Zu hohe Nebenkostenabrechnung

Hallo liebe Leute,

ich habe Anfang des Monats meine Nebenkostenabrechnung bekommen woraufhin es mir buchstäblich die Schuhe ausgezogen hat (ich soll knapp 620,00€ nachzahlen). Ein klarer Fehler ist schon mal, daß der Abrechnungszeitraum vom 30.04.02 bis 30.04.03 ist, obwohl ich erst am 01.06.02 in die Wohnung eingezogen bin. Dann erscheinen mir die Heizkosten sehr hoch.

Ich habe bei meinem Vermieter schriftlich Widerspruch eingereicht und den Brief per Einwurfeinschreiben verschickt. Dort habe ich alle Punkte einzeln aufgeführt und um Einsicht der Belege gebeten. Das ist jetzt eine Woche her und bisher habe ich noch keine Antwort bekommen.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe den Mietvertrag alleine geschlossen (auf meinen Namen) und bewohne die Wohnung auch alleine. Der Clou aber ist: Mein Vermieter hat Posten wie die Wasserkosten, Müllentsorgung usw. für 2 Personen berechnet. Das könnte lt. einer Nachbarin, mit der ich mich unterhalten habe, daher rühren, daß mein Freund relativ häufig bei mir ist (und auch übernachtet). Dazu muß ich sagen, daß er nicht bei mir duscht (er wohnt 5 Minuten von mir entfernt und duscht morgens immer zu Hause) und außerdem wasche ich auch keine Wäsche für Ihn. Meine Nachbarin meinte, daß mich evtl. ein Rentnerehepaar „angezeigt“ haben könnte, daß mit den Vermietern verwandt ist (was ich bis dato nicht wußte) und bei mir im Haus wohnt. Also: Darf mein Vermieter einfach so 2 Personen berechnen ohne mit mir Rücksprache zu halten?

Wann muß er sich bei mir melden? Ich möchte schnellstmöglich Schritte einleiten (zum Mieterschutzverein gehen o.ä.) aber ohne die Belege hat das ja keinen Sinn!

Wenn mir jemand helfen könnte wäre ich echt froh. Vielen Dank im voraus schon mal.

Gruß,

Gabriele

Hallo liebe Leute,

ich habe Anfang des Monats meine Nebenkostenabrechnung
bekommen woraufhin es mir buchstäblich die Schuhe ausgezogen
hat (ich soll knapp 620,00€ nachzahlen). Ein klarer
Fehler ist schon mal, daß der Abrechnungszeitraum vom 30.04.02
bis 30.04.03 ist, obwohl ich erst am 01.06.02 in die Wohnung
eingezogen bin. Dann erscheinen mir die Heizkosten sehr hoch.

Ich habe bei meinem Vermieter schriftlich Widerspruch
eingereicht und den Brief per Einwurfeinschreiben verschickt.
Dort habe ich alle Punkte einzeln aufgeführt und um Einsicht
der Belege gebeten. Das ist jetzt eine Woche her und bisher
habe ich noch keine Antwort bekommen.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe den Mietvertrag alleine
geschlossen (auf meinen Namen) und bewohne die Wohnung auch
alleine. Der Clou aber ist: Mein Vermieter hat Posten wie die
Wasserkosten, Müllentsorgung usw. für 2 Personen berechnet.
Das könnte lt. einer Nachbarin, mit der ich mich unterhalten
habe, daher rühren, daß mein Freund relativ häufig bei mir ist
(und auch übernachtet). Dazu muß ich sagen, daß er nicht bei
mir duscht (er wohnt 5 Minuten von mir entfernt und duscht
morgens immer zu Hause) und außerdem wasche ich auch keine
Wäsche für Ihn. Meine Nachbarin meinte, daß mich evtl. ein
Rentnerehepaar „angezeigt“ haben könnte, daß mit den
Vermietern verwandt ist (was ich bis dato nicht wußte) und bei
mir im Haus wohnt. Also: Darf mein Vermieter einfach so 2
Personen berechnen ohne mit mir Rücksprache zu halten?

Hallo,
Ob das jetzt auch für Dich zutrifft weiss ich nicht. Habe das von www.mieterbund.de. Aber auf alle Fälle die sache noch mal genauer abklären. Gruß Steffi

Besuch
Es gehört zu den selbstverständlichsten Rechten des Mieters, zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl Besuch zu empfangen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) spielt es keine Rolle, ob es sich um Damen- oder Herrenbesuch handelt, ob der Besuch regelmäßig oder unregelmäßig kommt oder wann er geht.

Nur ausnahmsweise kann der Vermieter „Hausverbot“ für einen Besucher verhängen. Beispielsweise dann, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Flur, Keller usw. beschädigt hat.

Der Besucher kann auch ein Tier, wie zum Beispiel einen Hund, mitbringen. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Hundehaltung verboten ist. Die Grenze ist da erreicht, wo der Besucher in kurzen und häufigen Abständen regelmäßig den Hund mitbringt oder das Tier nachts öfter in der Wohnung bleibt.

Wann muß er sich bei mir melden? Ich möchte schnellstmöglich
Schritte einleiten (zum Mieterschutzverein gehen o.ä.) aber
ohne die Belege hat das ja keinen Sinn!

Wenn mir jemand helfen könnte wäre ich echt froh. Vielen Dank
im voraus schon mal.

Gruß,

Gabriele

Hallo Gabriele,

zuerst einmal. Du hast es richtig gemacht udn Widerspruch erhoben. Nun ist der Vermieter an der Reihe. Wann er reagiert oder nicht, kann Dir letztlich wurscht sein. Solange der Vermieter nicht auf Deinen Widerspruch eingeht und Fragen beantwortet, steht ihm die Nachzahlung nicht zu. Du solltest nun, denn dies hast Du wahrscheinlich nicht getan, dem Vermieter noch erklären, dass bis zur Klärung der Nebenkostenabrechnung Du ein Zurückbehaltungsrecht geltend machst.

ich habe Anfang des Monats meine Nebenkostenabrechnung
bekommen woraufhin es mir buchstäblich die Schuhe ausgezogen
hat (ich soll knapp 620,00€ nachzahlen). Ein klarer
Fehler ist schon mal, daß der Abrechnungszeitraum vom 30.04.02
bis 30.04.03 ist, obwohl ich erst am 01.06.02 in die Wohnung
eingezogen bin. Dann erscheinen mir die Heizkosten sehr hoch.

Ich habe bei meinem Vermieter schriftlich Widerspruch
eingereicht und den Brief per Einwurfeinschreiben verschickt.
Dort habe ich alle Punkte einzeln aufgeführt und um Einsicht
der Belege gebeten. Das ist jetzt eine Woche her und bisher
habe ich noch keine Antwort bekommen.

Kann manchmal mehrere Wochen gehen, insbesondere wenn der Vermieter offenbar zwei Personen abgerechnet hat, kann es noch länger gehen.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe den Mietvertrag alleine
geschlossen (auf meinen Namen) und bewohne die Wohnung auch
alleine. Der Clou aber ist: Mein Vermieter hat Posten wie die
Wasserkosten, Müllentsorgung usw. für 2 Personen berechnet.
Das könnte lt. einer Nachbarin, mit der ich mich unterhalten
habe, daher rühren, daß mein Freund relativ häufig bei mir ist
(und auch übernachtet). Dazu muß ich sagen, daß er nicht bei
mir duscht (er wohnt 5 Minuten von mir entfernt und duscht
morgens immer zu Hause) und außerdem wasche ich auch keine
Wäsche für Ihn. Meine Nachbarin meinte, daß mich evtl. ein
Rentnerehepaar „angezeigt“ haben könnte, daß mit den
Vermietern verwandt ist (was ich bis dato nicht wußte) und bei
mir im Haus wohnt. Also: Darf mein Vermieter einfach so 2
Personen berechnen ohne mit mir Rücksprache zu halten?

Der Vermieter darf keine zwei Personen berechnen, wenn nicht zwei Personen in der Wohnung wohnen und dort gemeldet sind. Besuche dürfen nicht angerechnet werden. Bist Du sicher, dass der Rest der Abrechnung stimmt ? Du kann Dich direkt mit mir in Verbindung setzen über eMail, wenn Du willst. Würde Dir sodann eine Fax Nr. mitteilen. Infos kannst Du aber auch per eMail senden. Bitte beachten, dass im Betreff wer-weiss-was steht.

Wann muß er sich bei mir melden? Ich möchte schnellstmöglich
Schritte einleiten (zum Mieterschutzverein gehen o.ä.) aber
ohne die Belege hat das ja keinen Sinn!

Du kannst zum Mieterverein. Dann wird je nach Organisationslage der Verein Dich bitten die Kopien zu beschaffen oder der Vermieter wird vom Verein aufgefordert, die Belege vorzulegen ( so machen wir es)

Gruss Günter

Hallo Günter, Hallo Stefanie,

vielen herzlichen Dank Euch beiden für Eure schnelle Antwort und die wertvollen Tipps.

@Günter: Ich habe tatsächlich vergessen dem Vermieter mitzuteilen, daß ich erst mal nicht zahlen werde. Das werde ich auf jeden Fall noch nachholen.

Ich nehme Dein Angebot dir die Nebenkostenabrechnung zu faxen. Ich bin momentan ein wenig in Eile, da ich gleich zur Arbeit muß. Ich schicke Dir aber heute Abend eine e-mail, wo ich dannn auch noch einige andere merkwürdige Punkte erläutere.

Bis dann und nochmals vielen, vielen Dank.

Gruß,

Gabriele

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