Blitzschutz? Kunststoffenster nachstellen?

Moin moin,

unser Haus hat erwiesenermaßen (ich bin da Fachmann) keinen Blitzschutz. Habe ich eine rechtliche Handhabe, im Zweifelsfalle beim Vermieter durchzusetzen, daß er einen Blitzschutz anbringen läßt?

Ich habe mal gelernt, daß Kunststoffenster alle drei Jahre nachgestellt werden müssen. Unsere Fenster inzwischen seit über 10 Jahren eingebaut und bislang nie nachgestellt worden. Dementsprechend sind sie nicht mehr so ganz dicht, teilweise schließen sie schlecht und die Riegel nutzen sich über Gebühr ab. Welche gesetzliche Handhabe habe ich gef. das Nachstellen durchzusetzen?

Gruß,
Kristian

Hallo,

nein, selbstverständlich hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Blitzschutzanlage.

unser Haus hat erwiesenermaßen (ich bin da Fachmann) keinen
Blitzschutz. Habe ich eine rechtliche Handhabe, im
Zweifelsfalle beim Vermieter durchzusetzen, daß er einen
Blitzschutz anbringen läßt?

Ich habe mal gelernt, daß Kunststoffenster alle drei Jahre
nachgestellt werden müssen. Unsere Fenster inzwischen seit
über 10 Jahren eingebaut und bislang nie nachgestellt worden.
Dementsprechend sind sie nicht mehr so ganz dicht, teilweise
schließen sie schlecht und die Riegel nutzen sich über Gebühr
ab. Welche gesetzliche Handhabe habe ich gef. das Nachstellen
durchzusetzen?

Als Fachmann für Blitzschutzanlagen, wie Du Dich selbst darstelltst, also wohl mit Handwerkszeug umgehend geübt, frage ich höflich zurück, ob es möglich sein könnte, mit einem Schraubendreher einfach die Justierungen vorzunehmen ? Wenn nicht, dann den Vermieter anschreiben und diesem mitteilen, dass die Fenster undicht sind oder schlecht schliessen. Die Kosten der Fenstergriffe, schau mal in den Mietvertrag, fallen unter Kleinreparaturen. Sind diese mit Dir vereinbart, hast Du den Anteil zu zahlen.

Gruss Günter

Moin Günther,

nein, selbstverständlich hat der Mieter keinen Anspruch auf
eine Blitzschutzanlage.

Warum „selbstverständlich“? Immerhin ist der Schaden bei einem Einschlag in ein ungeschütztes Haus verheerend für die Einrichtung und sehr teuer für die Substanz. Zumal Blitzschutz heute Stand der Technik ist. Aber gut, wenn Du sagst „Iss nich“, dann eben nicht.

[…]
Ich habe mal gelernt, daß Kunststoffenster alle drei Jahre
nachgestellt werden müssen. Unsere Fenster inzwischen seit
über 10 Jahren eingebaut und bislang nie nachgestellt worden.
Dementsprechend sind sie nicht mehr so ganz dicht, teilweise
schließen sie schlecht und die Riegel nutzen sich über Gebühr
ab. Welche gesetzliche Handhabe habe ich gef. das Nachstellen
durchzusetzen?

Als Fachmann für Blitzschutzanlagen, wie Du Dich selbst
darstelltst,

Naja, Elektriker.

also wohl mit Handwerkszeug umgehend geübt, frage
ich höflich zurück, ob es möglich sein könnte,
mit einem
Schraubendreher einfach die Justierungen vorzunehmen ?

Nun, erstens handelt es sich nicht um meine Wohnung (es war vielleicht leichtfertig zu schreiben „unsere Wohnung“) *g*. Andererseits geht es da um, glaube ich, 23 Wohnungen. Wenn es meine Wohnung wäre, käme es auf das Verhältnis zum Vermieter an. Ich wollte halt nur wissen, was Recht ist.

Wenn nicht, dann den Vermieter anschreiben und diesem mitteilen,
dass die Fenster undicht sind oder schlecht schliessen.

Schon ok. Es wäre aber gut, zuvor die Rechtslage zu kennen, Appelle an den guten Willen, gehen bei diesem Herrn wohl generell ins Leere.

Die Kosten der Fenstergriffe, schau mal in den Mietvertrag, fallen
unter Kleinreparaturen.

Normalerweise halten Fenstergriffe (wenn es hier darum ginge) nahezu ewig. Schäden, die an den Fenstern entstehen, weil sie nicht gewartet werden, können nicht in die Haftung des Mieters fallen. Allerdings muß er dazu den Schaden unverzüglich melden. So kenne ich das.
Jetzt ist es aber so, daß in der Wohnanlage die Mieter keine Ahnung davon haben, daß man Kunststoffenster warten muß.

Sind diese mit Dir vereinbart, hast Du den Anteil zu zahlen.

Da geht’s ja in der Regel um Schönheitsreparaturen (früher mal bis 80 oder 150 DM). Hier handelt es sich aber um die fachmännische Wartung, die bestimmt pro Wohnung im dreistelligen Euronenbereich ausfiele.
Mal abgesehen, daß ich nicht einmal Hausmeister der Wohnanlage bin, bin ich auch kein Schreiner.

Gruß,
Kristian

PS: Nach Diktat „verreist“ – ich stehe erst im Laufe der nächsten Woche wieder zur Verfügung.

Hallo Kristian,

nein, selbstverständlich hat der Mieter keinen Anspruch auf
eine Blitzschutzanlage.

Warum „selbstverständlich“? Immerhin ist der Schaden bei einem
Einschlag in ein ungeschütztes Haus verheerend für die
Einrichtung und sehr teuer für die Substanz. Zumal Blitzschutz
heute Stand der Technik ist. Aber gut, wenn Du sagst „Iss
nich“, dann eben nicht.

Wenn Du wieder da bist, nur kurz ein Hinweis. Ein Vermieter kann selbstverständlich mit seinem Haus aussen bauseits machen was er will. Er kann einen Blitzableiter genauso weglassen wie einen Balkon oder die Dachrinne. Der Gesetzgeber hat keine Blitzableiter vorgeschrieben und bei Blitzeinschlag halten nach meiner Kenntnis auch keine Versicherer irgendwelche Abschläge bereit wenn der Blitzableiter fehlt.

Gruss Günter