Hallo !
Welche Voraussetzungen müssen bei Mietschulden für eine fristlose Kündigung vorhanden sein ?
Wir haben die fristlose Kündigung zum 8.10. erhalten mit der Forderung von 1400 Euro.Laut unseren Unterlagen ist die Mietschuld aber nur knapp 1000 Euro.Kann man durch Nennung der Falschsumme seitens des Vermieters die fristlose anfechten ? Muß ich wirklich die volle Summe zahlen,oder reicht eine Teilzahlung um die fristlose zu umgehen ? Hat man besonderen Kündigungsschutz,wenn die Frau schwanger ist und zwei Kinder im Haushalt leben ?
Danke im vorraus !
Frank
Hallo Frank,
der Vermieter darf das Mietverhältnis fristlos kündigen wenn der Mieter mindestens mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist. Nebenkostennachforderungen zählen nicht zu Mietrückständen. Du kannst also selbst berechnen, ob es zwei Monatsmieten sind.
Nur zur praktischem Umsetzung. Sind keine zwei Monatsmieten in Rückstand der Kündigung umgehend widersprechen. Sind es zwei oder mehr Monatsmieten umgehend mit der Kündigung zum nächsten Sozialamt und dort ein Mietdarlehen beantragen, zur Sicherung des Wohnraums. Bitte die Behörde Dir zu bestätigen, dass die Miete übernommen wird. Einige Ämter warten unsinnigerweise ab bis es zur Räumungsklage kommt und erst wenn noch mehr Kosten entstanden sind, sagen sie dei Kostenübernahme zu. Andere Ämter sagen sofort die Kostenübernhame zu. Wenn Du zusätzlich Wohngeld erhalten hast, erkläre freiwillig, dass künftig das Wohngeld dem Vermieter überwiesen wird.
Welche Voraussetzungen müssen bei Mietschulden für eine
fristlose Kündigung vorhanden sein ?
Wir haben die fristlose Kündigung zum 8.10. erhalten mit der
Forderung von 1400 Euro.Laut unseren Unterlagen ist die
Mietschuld aber nur knapp 1000 Euro.Kann man durch Nennung der
Falschsumme seitens des Vermieters die fristlose anfechten ?
Muß ich wirklich die volle Summe zahlen,oder reicht eine
Teilzahlung um die fristlose zu umgehen ?
Selbstverständlich reicht eine Teilsumme, damit es keine zwei Monate Rückstand sind. Aber…wenn nicht alles bezhalt werdne kann oder eine Behörde übernimmt nicht den Rückstand kommt es meist jeden Monat immer wieder zum selben Ergebnis, dass der Vermieter fristlos kündigt. Dieses vertragswidrige Vorgehen muss der Vermieter nicht hinnehmen. Er kann Dich abmahnen und danach kündigen. Überlege Dir auch, ob Du nicht mit dem Vermieter reden kannst, im Oktober die Miete pünktlich zahlst und der Rückstand durch Ratenzahlungen getilgt werden kann.
Hat man besonderen
Kündigungsschutz,wenn die Frau schwanger ist und zwei Kinder
im Haushalt leben ?
Kommt immer darauf an, in welchem Monat die Frau schwanger ist. Sicher wird im 8. und 9. Monat niemand zwangsräumen.
Gruss Günter
Gegenfrage: wieso zahlst Du deine Miete nicht einfach - dann schmeißt dich auch keiner raus…
So so, Du hast also kein Geld?
Und dafür soll dann dein Vermieter büßen???
Möglicherweise ist der ja auch auf die Mieteinnahmen zwingend angewiesen und kommt jetzt in größte Scherereien weil er seinerseits seine Hypotheken nicht mehr bezahlen kann… 
Sorry, aber ich halte Leute wie dich schlicht und einfach für Schmarotzer und hoffe inständig, nicht (noch einmal) an einen solchen Mieter zu geraten!
((
Robert
Hallo Robert,
dies ist nun wirklich keine Antwort. Es gibt in D durchaus Menschen die ungewollt ihren Arbeitsplatz verlieren oder ungewollt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Es steht uns - moralisch betrachtet - nicht zu, andere zu kritisieren oder gar Belehrungen zu erteilen. Fragen sollten zumindest in diesem Brett neutral und wneiger personenbezogen beantwortet werden.
Gruss Günter
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Hallo Günter,
deine Moral in allen Ehren - aber für mich klingt die Frage ganz einfach nach „wieviel darf ich mir erlauben, ohne daß mein Vermieter mich rausschmeißen kann/darf“ (insbesondere spricht m.E. hier auch der Hinweis auf schwangere Frau und Kinder eindeutig für diese Absicht - nach dem Motto „mich würde doch hoffentlich kein Richter zwangsräumen lassen, das wäre ja unsozial…“)
Und warum sollte es hier erlaubt sein, nach Tips zu fragen um den Vermieter zu prellen - Anfragen nach Art wie „wie beschei**e ich das Sozialamt?“ werden ja üblicherweise auch nicht allzu hilfreich beantwortet!
Jedenfalls finde ich es nicht in Ordnung, wenn jemand seine eigene finanzielle „Notlage“ auf andere (hier den Vermieter) abwälzt!
Schönen Gruß,
Robert
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Hallo Robert,
ich bin weit weg, bedingt durch meine berufliche Tätigkeit, in einem Rechtsfeld von Moral zu sprechen. Wäre Recht gleich Moral, müssten wir wohl um die Welt eine Mauer bauen, damit sich jeder im Gefängnis fühlen kann.
deine Moral in allen Ehren - aber für mich klingt die Frage
ganz einfach nach „wieviel darf ich mir erlauben, ohne daß
mein Vermieter mich rausschmeißen kann/darf“ (insbesondere
spricht m.E. hier auch der Hinweis auf schwangere Frau und
Kinder eindeutig für diese Absicht - nach dem Motto „mich
würde doch hoffentlich kein Richter zwangsräumen lassen, das
wäre ja unsozial…“)
Und warum sollte es hier erlaubt sein, nach Tips zu fragen um
den Vermieter zu prellen - Anfragen nach Art wie „wie
beschei**e ich das Sozialamt?“ werden ja üblicherweise auch
nicht allzu hilfreich beantwortet!
Sorry, ich bin nur auf die Frage eingegangen. Ich unterstelle, wenn nicht jemand direkt nachfragt, wie er tricksen soll ( wobei ich darauf keine Antworten gebe), dass jeder zuerst eine korrekte Antwort erwarten darf. Gegenüber Dir habe ich einfach nur hinweisen wollen, dass es tatsächlich Fälle unverschuldeter Notlagen gibt. Somit hoffe ich die Unklarheiten beseitigt zu haben.
Jedenfalls finde ich es nicht in Ordnung, wenn jemand seine
eigene finanzielle „Notlage“ auf andere (hier den Vermieter)
abwälzt!
Bei einer unverschuldeten Notlagen wird dies zu einem hohen Prozentsatz auch nicht geschehen, weil der Staat hier mithilft solche vorübergehenden Probleme zu lösen. Die Mietrückstände bís zu 2 Monate werden jedoch - ich zumindest kenne kein Sozialamt, das nicht so handelt - nur über ein Darlehen gegeben.
Gruss Günter