Undichte Fenster - 2.Teil

Hallo liebe WWWler,
da mein Ursrpungsposting schon im Archiv ist, und ich nicht alle Infos bekommen habe, hier die Fortsetzung:

@GünterW:

Zieht es nun oder schliessen die Fenster schlecht ?

Die Fenster schließen dermaßen schlecht (man kann sie nicht richtig schließen), daß es zieht. Man bekommt die Fenster nicht korrekt geschlossen, man kann mit Fingern zwischen Fensterblatt (?) und Fensterrahmen fassen. Die Dichtungsgummis fehlen teilweise.

Wer oder was soll hier eingestellt werden ?

Man kann Fensterblätter (?) so nachstellen/ausrichten, daß sie wieder korrekt am Fensterrahmen anliegen. Und ich denke, wenn die Dichtungen neu eingesetzt werden sollten auch diese fenster wieder korrekt schließen.

Wie alt sind die Fenster :?

10 Jahre ca.

Wann hat sie erstmals mündlich den Mangel dem Vermieter angezeigt ?

Das war im Frühjahr 2003 schriftlich, nicht wie ich irrtümlich geschrieben habe mündlich.

Wie war die konkrete Reaktion des Vermieters ?

Der Vermieter hat versucht die Fenster wieder auszurichten, was ihm nicht gelungen ist. Er hat die Absicht bekundet, dieses einer Fachfirma zu überlassen. Bei der Absichtserklärung blieb es bisher, trotz mehrmaliger mündlicher Erinnerung.

Eine Frist von 14 Tagen für die Kontrolle der Fenster ist möglich. Ob :darüber hinaus die Beseitigung des Mangels möglich ist, wage ich zu :bezweifeln. Es muss nun aber zuerst einmal eine schriftliche :Mängelanzeige erstellt werden. In Ihr sind alle Räume mit den :defekten Fenstern zu beschreiben, auch den Mangel an den Fenstern.

Dem Vermieter sind die Mängel schriftlich dargelegt worden und durch seine Besichtigung bekannt.

Der Vemrieter muss aufgefordert werdne, die Mängel zu besichtigen udn :spätestens bis 20.10.2003 zu beseitigen.

Hat er ja schon länger erldeigt.

Sollte noch etwas weiteres berücksichtigt werden, oder so verfahren werden, wie von GünterW hier unten beschrieben?

mfg
Michael

„Sämtliche Mietzahlungen stehen ab sofort unter Vorbehalt, insbesondere unter dem Vorbehalt der Mietminderung in Höhe von monatlich 10 % der Kaltmiete. Es bleibt ausdrücklich vorbehalten für die Sommermonate eine Mietminderung von 5 % der Kaltmiete rückwirkend bis zur ersten Mängelanzeige, frühestens ab 01.09.2001 geltend zu machen. Es bleiben höhere Mietminderungen für die Sommer- und Wintermonate ausdrücklich vorbehalten“

Danach noch eine Nachfrist von 1 Woche falls nach Verstreichen der :Frist nichts passiert, mit der Androhung X Prozent der Kaltmiete :einzubehalten.

Die Mietminderung ist ab dem Termin möglich, ab dem dem Vermieter der :Mangel angezeigt wurde und er aufgefordert wurde, den Mangel zu :beseitigen. Bei der mündlichen Aufforderung gibt es nur das :Beweisproblem. Mietminderungen sind grundsätzlich ab Eintreten :möglich.

Geschieht nichts, Miete mindern und dann den Vermieter auffordern, :mit einer Nachfrist, von zwei Wochen die Mängel zu beseitigen mit der :Androhung, wenn die Mängel erneut nicht beseitigt werden, dass ein :Fachmann beauftragt wird, die Mängel zu besichtigen, ein Angebot :abzugeben und nach Vorlage des Angebotes die Erklärung abzugeben, bis :wann der Mangel beseitigt wird. Sollte er sodann erneut nicht eine :Erklärung abgeben, muss dem Vermieter angedroht werden, dass auf :seine Kosten die Mängel beseitigt werden und die Rechnung ihm von der :Miete abgezogen wird. Dies bedeutet, die Rechnung muss mit der Miete :zur Aufrechnung erklärt werden. Bei einem solchen Schritt sollte :jedoch ein Anwalt oder ein Mieterverein hilfreich zur Seite stehen.

Gruss Günter

Hallo liebe WWWler,
da mein Ursrpungsposting schon im Archiv ist, und ich nicht
alle Infos bekommen habe, hier die Fortsetzung:

@GünterW:

Zieht es nun oder schliessen die Fenster schlecht ?

Die Fenster schließen dermaßen schlecht (man kann sie nicht
richtig schließen), daß es zieht. Man bekommt die Fenster
nicht korrekt geschlossen, man kann mit Fingern zwischen
Fensterblatt (?) und Fensterrahmen fassen. Die Dichtungsgummis
fehlen teilweise.

Wer oder was soll hier eingestellt werden ?

Man kann Fensterblätter (?) so nachstellen/ausrichten, daß sie
wieder korrekt am Fensterrahmen anliegen. Und ich denke, wenn
die Dichtungen neu eingesetzt werden sollten auch diese
fenster wieder korrekt schließen.

Wie alt sind die Fenster :?

10 Jahre ca.

Wann hat sie erstmals mündlich den Mangel dem Vermieter angezeigt ?

Das war im Frühjahr 2003 schriftlich, nicht wie ich irrtümlich
geschrieben habe mündlich.

Wie war die konkrete Reaktion des Vermieters ?

Der Vermieter hat versucht die Fenster wieder auszurichten,
was ihm nicht gelungen ist. Er hat die Absicht bekundet,
dieses einer Fachfirma zu überlassen. Bei der
Absichtserklärung blieb es bisher, trotz mehrmaliger
mündlicher Erinnerung.

Eine Frist von 14 Tagen für die Kontrolle der Fenster ist möglich. Ob :darüber hinaus die Beseitigung des Mangels möglich ist, wage ich zu :bezweifeln. Es muss nun aber zuerst einmal eine schriftliche :Mängelanzeige erstellt werden. In Ihr sind alle Räume mit den :defekten Fenstern zu beschreiben, auch den Mangel an den Fenstern.

Dem Vermieter sind die Mängel schriftlich dargelegt worden und
durch seine Besichtigung bekannt.

Der Vemrieter muss aufgefordert werdne, die Mängel zu besichtigen udn :spätestens bis 20.10.2003 zu beseitigen.

Hat er ja schon länger erldeigt.

Hallo, hier ist GünterW. Was hat er nun getan ? Wenn er den Mangel besichtigt hat, hat er ihn nicht beseitigt. Dazu habe ich Dir den 20.10.2003 als Termin vorgeschlagen. Zu diesem Termin müssen die Mängel beseitigt sein. Sind die Mängel nicht beseitigt, muss von Dir der Vermieter schriftlich in Verzug gesetzt werden. Dann bekommt er eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Ankündigung, wenn weiterhin nichts geschieht, dass Du dann einen Fachmann mit der Reparatur beaufragen wirst und die entstehenden Kosten mit der künftig fällig werdenden Miete zur Aufrechnung erklärt werden.

Gruss Günter

Sollte noch etwas weiteres berücksichtigt werden, oder so
verfahren werden, wie von GünterW hier unten beschrieben?

mfg
Michael

„Sämtliche Mietzahlungen stehen ab sofort unter Vorbehalt,
insbesondere unter dem Vorbehalt der Mietminderung in Höhe von
monatlich 10 % der Kaltmiete. Es bleibt ausdrücklich
vorbehalten für die Sommermonate eine Mietminderung von 5 %
der Kaltmiete rückwirkend bis zur ersten Mängelanzeige,
frühestens ab 01.09.2001 geltend zu machen. Es bleiben höhere
Mietminderungen für die Sommer- und Wintermonate ausdrücklich
vorbehalten“

Danach noch eine Nachfrist von 1 Woche falls nach Verstreichen der :Frist nichts passiert, mit der Androhung X Prozent der Kaltmiete :einzubehalten.

Die Mietminderung ist ab dem Termin möglich, ab dem dem Vermieter der :Mangel angezeigt wurde und er aufgefordert wurde, den Mangel zu :beseitigen. Bei der mündlichen Aufforderung gibt es nur das :Beweisproblem. Mietminderungen sind grundsätzlich ab Eintreten :möglich.

Geschieht nichts, Miete mindern und dann den Vermieter auffordern, :mit einer Nachfrist, von zwei Wochen die Mängel zu beseitigen mit der :Androhung, wenn die Mängel erneut nicht beseitigt werden, dass ein :Fachmann beauftragt wird, die Mängel zu besichtigen, ein Angebot :abzugeben und nach Vorlage des Angebotes die Erklärung abzugeben, bis :wann der Mangel beseitigt wird. Sollte er sodann erneut nicht eine :Erklärung abgeben, muss dem Vermieter angedroht werden, dass auf :seine Kosten die Mängel beseitigt werden und die Rechnung ihm von der :Miete abgezogen wird. Dies bedeutet, die Rechnung muss mit der Miete :zur Aufrechnung erklärt werden. Bei einem solchen Schritt sollte :jedoch ein Anwalt oder ein Mieterverein hilfreich zur Seite stehen.

Gruss Günter