Fristlose Kündigung

Hallo, bitte helft mir schnell: habe mich im 1/02 von meinem Mann getrennt. Wir bewohnten ein gemietetes Haus, stehen beide im Mietvertrag. Sind noch nicht geschieden. Seit meinem Auszug wohnt neue Lebensgefährtin samt gemeinsamen Baby mit im Haus. Habe bei Auszug Mietvertrag gekündigt, wurde abgelehnt, weil wir beide kündigen müssen. Mein Ex wollte das nicht, weil er wußte, daß er mit seiner neuen Frau keinen Mietvertrag hätte bekommen und er auch ausziehen müßte. Außerdem haften wir beide für etwaige Mietschulden und er meinte, wenn er mal nicht mehr zahlen kann, muß halt ich ran. Anfang d.J. hat er einmal nicht bezahlt, Vermieterin Hat Kaution genommen, schwupp, nächster Monat wurde wieder bezahlt. Seit 3 Monaten hat er nun nix mehr bezahlt und die Vermieterin wird ihm in den nächsten Tagen fristlos kündigen. Meine Fragen: 1. HÄtte ich überhaupt das Recht, wieder ins Haus zu gehen, sobald er raus ist, ist stehe ja im Mietvertrag. 2. Müßte ich die 3 Monatsmieten dann zahlen? 3. Falls die Sache vor Gericht geht, kämen da Schwierigkeiten auf mich zu?
Die Vermieterin ist mit meiner Mutter „bekannt“ und hat sie angerufen. Ich soll schnellstmöglich schriftlich kündigen, damit ich keine Schwierigkeitn kriege. Oder will sie nur vermeiden, dass ich dann wieder reingehe? Viel zu lesen, kompliziert, aber wer kann mir trotzdem schnell helfen??? Gruß marion

Hallo Marion,

bin nur Hobbyjurist ( aus Erfahrungen und BWL-Studium), will Dir aber
in aller Kürze ein paar info´s geben:

  1. Sofern beide Eheleute den Vertrag unterschrieben haben, haften sie
    für Mietschulden gesamtschuldnerisch, d.h. der Gläubiger ( Vemieter) kann sich einen von beiden aussuchen, der zahlen soll.Das kann er notfalls auch per Mahnbescheid tun. Da zu wenig Informationen vorhanden sind, kann ich auch nicht viel mehr sagen. Bekommst Du denn Trennungsunterhalt ? Der steht Dir ab dem Tage der Trennung zu.Wann bist Du denn dort ausgezogen ? Es wäre vielleicht eine Idee gewesen, den Vermieter vom Auszug zu informieren. Ich würde hier zu qualifizierter Beratung von Mieterverein oder Anwalt raten, da das sehr schnell sehr böse ausgehen kann.

Tut mir leid, mehr Tips kann ich momentan nicht geben.

Drück Dir die Daumen
bernd

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Moin Marion,

[…] habe mich im 1/02 von meinem Mann getrennt.
Wir bewohnten ein gemietetes Haus, stehen beide
im Mietvertrag.

Hattet ihr Gütertrennung vereinbart?

Sind noch nicht geschieden. Seit meinem Auszug
wohnt neue Lebensgefährtin samt gemeinsamen Baby mit im Haus.
Habe bei Auszug Mietvertrag gekündigt,

Hätte ich auch so gemacht.

wurde abgelehnt, weil wir beide kündigen müssen.

Das ist schon mal Unsinn.
Entweder ihr seid als zwei eigenständige Schuldner zu betrachten (vereinbarte Gütertrennung) und seid hier eine Schuldnergemeinschaft. Dann haftet jeder gesamtschuldnerisch, aber auch jeder kann den Vertrag alleine kündigen usw. Mit anderen Worten jeder einzelne hat die Rechtskraft der ganzen Partei. Wenn Du kündigst, muß er raus oder einen neuen Vertrag ohne Dich abschließen.
Oder ihr seid eine Gütergemeinschaft (vereinbart oder nicht), dann hätte es auch für Euch beide gegolten, wenn nur einer der bereits verheirateten Eheleute unterschrieben hätte. Hier kannst Du nur aus der Haftung für die Zeit nach Euerer Scheidung! Bis dahin haftest Du für seine Mietschulden in jedem Falle mit. Und auch für andere Schulden im Übrigen!

Mein Ex wollte das nicht, weil er
wußte, daß er mit seiner neuen Frau keinen Mietvertrag hätte
bekommen und er auch ausziehen müßte.

Der kennt sich aus.

Außerdem haften wir
beide für etwaige Mietschulden und er meinte, wenn er mal
nicht mehr zahlen kann, muß halt ich ran.

Da hat er recht. Leider.

[…] die Vermieterin wird ihm in
den nächsten Tagen fristlos kündigen.

Was auch für Dich gilt.

Meine Fragen:

  1. HÄtte ich überhaupt das Recht, wieder ins Haus zu gehen,
    sobald er raus ist, ist stehe ja im Mietvertrag.

Der ist aber gekündigt.

  1. Müßte ich die 3 Monatsmieten dann zahlen?

Solange Du nicht geschieden bist und der Vertrag gilt und er nicht bezahlt: ja.
Außer Ihr hättet Gütertrennung, dann ab dem Zeitpunkt Deiner Kündigung nicht mehr.

  1. Falls die Sache vor Gericht geht,
    kämen da Schwierigkeiten auf mich zu?

Die offene Forderung, Zinsen seit Fälligkeit, Prozeßkosten, Diskussionen mit ihm, also ich würde sagen: ja.

Die Vermieterin ist mit meiner Mutter „bekannt“ und hat sie
angerufen.

Vielleicht kommt sie Dir später bei der Forderung entgegen?

Ich soll schnellstmöglich schriftlich kündigen,

Kann nicht schaden, obwohl bei der Gütergemeinschaft er die Kündigung zurücknehmen oder (wenn’s gelingt) aufhalten kann.
Die Frage ist jedoch, ob Deine erste und „abgelehnte“ Kündigung nicht längst rechtskräftig ist. Das solltest Du einen Anwalt prüfen lassen. Dann würde eine neue Kündigung ja bedeuten (und vor Gericht so ausgelegt), daß Du die Ablehnung akzeptiert und damit die erste Kündigung zurückgenommen hättest. Wenn Du jedoch bei der ersten Kündigung bleibst, müßte sie auch gelten. Eine Kündigung kann man nicht „ablehnen“, nur zurücknehmen. Sie ist eine einseitige Willenserklärung.
Das nützt Dir aber nur, wenn Ihr Gütertrennung hattet. Weil du dann zum Zeitpunkt der ersten Kündigung aus dem Vertrag und der Zahlungsverpflichtung raus wärst.
Dann wäre sein tatsächliches Wohnen dort ein vertragswidriges Verhalten, das allerdings von der Gegenseite (Vermieterin) torleriert wurde. Das wird dann wie ein Vertrag in stillschweigendem Einverständnis behandelt. Bei der Gütergemeinschaft bist Du also trotz Deiner Kündigung in der Haftung.
Was anderes wäre, wenn er unberechtigt dort gewohnt hätte und die Vermieterin nachweisen könnte, daß sie damit nicht einverstanden war. Dann wäre sein Verhalten – meiner Meinung nach – ihm alleine trotz Gütergemeinschaft anzulasten und eventuell sogar strafbar.

damit ich keine Schwierigkeitn kriege.

Bekommst Du ja trotzdem.

Oder will sie nur vermeiden, dass ich dann wieder reingehe?

Gekündigt ist gekündigt und gilt in jedem Fall für Euch beide. Wenn Du hinterher dort wohnen möchtest, mußt Du mit der Vermieterin einen neuen Vertrag machen. Wenn sie Dich nicht wollte, würde sie wohl kaum einen Vertrag mit Dir machen. Wenn sie auf Deiner Seite ist, vielleicht schon.

Für die Vermieterin wäre es vielleicht sinnvoll, die Scheidung abzuwarten und dann einen neuen Vertrag mit Dir zu machen.

Zur Sicherheit empfiehlt sich bestimmt, einen Anwalt zu beauftragen, der Dich sicher zuverlässiger berät, als wir hier und dann auch vertritt.

Gruß,
Kristian

Hallo Marion,

die Antwort von Bernd möchte ich nur noch ergänzen. Hinzuweisen ist, dass es völlig unerheblich ist, ob Gütergemeinschaft besteht oder nicht. Ihr habt zu zweit den Vertrag unterschrieben und haftet gegenüber dem Vermieter und zwar egal welche Wirtschafteinheit in der Ehe besteht.

Du benötigst hier dringend den Rat eines Scheidungsanwaltes. Je nach Einkommen zahlt die Beratung der Staat. Sollte eine Scheidung bereits im Gange sein sollte auch überlegt werden, die Zuteilung der Wohnung vor dem eigentlichen Verfahren abzutrennen. Dein mann - Du kennst dessen Vermögensverhältnisse besser - versucht sich offenbar im Hinblick auf eine Trennung „arm zu rechnen“. Kann es sein, dass Dein Mann derzeit versucht Vermögen zu verschleiern oder gar zu vernichten, um Dir in Falle einer Scheidung wirtschaftlich zu schaden ? Suche umgehend einen Anwalt für Scheidungsrecht auf.

Für die anfallendne Kosten eienr fristlosen Kündigung und einer möglichen Räumung bist Du leider solange mit haftbar, solange die Seite der Übernahme der Wohnung nach der Trennung nicht geregelt ist. Du kannst und konntest nicht alleine kündigen. Nur wenn der Vermieter Dir schriftlich mitteilt, dass er Dich aus dem Mietvertrag entlässt oder gerichtlich die Wohnung Deinem Mann übertragen wird, endet für Dich das Mietverhältnis.

Im Umkehrfall, wenn Du noch Mieterin bist, kannst Du der neuen Lebenspartnerin untersagen in der Wohnung zu wohnen. Es ist auch Deine Wohnung. Diese Dame mit Kind bedarf daher Deiner Zustimmung, wenn sie einziehen will und/oder dort wohnt. Ausserdem - wenn Du zustimmst - kommt dies einer Untervermietung gleich und hier muss die Zustimmung des Vermieters her. Da diese sicher unter den heutigen Gesichtspunkten verweigert wird, muss die Dame ausziehen.

Gruss Günter

Hallo, bitte helft mir schnell: habe mich im 1/02 von meinem
Mann getrennt. Wir bewohnten ein gemietetes Haus, stehen beide
im Mietvertrag. Sind noch nicht geschieden. Seit meinem Auszug
wohnt neue Lebensgefährtin samt gemeinsamen Baby mit im Haus.
Habe bei Auszug Mietvertrag gekündigt, wurde abgelehnt, weil
wir beide kündigen müssen. Mein Ex wollte das nicht, weil er
wußte, daß er mit seiner neuen Frau keinen Mietvertrag hätte
bekommen und er auch ausziehen müßte. Außerdem haften wir
beide für etwaige Mietschulden und er meinte, wenn er mal
nicht mehr zahlen kann, muß halt ich ran. Anfang d.J. hat er
einmal nicht bezahlt, Vermieterin Hat Kaution genommen,
schwupp, nächster Monat wurde wieder bezahlt. Seit 3 Monaten
hat er nun nix mehr bezahlt und die Vermieterin wird ihm in
den nächsten Tagen fristlos kündigen. Meine Fragen: 1. HÄtte
ich überhaupt das Recht, wieder ins Haus zu gehen, sobald er
raus ist, ist stehe ja im Mietvertrag. 2. Müßte ich die 3
Monatsmieten dann zahlen? 3. Falls die Sache vor Gericht geht,
kämen da Schwierigkeiten auf mich zu?
Die Vermieterin ist mit meiner Mutter „bekannt“ und hat sie
angerufen. Ich soll schnellstmöglich schriftlich kündigen,
damit ich keine Schwierigkeitn kriege.

Nimmt Deine Vermieterin die Kündigung rückwirkend an ? Also ab Januar 02. Hast Du mit ihr schon geklärt, ob sie sich nicht erinnern kann !!!, dass Du bereits im letzten Jahr mündlich gekündigt hast und nunmehr schriftlich kündigen willst, sie aber die Kündigung angenommen hat ? Dann müsstest Du dahingehend kündigen, dass Du die bereits ausgesprochenen mündliche Kündigung im Jahr 2002, die sie, Deine Vermieterin dort angenommen hat, hiermit nochmals schriftlich bestätigen möchtest, dass von Deiner Seite keinerlei Ansprüche auf die Mietwohnung geltend gemacht werden, wenn gegen Deinen Mann die Räumung durchgeführt wird. Dann muss die Klage natürlich nur gegen Deinen Mann gehen. In der Klage muss dann auch hingewiesen werden, dass Deine Vermieterin Dich nach der Trennung aus dem mit ihr abgeschlossenen Mietvertrag entlassen hat. (Dies ist ein Tipp)

Oder will sie nur

vermeiden, dass ich dann wieder reingehe?

Das wird letztlich darauf ankommen, wie die Vermieterin sich verhält, wenn Dein Mann aus der Wohnung ist. Es bleibt ihr unbenommen mit Dir später einen neuen, nur auf Dich lautenden Mietvertrag abzuschliessen.

Mein Rat. Scheidungsanwalt, selbst wenn Kinder da sind. Derzeit lebt Dein Mann und seine Freundin auf Deine Kosten. Wie lange noch ??

Gruss Günter