Pflanzen als solche aufgeführt, ich denke aber mal, daß wir
lediglich nur zur normalen Pflege verpflichtet sind ( Gießen,
trockene Triebe abschneiden etc. ).
Können wir den Betrag für das Substrat zum Auswechseln von der
Vermieterin zurückverlangen bzw. sogar darum bitten, daß ein
Gärtner das macht, wenn wir dazu keine Lust haben ?
Nein, hier besteht kein Anspruch an die Vermieterin. Und sorry. Hast Du schon einmal in der Wohnung Pflanzen gepflegt, jedoch den Boden nicht berücksichtigt. Auch die Blumenerde ist Blumenpflege.