Umbau der Heizungsanlage - Umlegung auf Mieter

Hallo!

Ich hab´ heute mal eine theoretische Frage aus dem Bereich Nebenkosten…
Situation:
In einem Mietshaus wird über eine zentrale Heizungsanlage geheizt. Die letztendlich zu zahlenden Kosten setzen sich zusammen aus 30 % Grundkosten ( für Wartung, Immissionsmessung, Verbrauchserfassung und Miete der Verbrauchserfassungsgeräte) + 70 % Verbrauchskosten.

Dann wird, ohne das die Mieter hierüber informiert oder sie befragt werden, die Heizungsanlage von bisher Öl auf nunmehr Gas umgestellt. Die Kosten des dazu notwendigen Umbaus der Heizungsanlage werden in dem betreffenden Jahr über die Grundkosten voll auf die Mieter umgelegt.

Geht das? Wäre nicht zumindest eine Verteilung auf mehrere Jahre notwenig?

Meine eigene Meinung tendiert eher in Richtung: Ist zwar ärgerlich, weil dadurch unsere Rückzahlungen deutlich geringer ausfallen, aber nicht wirklich zu beanstanden…

Für weitere Meinungsäußerungen wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße,
Silke

Hallo Silke,

Ich hab´ heute mal eine theoretische Frage aus dem Bereich
Nebenkosten…
Situation:
In einem Mietshaus wird über eine zentrale Heizungsanlage
geheizt. Die letztendlich zu zahlenden Kosten setzen sich
zusammen aus 30 % Grundkosten ( für Wartung,
Immissionsmessung, Verbrauchserfassung und Miete der
Verbrauchserfassungsgeräte) + 70 % Verbrauchskosten.

Diese Darstellung stimmt mit der Realität nicht überein. Zuerst einmal werden die Kosten der Heizung wie Brennstoff, Wartung, Stromkosten, Immissionsmessung, Verbrauchserfassung und anderes zusammen gezogen. Dann wird bei vorhandener Warmwasserversorgung der Anteil der Warmwasserkosten berechnet und von den Gesamtkosten abgetrennt. Die sich nun ergebenden Kosten werden zu - in Deinem Beispiel - 30 % auf Festkosten und 70 % als Verbrauchskosten umgelegt. Dasselbe wird dann mit dne Warmwasserkosten durchgeführt, sofern nicht nur Warmwasser als Verbrauch abgerechnet wird.

Dann wird, ohne das die Mieter hierüber informiert oder sie
befragt werden, die Heizungsanlage von bisher Öl auf nunmehr
Gas umgestellt. Die Kosten des dazu notwendigen Umbaus der
Heizungsanlage werden in dem betreffenden Jahr über die
Grundkosten voll auf die Mieter umgelegt.

Der Vermieter hat bei einer derartigen Umstellung die Mieter zu informieren und die Kosten, die möglicherweise als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden sollen, darzustellen. Hierbei muss der Vermieter auch die Kosteneinsparungen nachweisen.

Geht das? Wäre nicht zumindest eine Verteilung auf mehrere
Jahre notwenig?

Meine eigene Meinung tendiert eher in Richtung: Ist zwar
ärgerlich, weil dadurch unsere Rückzahlungen deutlich geringer
ausfallen, aber nicht wirklich zu beanstanden…

Ist bei einem Heizungsumbau aus kalkulatorischer Sicht nicht umsetzbar.

Gruss Günter

Hallo Günter

Danke erstmal für deine Antwort!

Diese Darstellung stimmt mit der Realität nicht überein.
Zuerst einmal werden die Kosten der Heizung wie Brennstoff,
Wartung, Stromkosten, Immissionsmessung, Verbrauchserfassung
und anderes zusammen gezogen. Dann wird bei vorhandener
Warmwasserversorgung der Anteil der Warmwasserkosten berechnet
und von den Gesamtkosten abgetrennt. Die sich nun ergebenden
Kosten werden zu - in Deinem Beispiel - 30 % auf Festkosten
und 70 % als Verbrauchskosten umgelegt. Dasselbe wird dann mit
dne Warmwasserkosten durchgeführt, sofern nicht nur Warmwasser
als Verbrauch abgerechnet wird.

Also, die Warmwasserabrechnung erfolgt bei uns unabhängig von der Heizung, weil wir dafür in jeder Wohnung eine Therme haben und den Verbrauch dafür direkt mit den Stadtwerken abrechnen.

Was den Rest angeht: Ich hab´ mit deiner Erläuterung nochmal ausgiebig über der Rechnung gebrütet und denke, sie haben das wohl so gemacht, wie du es beschrieben hast ( ich hab´s nicht so mit Zahlen und das Ganze ist nicht soooo besonders übersichtlich)…

Der Vermieter hat bei einer derartigen Umstellung die Mieter
zu informieren und die Kosten, die möglicherweise als
Modernisierung auf die Miete umgelegt werden sollen,
darzustellen. Hierbei muss der Vermieter auch die
Kosteneinsparungen nachweisen.

Also, informiert wurden wir eindeutig nicht. Hätte ich nicht einen der Handwerker gefragt, was sie denn da im Keller überhaupt machen, hätten wir garnicht gewußt, daß überhaupt was geändert wurde…

Aber: Ich hab´ heute Morgen endlich mal jemanden von der Wohnungsverwaltung an die Strippe gekriegt und der hat mir erklärt, daß die höheren Grundkosten garnicht auf den Umbau zurückzuführen seien. Da habe die mit der Heizungsabrechnung betraute Firma nur eine mißverständliche Darstellung gewählt. Tatsächlich seien die höheren Kosten darauf zurückzuführen, daß zum einen die Wartung und Verbrauchserfassung teurer geworden sei und zum anderen im Abrechnungszeitraum die Ölpreise so dramatisch gestiegen seien. Genau darum habe man dann auch auf Gas umgestellt. Der Umbau sei garnicht auf die Mieter umgelegt worden…Na, ich werd´s ihm wohl erstmal glauben müssen…( Wir zahlen hier eine so super-günstige Miete, daß man die Hausverwaltung auch garnicht unbedingt unnötig „verärgern“ will *ggg*…).

Danke aber nochmal für deine Antwort und viele Grüße,
Silke

Hallo Silke,

Diese Darstellung stimmt mit der Realität nicht überein.
Zuerst einmal werden die Kosten der Heizung wie Brennstoff,
Wartung, Stromkosten, Immissionsmessung, Verbrauchserfassung
und anderes zusammen gezogen. Dann wird bei vorhandener
Warmwasserversorgung der Anteil der Warmwasserkosten berechnet
und von den Gesamtkosten abgetrennt. Die sich nun ergebenden
Kosten werden zu - in Deinem Beispiel - 30 % auf Festkosten
und 70 % als Verbrauchskosten umgelegt. Dasselbe wird dann mit
dne Warmwasserkosten durchgeführt, sofern nicht nur Warmwasser
als Verbrauch abgerechnet wird.

Also, die Warmwasserabrechnung erfolgt bei uns unabhängig von
der Heizung, weil wir dafür in jeder Wohnung eine Therme haben
und den Verbrauch dafür direkt mit den Stadtwerken abrechnen.

Was den Rest angeht: Ich hab´ mit deiner Erläuterung nochmal
ausgiebig über der Rechnung gebrütet und denke, sie haben das
wohl so gemacht, wie du es beschrieben hast ( ich hab´s nicht
so mit Zahlen und das Ganze ist nicht soooo besonders
übersichtlich)…

Der Vermieter hat bei einer derartigen Umstellung die Mieter
zu informieren und die Kosten, die möglicherweise als
Modernisierung auf die Miete umgelegt werden sollen,
darzustellen. Hierbei muss der Vermieter auch die
Kosteneinsparungen nachweisen.

Also, informiert wurden wir eindeutig nicht. Hätte ich nicht
einen der Handwerker gefragt, was sie denn da im Keller
überhaupt machen, hätten wir garnicht gewußt, daß überhaupt
was geändert wurde…

Aber: Ich hab´ heute Morgen endlich mal jemanden von der
Wohnungsverwaltung an die Strippe gekriegt und der hat mir
erklärt, daß die höheren Grundkosten garnicht auf den Umbau
zurückzuführen seien. Da habe die mit der Heizungsabrechnung
betraute Firma nur eine mißverständliche Darstellung gewählt.
Tatsächlich seien die höheren Kosten darauf zurückzuführen,
daß zum einen die Wartung und Verbrauchserfassung teurer
geworden sei und zum anderen im Abrechnungszeitraum die
Ölpreise so dramatisch gestiegen seien. Genau darum habe man
dann auch auf Gas umgestellt. Der Umbau sei garnicht auf die
Mieter umgelegt worden…Na, ich werd´s ihm wohl erstmal
glauben müssen…( Wir zahlen hier eine so super-günstige
Miete, daß man die Hausverwaltung auch garnicht unbedingt
unnötig „verärgern“ will *ggg*…).

Kurz trotzdem ein Hinweis. Die Behauptung der Hausverwaltung bezüglich höherer Ölpreise im Verhältnis zu Gaspreisen ist schlichtweg Unfug. Der Heizöl war 2000 und 2001 hoch, Er ist wieder gefallen. Die Gaspreise dagegen steigen seit Jahren. Wenn durch Umbaumassnahmen die Kosten der Wartung und vor allem der Verbrauchserfassung erheblich teurer werden, ist die Umlage der Mehrkosten nur zulässig, wenn der Mieter zuvor diese Massnahme zugestimmt hat. Der Vermieter / die Hausverwaltung hat für Wirtschaftlichkeit zu sorgen.

Gruss Günter