Hi Peter,
Wurde der Mietvertrag nach dem 01.09.2001 abgeschlossen muss
der Vermieter nach Quadratmeter abrechnen, wenn er keine
Messeinrichtung vorhält. Bitte beachte, dass es ein neues
Urteil ( LG Meiningen 6 S 169/00 vom 23.09.02) gibt, das eine
Minderung der Heizkosten um 15 % erlaubt, wenn z.B. durch
Deine Wohnung nicht isolierte Rohrleitungen laufen.
Wenn also die Rohre auch in Deiner Wohnung nicht isdoliert sind - was bei Altbauten und auf Putz verlegten Rohren oft der Fall ist - ist der Abzug gem. dem genannten Urteil korrekt.
Wie wurde bislang überhaupt abgerechnet ? Warum sind keine
Messeinrichtungen vorhanden ? Handelt es sich um ein
Zweifamilienhaus ? Wurde eine Abrechnung nach der
Heizkostenverordnung dann vereinbart ?
Gruss Günter
Hallo Günter,
danke erstmal für deine schnelle Antwort, ich habe mir schon
gedacht das die Sache nicht ganz so einfach ist.
- Der Mietvertrag wurde 2001
wann, denn der 01.09.2001 ist massgeblich, dass dann nur nach Fläche abgerechnet werden darf in Deinem Fall. Bei fehlender Isolierung in Deiner Wohnung und in anderen Wohnungen gelten dann die 15 % Abzug. Ist jedoch in Deiner Wohnung und in anderen Wohnungen das Heizungsrohr isoliert und möglicherweise nur im Kellwr nicht isoliert, wäre ein Abzug von 15 % nicht zulässig.
abgeschlossen und es ist ein
einfacher Vertrag, über die Abrechnungsmodalitäten steht
nicht genaues drin ( ich muß aber nochmal genau nachsehen),
es wurde bisher nach Quadratmetern abgerechnet
Das
- Es ist ein Mehrfamilienhaus,
Wenn mehr als drei Wohnungen ist der Abzug bei fehlenden Messgeräten zulässig. Ausnahme, bilden Wohnungsbaugesellschaften und ehemalige Soziale Wohnungsbaugesellschaften. Sie dürfen weiterhin nach Wohnfläche in einer Übergangsfrist abrechnen.
die Heizungsrohre sind nicht
isoliert und es gab eine Art Gasetagenheizung wo 4 Wohnungen
beheizt wurden, Warmwasser kam von einem Durchlauferhitzer in
der Wohnung, Heizkostenzähler sind nicht vorhanden, es wurden
hat die Gaskosten auf die einzelnen Whg. nach qm umgelegt.
Somit habe ich voriges Jahr aufgrund der HKV (keine
Verbrauchserfassungsger.)bei der Nebenkostenabrechnung vom
Jahr 2001 die Heizkosten, um 15% reduziert gezahlt, worauf
auch kein weiterer Einwand kam.
Tja und nun zieht er mir diese einbehaltenen H.-Kosten im
nachhinein von der Kaution ab.
Prüfe meine Hinweise, fordere den Vermieter auf, die Differenz zu erstatten. Wenn er nicht zahlt,überlege, vor allem hole vor Ort bei einem Mieterverein oder wenn Du Rechtsschutz hast, bei einem Anwalt Auskunft ein, bevor Du Dich in zu hohe Kosten stürzt.
Gruss Günter