Muendliche Vereinbarungen

Hallo und guten Tag, folgendes ist mein Problem:
im Mai 2000 vereinbarte ich -mündlich-mit meinem damaligen Vermieter eine Mietsenkung um DM 100. Nachdem ich im Februar 2002 dort auszog und meine Kaution rückerstattet haben wollte, rührte sich der liebe vermieter nicht, redete von Fußbodenrenovierung (Übergabetermin hatte Vermieter nicht eingehalten) usw. Im Oktober 2002 liess ich durch Anwalt die Kaution anfordern.
Fakt ist, das Gericht in Erlangen meint ich müsse die Mietsenkung mit der Kaution verrechnen lassen. Weder Verjährungsfristen im Mietrecht nocht die Duldung des Vermieters wegen der gesenkten Miete seien für mich positiv einsetzbar.
Hat Jemand einen vergleichbaren Fall?
Danke

Hallo und guten Tag, folgendes ist mein Problem:
im Mai 2000 vereinbarte ich -mündlich-mit meinem damaligen
Vermieter eine Mietsenkung um DM 100. Nachdem ich im Februar
2002 dort auszog und meine Kaution rückerstattet haben wollte,
rührte sich der liebe vermieter nicht, redete von
Fußbodenrenovierung (Übergabetermin hatte Vermieter nicht
eingehalten) usw. Im Oktober 2002 liess ich durch Anwalt die
Kaution anfordern.
Fakt ist, das Gericht in Erlangen meint ich müsse die
Mietsenkung mit der Kaution verrechnen lassen. Weder
Verjährungsfristen im Mietrecht nocht die Duldung des
Vermieters

??? hier kann etwas in der Darstellung nicht zutreffen. Was soll hier geduldet worden sein ? Vor allem wie wird von Klägerseite ( Vermieter) die Duldung begründet ?

wegen der gesenkten Miete seien für mich positiv

einsetzbar.
Hat Jemand einen vergleichbaren Fall?
Danke

Hallo,

sagen wir mal so. Du konntest vor Gericht nicht beweisen, dass Du eine - wenn auch mündliche Vereinbaruzng zur Senkung der Miete abgesprochen hast -. Dein Vermieter hat offenbar eine solche Vereinbarung bestritten. Das Gericht hat hier wohl auf Grund der Beweislage entschieden.

Mich erstaunt jedoch, weshalb, ich nehme an, dass Du anwaltlich vertreten worden bist, es dem Anwalt nicht gelungen ist, eine Mietkürzung von 100 DM im Monat über einen Zeitraum von mehr als 18 Monaten zu begründen, insbesondere je nach Höhe der Miete hinzuweisen, dass wegen mehr als zwei Monatsmieten längst - wäre tatsächlich keine entsprechende Vereinbarung geschlossen worden - zur fristlosen Kündigung gekommen wäre oder weshalb die Kürzungen nie schriftliche angemahnt worden sind. Hier hätte ich vom Vermieter verlangt zu erklären, weshalb er, wenn er nun Ansprüche erhebt, diese bisher nicht erhoben hat und wenn Du nicht gekündigt hättest, ob er diese Kürzung dann ohne Reklamation über mehrere Jahre hingenommen hätte.

Gruss Günter

??? hier kann etwas in der Darstellung nicht zutreffen. Was
soll hier geduldet worden sein ? Vor allem wie wird von
Klägerseite ( Vermieter) die Duldung begründet ?

Nun, ich war der Meinung, dass der Vermieter die Mietsenkung durch Dukldung akzeptierte. Und klägerseite war/bin ich, denn erst als ich das Mahnverfahren wg. der Kautionsrückzahlung begann, kam plötzlich diese Forderung

wegen der gesenkten Miete seien für mich positiv

einsetzbar.
Hat Jemand einen vergleichbaren Fall?
Danke

Hallo,

sagen wir mal so. Du konntest vor Gericht nicht beweisen, dass
Du eine - wenn auch mündliche Vereinbaruzng zur Senkung der
Miete abgesprochen hast -. Dein Vermieter hat offenbar eine
solche Vereinbarung bestritten. Das Gericht hat hier wohl auf
Grund der Beweislage entschieden.

Mich erstaunt jedoch, weshalb, ich nehme an, dass Du
anwaltlich vertreten worden bist, es dem Anwalt nicht gelungen
ist, eine Mietkürzung von 100 DM im Monat über einen Zeitraum
von mehr als 18 Monaten zu begründen, insbesondere je nach
Höhe der Miete hinzuweisen, dass wegen mehr als zwei
Monatsmieten längst - wäre tatsächlich keine entsprechende
Vereinbarung geschlossen worden - zur fristlosen Kündigung
gekommen wäre oder weshalb die Kürzungen nie schriftliche
angemahnt worden sind. Hier hätte ich vom Vermieter verlangt
zu erklären, weshalb er, wenn er nun Ansprüche erhebt, diese
bisher nicht erhoben hat und wenn Du nicht gekündigt hättest,
ob er diese Kürzung dann ohne Reklamation über mehrere Jahre
hingenommen hätte.

Tja, mein Anwalt meinte, ich könne die Verhandlung alleine bestreiten: „es ist ja alles klar“, wir dachten, dass es nur unnoetige Zusatzkosten wären, wenn wir noch einen Anwalt vor Ort bestellen( ich wohne ein paar 100 Kilometer von meinem früheren Wohnsitz weg)
All die Argumente hab ich bei der Verhandlung auch vorgebracht, allein die Richterin sah das nicht als wichtig an.

Gruss Günter

Gruss jörg