Hallo,
auf eine Beschwerde hin, von einigen Mitbewohnern, ist unser Hausverwalter der Meinung das auf dem Tiefgaragenstellplatz nur das Auto vielleicht noch die Reifen und das Fahrrad abgestellt werden darf.
In der Hausordnung ist eine Garagen- und Stellplatzordnung angeheftet in der steht das alle bestehenden sicherheitsrechtlichen Vorschriften strengstens zu beachten sind. Verboten ist u.a. leicht entzündbare Materialien wie Lacke, Kraftstoffe usw. abzustellen sowie kein Feuer zu machen, keine undichten Behälter zulagern. Der Nebensatz weißt auf „ohne Gewähr auf Vollständigkeit“ hin.
Im Moment befinden sich dort noch einige Umzugskisten mit Haushaltsartikeln (Töpfe, Teller, etc.) und kleineren Möbelstücken (Tisch, Regal) sowie 2 Garnituren Biertische und 4 Plastikstühle (Balkonmöbel). Dies ist alles fein säuberlich in Kisten verpackt und ordentlich abgestellt so das es niemanden behindert und davor steht das Auto geparkt.
Wer kann mir sagen was erlaubt ist, in einer Garage rechtlich abzustellen?
Recht herzlichen Dank im voraus.
Manuela
Auch hallo,
Auszug aus:
http://www.ffu.de/einsatz/fm/0403.htm
"Lagerungen in Tiefgaragen – die Feuerwehr informiert:
Brände in Garagen bzw. unterirdischen Bauwerken stellen an die Feuerwehr besondere Anforderungen. Nicht nur aus diesem Grunde legt die Bayerische Garagenverordnung in § 17 fest, was in Garagen gelagert werden darf.
Nachdem Begriff „Garage“, dient dieses Bauwerk dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. D.h., dass alle Gegenstände die in einer Garage abgestellt oder gelagert werden, auch mit dem dort untergestellten Kraftfahrzeug in unmittelbaren Zusammenhang stehen müssen.
Keinesfalls dürfen Müllbehälter, Umzugsgut, Brennholz, Gasflaschen oder eben Gegenstände die nicht zum Unterhalt eines dort untergestellten Kraftfahrzeuges dienen, dort gelagert werden.
Erlaubt ist die Lagerung pro Stellplatz von bis zu 5 Reifen (4 + 1) wie z.B. der Winterreifen im Sommer."
In Eurem Mietvertrag müßte auch noch etwas stehen über die Nutzungsart der Garage.
Ich könnte mir denken, daß wenn es aufgrund zweckentfremdeter Nutzung der Garage, es zu einem Brand kommt, Ihr ganz schön alt ausseht…
Gruß
Maja
Ja, aber…
Hallo Maja,
so sehr du dir auch Mühe gemacht hast mit deiner Antwort: Sowohl Baurecht als auch Brandschutzrecht sind Ländersache. Und es ist schlichtweg sinnlos Fragen dieser Art zu beantworten, wenn das Bundesland nicht angegeben ist. Wohnt die Fragestellerin nicht in Bayern ist nämlich all deine Mühe und Arbeit leider vergebens gewesen…
Sollte sie zufällig doch in Bayern wohnen so ist dieses Posting gegenstandslos
)
Gruß, Claus
Baden-Württemberg
Hallo,
Danke für eure Antworten. Deutschland ist ganz schön kompliziert, in dem einen Land dies im anderen Land das, wenigstens können wir morgen alle den Tag der dt. Einheit feiern. Ok Ironie bei Seite wie sieht es den mit meiner Frage in Baden-Württemberg aus, denn dort wohne ich.
Liebe Grüße Manuela
Auch hallo,
Danke für eure Antworten. Deutschland ist ganz schön
kompliziert, in dem einen Land dies im anderen Land das,
wem sagst Du das…doch so viel Einigkeit *g
wenigstens können wir morgen alle den Tag der dt. Einheit
feiern.
Oh ja, und wie einig ich mir bin!
Ok Ironie bei Seite wie sieht es den mit meiner Frage
in Baden-Württemberg aus, denn dort wohne ich.
http://wm.baden-wuerttemberg.de/dat/dwn/GaVO_07-07-9…
- Seite
§14
„(2) In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht
verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt
werden. In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb
von Kraftfahrzeugen unzulässig; andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen
nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der
Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen.“
Also fast genau das Gleiche…
Gruß
Maja