Hallöchen,
ich habe die Hoffnung, daß ich hier einige Tips oder Erfahrungen bekomme. Mein Lebensgefährte ist im Feb.02 aus dem Mietshaus ausgezogen, indem er mit seiner Ehefrau, seinen 2 Kindern, und 4 weiteren Kindern der damaligen Frau wohnte.
Die Noch-Ehefrau hat gleich einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt. Nachdem wir erfahren haben, daß die Noch-Ehefrau Sozialhilfe bekommt und auch noch Ehegattentrennungsunterhalt erhält, hat mein Lebensgefährte mehrmals versucht aus dem Mietvertrag heraus zu kommen.
Vor 2 Monaten flatterte mit der Post die Nachricht ins Haus, daß die „Eheleute“ auf Räumung verklagt werden sollen, da Monate keine Miete bezahlt wurde.
Die Vorverhandlung hat nun ergeben, daß die Klage auf Räumung fallen gelassen wird, da das Sozialamt alle Mietrückstände und auch die weiteren Mieten für die Noch-Ehefrau bezahlt. Mein Lebensgefährte wird aber trotzdem nicht aus dem Mietvertrag entlassen, da die Wohnungsgesellschaft jemanden im Vertrag behalten will, der haftbar für MIetrückstände gemacht werden kann. Unser Rechtsanwalt versucht nun den Austritt aus dem Mietvertrag über die Scheidung zu erwirken. Dies kann aber noch dauern.
Ich bin interessiert daran, ob es dazu vielleicht schon Urteile gibt. Es kann doch nicht angehen, daß eine Sozialhilfeempfängerin, alles bezahlt bekommt und trotzdem der getrennt lebende unterhaltspflichtige Ehemann haftbar für Mietschulden gemacht wird, obwohl er beim gleichen Vermieter in meinen Mietvertrag aufgenommen wurde. Anregungen oder Tips wären wirklich sehr wichtig und hilfreich.
Danke im Voraus
Tina
Hallo Tina
doch, das ist so. Im Rahmen einer Scheidung wird hier geklärt werden, wem die Wohnung zugesprochen wird. Danach muss die Wohnbaugesellschaft einen der Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen.
ich habe die Hoffnung, daß ich hier einige Tips oder
Erfahrungen bekomme. Mein Lebensgefährte ist im Feb.02 aus dem
Mietshaus ausgezogen, indem er mit seiner Ehefrau, seinen 2
Kindern, und 4 weiteren Kindern der damaligen Frau wohnte.
Die Noch-Ehefrau hat gleich einen Antrag auf Sozialhilfe
gestellt. Nachdem wir erfahren haben, daß die Noch-Ehefrau
Sozialhilfe bekommt und auch noch Ehegattentrennungsunterhalt
erhält, hat mein Lebensgefährte mehrmals versucht aus dem
Mietvertrag heraus zu kommen.
Vor 2 Monaten flatterte mit der Post die Nachricht ins Haus,
daß die „Eheleute“ auf Räumung verklagt werden sollen, da
Monate keine Miete bezahlt wurde.
Die Vorverhandlung hat nun ergeben, daß die Klage auf Räumung
fallen gelassen wird, da das Sozialamt alle Mietrückstände und
auch die weiteren Mieten für die Noch-Ehefrau bezahlt. Mein
Lebensgefährte wird aber trotzdem nicht aus dem Mietvertrag
entlassen, da die Wohnungsgesellschaft jemanden im Vertrag
behalten will, der haftbar für MIetrückstände gemacht werden
kann. Unser Rechtsanwalt versucht nun den Austritt aus dem
Mietvertrag über die Scheidung zu erwirken. Dies kann aber
noch dauern.
Etwas ist hier nicht stimmig. Ihc nehme an, dass die Ehefrau wegen des Unterhaltsanspruches möglicherweise keine Sozialhilfe für die Wohnung erhalten hat. Das Sozialamt übernimmt ünblicherweise, wenn mit der Sozialhilfe schon Miete gezahlt wurde, nicht erneut die Rückstände bei Mieten oder nur mit Darlehen. In solchen Fällen ist es Sache des Anwaltes die Fragen zu klären.
Ich bin interessiert daran, ob es dazu vielleicht schon
Urteile gibt. Es kann doch nicht angehen, daß eine
Sozialhilfeempfängerin, alles bezahlt bekommt und trotzdem der
getrennt lebende unterhaltspflichtige Ehemann haftbar für
Mietschulden gemacht wird, obwohl er beim gleichen Vermieter
in meinen Mietvertrag aufgenommen wurde. Anregungen oder Tips
wären wirklich sehr wichtig und hilfreich.
Gruss Günter