Meine Wohnung ist „heiztechnisch“ nicht gerade der Renner! Zwar gibt es Schallschutzfenster, aber die einzige - mehr oder weniger taugliche - „Wärmequelle“ ist ein Gasofen!
Dafür sind hierfür die monatlichen Abschläge an das regionale Energieunternehmen ziemlich hoch. Man könnte schon fast meinen, dass der Vermieter eine entsprechende Investition in eine neuere, moderen Heizung scheut und dafür lieber die Mieter mehr an das Energieunternehmen zahlen lässt.
Daher meine Frage: Wieweit kann eine solche Abwälzung gehen?
Wieviel muss der Vermieter machen (Außenwände isolieren…)?
Besten Dank für eure Anregungen und Anworten
Falke
Meine Wohnung ist „heiztechnisch“ nicht gerade der Renner!
Zwar gibt es Schallschutzfenster, aber die einzige - mehr oder
weniger taugliche - „Wärmequelle“ ist ein Gasofen!
Dafür sind hierfür die monatlichen Abschläge an das regionale
Energieunternehmen ziemlich hoch. Man könnte schon fast
meinen, dass der Vermieter eine entsprechende Investition in
eine neuere, moderen Heizung scheut und dafür lieber die
Mieter mehr an das Energieunternehmen zahlen lässt.
Daher meine Frage: Wieweit kann eine solche Abwälzung
gehen?
Er kann natürlich die gesamten Heizkosten umlegen oder Dich zahlen lassen.
Wieviel muss der Vermieter machen (Außenwände isolieren…)?
Seit wann wohnst Du in dieser Wohnung ? Für eine Antwort auf den 2. Teil der Frage ist es wichtig.
Daher meine Frage: Wieweit kann eine solche Abwälzung
gehen?
Er kann natürlich die gesamten Heizkosten umlegen oder Dich
zahlen lassen.
Die Heizkosten trage ich sowieso schon zu 100 % über den Versorger. Theoretisch könnnte er aber ja jeden Heizkörper ausbauen und einen elektrischen Heizer reinstellen mit der Begründung „das sei billiger für ihn“. Für mich würden sich aber die Kosten wahrscheinlich ver-x-fachen!
Dies ist die Richtung, für die ich eine Antwort suche! Durch des Vermieters unterlassen steigen die Kosten des Mieters.
Wieviel muss der Vermieter machen (Außenwände isolieren…)?
Seit wann wohnst Du in dieser Wohnung ? Für eine Antwort auf
den 2. Teil der Frage ist es wichtig.
Daher meine Frage: Wieweit kann eine solche Abwälzung
gehen?
Er kann natürlich die gesamten Heizkosten umlegen oder Dich
zahlen lassen.
Die Heizkosten trage ich sowieso schon zu 100 % über den
Versorger. Theoretisch könnnte er aber ja jeden Heizkörper
ausbauen und einen elektrischen Heizer reinstellen mit der
Begründung „das sei billiger für ihn“. Für mich würden sich
aber die Kosten wahrscheinlich ver-x-fachen!
Natürlich darf er vorhandene Heizkörper nicht ausbauen. Er kann vor allem keinen elektrischen Ersatz in die Wohnung stellen, wenn Du keine Zustimmung erteilt hast. Will er die Heizung ändern, muss er im Rahmen der Modernisierung das Verhältnis der Kosten zu den Einsparungen beweisen.Öl auf Gas wird als Kosteneinsparung anerkannt. Öl auf Elektro jedoch zählt nicht zu den kostengünstigen Modernisierungen.
Dies ist die Richtung, für die ich eine Antwort suche! Durch
des Vermieters unterlassen steigen die Kosten des Mieters.
Wieviel muss der Vermieter machen (Außenwände isolieren…)?
Wer natürlich die Heizung auf eine andere Heizmethode ändert und Kosten einsparen will muss auch für die entsprechende Isolierung der Wohnung sorgen. Nur eine andere Heizung bei gleichbleibend schlechter Isolierung erfüllt den Anspruch der Modernisierung nicht. Hier kannst Du Massnahmen verweigern.
Seit wann wohnst Du in dieser Wohnung ? Für eine Antwort auf
den 2. Teil der Frage ist es wichtig.
ca. 6 Jahre
Ich habe nach der Mietdauer aus folgendem Grund nachgefragt. Wenn der Mangel wie er offenkundig besteht, seit Mietvertragsbeginn besteht, muss nun eine Mängelanzeige an den Vermieter. Es muss hier klar und deutlich nachgewiesen werden, welche Massnahmen notwendig sind, um entweder den Durchzug zu stoppen oder aber die Heiztemperatur auf ein Mass von mindestens 21 Grad zu bringen.
Sicher wird aber die Frage auftauchen, weshalb es bisher keine Reklamationen gegeben hat oder wenn es bisher schriftliche Reklamationen gegeben hat, warum nichts geschehen ist und weshalb Du nichts unternommen hast gegen diese Untätigkeit. Eine rückwirkende Mietminderung ab 01.09.2001 ( die nach einem Urteil des BGH möglich wäre, ist in Deinem Fall nicht möglich, wenn Du die Mängel angezeigt aber nichts gegen die Untätigkeit unternommen hast. Zumindest muss eine Mietminderung vorgenommen worden sein, damit erkennbar ist, dass Du den Zustand nicht akzeptiert hast. Vielleicht sollten wir um weitere Klärungen oder Hinweise abzuarbeiten dies direkt tun. Wenn Interesse besteht, maile mich an über wer-weiss-was.
ist das ein Mehrparteien Haus? Hat jede Partei Gas in der Wohnung und einen eigenen Zähler (Im Keller?)? Weißt Du, wieviel Gasanschlüsse in Deiner Wohnung sind?
Ich habe mal in einer Altbauwohnung gewohnt in der mit Gas geheizt wurde…einzig im Bad war ein kleiner Ofen, alle anderen Benötigten habe ich mir selbst gekauft und anschließen lassen.
Falls Du einen eigenen Zähler hast, bezahlst Du natürlich zu 100% das was Du verbrauchst.
Kläre doch erstmal ab, wieviele „Ofenanschlüsse“ in Deiner Wohnung sind(Gas/Kamin).