wir sind im Sommer in eine Wohnung mit Nachtspeicheröfen gezogen. Jetzt als es kälter wurde habe ich versucht die Heizung anzuschalten.
Im Wohnzimmer klappte das auch wunderbar. Nur im Kinderzimmer wird der Nachtspeicherofen nicht warm. Wenn ich das Temperaturregelgerät an der Wand einschalte und auf 20 Grad stelle, beginnt das Ding zwar zu brummen, aber wird halt nicht warm (Brummt jetzt schon zwei Tage ohne erfolg).
Als nächsten Schritt, werde ich meine Vermieterin anrufen. Aber bevor ich das mache würde ich mich freuen, wenn ihr mir einige Fragen beantworten könntet:
Wer muss die Reperatur bezahlen?
Wie schnell muss die Reperatur durchgeführt werden?
Was für Möglichkeiten hab ich, wenn die Vermieterin nicht reagiert?
ich hab gelesen, dass Du Ingenieur bist, also hast Du das sicherlich bedacht, aber bevor Du weitere Schritte unternimmst:
Hast Du denn den Regler am Nachtspeicherofen selbst auch betätigt? Die müssen ja erst mal speichern, bevor sie warm werden und Wärme abgeben. Der Regler an der Wand regelt ja nur, wieviel von der gespeicherten Wärme abgegeben wird.
Sorry für die vermutlich blöde Nachfrage, ansonsten: bezahlen muss die Reparatur der Vermieter, über Fristen wird hier sicherlich noch von anderen etwas kommen, die es besser als ich wissen
Gruß und viel Glück
Heidrun
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Hast Du denn den Regler am Nachtspeicherofen selbst auch
betätigt? Die müssen ja erst mal speichern, bevor sie warm
werden und Wärme abgeben. Der Regler an der Wand regelt ja
nur, wieviel von der gespeicherten Wärme abgegeben wird.
Also den Regler am Ofen steht auf 3 (Maximum). Die Einheit an der Wand auf „Ein“ und 20 Grad.
Ausserdem hatte ich geschrieben:
Im Wohnzimmer klappte das auch wunderbar. Nur im Kinderzimmer
wird der Nachtspeicherofen nicht warm. Wenn ich das
Temperaturregelgerät an der Wand einschalte und auf 20 Grad
stelle, beginnt das Ding zwar zu brummen, aber wird halt nicht
warm (Brummt jetzt schon zwei Tage ohne Erfolg).
Ich denke zwei Nächte und ein Tag sollten eigentlich reichen um etwas Wärme zu speichern, die abgegeen werden kann. (Im Wohnzimmer klappts ja auch.)
wir sind im Sommer in eine Wohnung mit Nachtspeicheröfen
gezogen. Jetzt als es kälter wurde habe ich versucht die
Heizung anzuschalten.
Im Wohnzimmer klappte das auch wunderbar. Nur im Kinderzimmer
wird der Nachtspeicherofen nicht warm. Wenn ich das
Temperaturregelgerät an der Wand einschalte und auf 20 Grad
stelle, beginnt das Ding zwar zu brummen, aber wird halt nicht
warm (Brummt jetzt schon zwei Tage ohne erfolg).
Als nächsten Schritt, werde ich meine Vermieterin anrufen.
Aber bevor ich das mache würde ich mich freuen, wenn ihr mir
einige Fragen beantworten könntet:
Wer muss die Reperatur bezahlen?
Hi Albert,
die Reparatur muss die Vermieterin bezahlen. Mangel schriftlich darlegen mit einer Frist von höchstens bis morgen Samstag Mittag zur Beseitigung des Mangels.
Wie schnell muss die Reperatur durchgeführt werden?
Da wir mun in den kalten Monaten sind, sofort. Zumindest innerhalb 24 Stunden. Bei Frost sofort.
Was für Möglichkeiten hab ich, wenn die Vermieterin nicht
reagiert?
Melde Dich nochmals wenn nichts geschieht. Ich gebe in solchen Fällen nicht gerne Vorab-Hinweise- weil die Ursache des Schadens zuerst einmal festgestellt werden muss und erst dann kann beurteilt werden, wie man vorzugehen hat.