Hallo!
Wie sieht die Kündigungsfrist bei einem möblierten Zimmer (ohne Mietvertrag) aus? ich bin der Meinung, ohne Mietvertrag tritt die gesetzliche Reglung an dessen stelle = 3 Monate. Jemand anderes meinte aber, bei möblierten Zimmern könnte man dann jederzeit ohne Frist kündigen.
Wie schaut’s aus?
Gruß,
Iceman
Hi
möblierte Zimmer fallen nicht unter den Mieterschutz, es sei denn, die bilden eine abgeschlossene Wohnung.
Abgeschlossene Wohnung: Wohn- und Schlafraum, Kochmöglichkeit, Sanitäre Anlagen in einem einzeln abschließbaren Teil des Hauses. Bei einem Altbau (so 60er-Jahre des vorigen Jahrhunderts oder so) kann ausnahmsweise auch mal der Sanitärbereich außerhalb der Wohnung sein.
Gruß
HaWeThie
Hallo!
Besten Dank schon mal! Verstehe ich das richtig - wenn innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung die Zimmer einzeln und möbliert vermietet werden, fallen sie unter das Mietrecht? Also gelten dann 3 Monate?
Gruß,
Iceman
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Hallo,
bei möbliertem Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, ist eine Kündigung spätestens am 15. eines jeden Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. Ein Kündigungsschutz greift nicht ein.
Viele Grüsse,
S.
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Hallo,
bei möbliertem Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst
bewohnten Wohnung ist, ist eine Kündigung spätestens am 15.
eines jeden Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. Ein
Kündigungsschutz greift nicht ein.Viele Grüsse,
S.
Hallo!
OK, das passt aber auch noch nicht ganz. Es handelt sich um eine komplette Wohnung, deren Zimmer einzeln möbliert vermietet werden. Badezimmer, Flur und Küche sind nicht Teil des Mietverhältnisses. Der vermieter wohnt dort aber auch nicht in der gleichen Wohnung. Gilt das trotzdem mit dem 15. jeden Monats?
Danke!
Iceman
Hi
da alles wesentliche erklärt ist, es besteht hier eine dreimonatige Kündigungsfrist. Wie Simone hingewiesen hat, besteht die veränderte Kündigungsfrist nur für möbilierten Wohnraum, der sich innerhalb der selbet bewohnten Wohnung des Vermieters befindet.
Gruss Günter
Danke!
Gruß,
Iceman