Grundversorgung / Kabelanschluß

Hallo,
muß der Vermieter im Mietvertrag schriftlich festhalten, dass er anstatt der Grundversorgung schon einen Kabelanschluß (freigeschaltet) in der Wohnung hat? Problem ist, dass mit der vorigen Jahresabrechnung noch von einer Grundversorgung die Rede war, nun aber der Kabelanschluß bezahlt werden soll? Muß ich das als Mieter hinnehmen, dass mit einer Firma ein solcher Vertrag besteht, ich aber nix davon weiß?
Danke und Gruß derweil
Marco

Hallo Marco, was soll bezahlt werden. Die Kosten eines Anschlusses wie bei Kabel DE oder die Kosetn des Erstanschlusses ? Mir wir nämlich aus den Begriffen nicht klar, was Du wissen willst.

Gruss Günter

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Sorry, ich versuch´s mal zu erklären. Es geht um den Unterschied zwischen der Grundversorgung (i.d.R. ARD, ZDF, ein Drittes Programm) und dem Kabelanschluß, besser der Kabelerweiterung auf die vielen anderen bunten Programme. Und damit ergibt sich doch auch ein Unterschied im monatlichen Entgeld.Und meines Wissens kann die Kabelgesellschaft das auch so (frei)klemmen. Frage wäe nun, ob der Vermieter mich darauf hinweisen muss, so dass ich dann die Wahl hätte, ob ich nun volles Programm oder nur die 3 Standardsender möchte. (ergebe sich für mich folgende Rechnung - [eigentliche] Kabelmiete + x für Grundversorgung bzw. Kabelmiete + y alle Programme)
Ich hoffe mal, dass es etwas verständlicher ist.

Gruss Marco

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Hi Marco,

der Vermieter muss Dich natürlich nicht hinweisen, dass Du die Wahl hast, auf drei oder mehr Programme zu gehen.

Gruss Günter