Hallo,
ich hätte mal eine Frage…
Letztes Jahr im Mai bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Ich hab damals einen Mietvertrag auf 3Jahre unterschrieben.
Jetzt habe ich gelesen dass, laut neuem Mietrecht, befristete Mietverträge nur dann zugelassen sind wenn der Vermieter die Wohnung nach Ablauf der Zeit als Eigenbedarf nutzen will, oder größere Reparaturen/Umbauten vornehmen will.
In meinem Mietvertrag steht aber gar nichts über die Verwendung der Wohnung nach diesen 3 Jahren…
Sehe ich das richtig das die Befristung damit ungülitig ist und ich nun einen unbefristeten Mietvertrag habe…
Und jetzt kommt das für mich interessante: Hab ich dann für diesen Unbefristeten Mietvertrag auch das Recht einer 3 Monatigen Kündigung??
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte…!?
Viele Grüße und danke schon mal.
Martin
Hallo Martin,
gemäß § 575 BGB kann eine Mietverhältnis nur befristet abgeschlossen werden, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss im Mietvertrag vermerkt, dass a) die Räume nach Ende des vereinbarten Zeitraumes für Eigenbedarf geltend gemacht werden, b) die Räume beseitigt werdne sollen oder vollständig verändert und c) es sich um eine Dienstwohnung handelt.
Nachdem in Deinem Mietvertrag diese Voraussetzungen fehlen handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis, das jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann.
Gruss Günter
ich hätte mal eine Frage…
Letztes Jahr im Mai bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Ich
hab damals einen Mietvertrag auf 3Jahre unterschrieben.
Jetzt habe ich gelesen dass, laut neuem Mietrecht, befristete
Mietverträge nur dann zugelassen sind wenn der Vermieter die
Wohnung nach Ablauf der Zeit als Eigenbedarf nutzen will, oder
größere Reparaturen/Umbauten vornehmen will.
In meinem Mietvertrag steht aber gar nichts über die
Verwendung der Wohnung nach diesen 3 Jahren…
Sehe ich das richtig das die Befristung damit ungülitig ist
und ich nun einen unbefristeten Mietvertrag habe…
Und jetzt kommt das für mich interessante: Hab ich dann für
diesen Unbefristeten Mietvertrag auch das Recht einer 3
Monatigen Kündigung??
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte…!?
Viele Grüße und danke schon mal.
Martin
Das finde ich super…
Wie kann ich denn mein Recht geltend machen?
Reicht es wenn ich eine ganz normale Kündigung schreibe in der ich auf diesen Umstand Hinweise?
Gruss Martin
Hallo Martin,
gemäß § 575 BGB kann eine Mietverhältnis nur befristet
abgeschlossen werden, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss
im Mietvertrag vermerkt, dass a) die Räume nach Ende des
vereinbarten Zeitraumes für Eigenbedarf geltend gemacht
werden, b) die Räume beseitigt werdne sollen oder vollständig
verändert und c) es sich um eine Dienstwohnung handelt.
Nachdem in Deinem Mietvertrag diese Voraussetzungen fehlen
handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis, das
jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt
werden kann.
Gruss Günter
hallo günter,
sehr interessant, was du schreibst! gilt das auch für meinen fall?:
ich bin im märz 2002 in meine wohnung eingezogen und musste den fünf-jahres-mietvertrag von meinen vormietern übernehmen (die bis dahin 1 jahr schon „abgewohnt“ hatten).
gruß
tobias
Hallo,
ich hätte mal eine Frage…
Letztes Jahr im Mai bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Ich
hab damals einen Mietvertrag auf 3Jahre unterschrieben.
Alter Zeitmietvertrag
Bis zum 31. August 2001 konnten auch einfache Zeitmietverträge, das heißt befristete Mietverträge, abgeschlossen werden. Hier war kein Befristungsgrund notwendig. Am Ende der vorgesehenen Vertragszeit konnte der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Erhielt der Vermieter zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses dieses Fortsetzungsverlangen, konnte er das Vertragsverhältnis nur beenden, wenn er einen Kündigungsgrund hatte, zum Beispiel Eigenbedarf.
Wichtig: Dieser Typ Zeitmietvertrag gilt weiter, soweit er vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurde. Heute kann er nicht mehr vereinbart werden.
Von der Seite www.mieterbund.de
Gruß Steffi
Jetzt habe ich gelesen dass, laut neuem Mietrecht, befristete
Mietverträge nur dann zugelassen sind wenn der Vermieter die
Wohnung nach Ablauf der Zeit als Eigenbedarf nutzen will, oder
größere Reparaturen/Umbauten vornehmen will.
In meinem Mietvertrag steht aber gar nichts über die
Verwendung der Wohnung nach diesen 3 Jahren…
Sehe ich das richtig das die Befristung damit ungülitig ist
und ich nun einen unbefristeten Mietvertrag habe…
Und jetzt kommt das für mich interessante: Hab ich dann für
diesen Unbefristeten Mietvertrag auch das Recht einer 3
Monatigen Kündigung??
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte…!?
Viele Grüße und danke schon mal.
Martin
Das finde ich super…
Wie kann ich denn mein Recht geltend machen?
Reicht es wenn ich eine ganz normale Kündigung schreibe in der
ich auf diesen Umstand Hinweise?
Hallo Martin, hier reicht "Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für die Wohnung (Strasse) (Ort) zum 31.01.2004 ( wenn im Oktobe rnoch gekündigt wird. Mehr ist nicht zu schreiben.
Gruss Günter
Hallo Martin,
gemäß § 575 BGB kann eine Mietverhältnis nur befristet
abgeschlossen werden, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss
im Mietvertrag vermerkt, dass a) die Räume nach Ende des
vereinbarten Zeitraumes für Eigenbedarf geltend gemacht
werden, b) die Räume beseitigt werdne sollen oder vollständig
verändert und c) es sich um eine Dienstwohnung handelt.
Nachdem in Deinem Mietvertrag diese Voraussetzungen fehlen
handelt es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis, das
jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt
werden kann.
Gruss Günter
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Hallo,
ich hätte mal eine Frage…
Letztes Jahr im Mai bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Ich
hab damals einen Mietvertrag auf 3Jahre unterschrieben.
Alter Zeitmietvertrag
Bis zum 31. August 2001 konnten auch einfache
Zeitmietverträge, das heißt befristete Mietverträge,
abgeschlossen werden. Hier war kein Befristungsgrund
notwendig. Am Ende der vorgesehenen Vertragszeit konnte der
Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Erhielt der Vermieter zwei Monate vor Ablauf des
Mietverhältnisses dieses Fortsetzungsverlangen, konnte er das
Vertragsverhältnis nur beenden, wenn er einen Kündigungsgrund
hatte, zum Beispiel Eigenbedarf.
Wichtig: Dieser Typ Zeitmietvertrag gilt weiter, soweit er vor
dem 1. September 2001 abgeschlossen wurde. Heute kann er nicht
mehr vereinbart werden.
Von der Seite www.mieterbund.de
Gruß Steffi
Klarstellung. Vor dem 31.08.2001 gab es den üblichen Zweitmietvertrag, der nach Ablauf, wie von Dir beschrieben eine Verlängerung auf Antrag des Mieters erlaubt hat. Diese Vertragsart wurde gestrichen.
Daneben gab es den qualifizierten Zeitmietvertrag auch schon vor dem 31.08.2001, der wie auch im neuen Mietrecht eine exakte Begründung verlangt hat. Diese Vertragsart gilt nach wie vor auch nach neuem Recht.
Gruss Günter
hallo günter,
sehr interessant, was du schreibst! gilt das auch für meinen
fall?:
ich bin im märz 2002 in meine wohnung eingezogen und musste
den fünf-jahres-mietvertrag von meinen vormietern übernehmen
(die bis dahin 1 jahr schon „abgewohnt“ hatten).
Hallo Tobias,
diese Besonderheit ist umstritten und rechtlich nicht klar. Ein Teil vertritt die Auffassung, dass die Übernahme eines bestehenden (qualifizierten) Vertrages mit Befristung auch nach dem 01.09.2001 verbindlich ist.
Ein anderer Teil ( ich zähle mich zu diesem Teil) vertritt die Auffassung, dass nach dem 01.09.2001 mit einem Nachmieter kein zeitlich befristeter Vertrag abgeschlossen werden darf, auch wenn der ursprüngliche Vertrag vor dem 01.09.01 liegt. Diese Richtung vertritt die Auffassung, dass der ursprüngliche Mieter mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen hat. Ein Untermietverhältnis ist nicht möglich, da dieses befristet werden müsste und der frühere Mieter ( es sei denn er würde nachträglich nach dem Auszug die Wohnung kaufen und selbst einziehen wollen) keinen qualifizierten Kündigungsgrund hat.
Ein HIneis: Viele der Altmietverträge, die zeitliche befristetet sind, sind falsch und in Wirklichkeit unbefristete Verträge. Lasse den Vertrag einmal auf seine Richtigkeit prüfen.
Gruss Günter
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herzlichen dank, günter! wir sind beim mieterschutzbund und werden unseren vertrag mal prüfen lassen.
schöne grüße
tobias