Hallo,
in der einzigen Mietwohnung des sonst von mir bewohnten Hauses hatten sich 1 Jahr nach Auszug eines Mieters 6 Fliesen (20 x 30 cm) halb von der Wand gelöst. Es sah nach einem Versicherungs-Haftungsfall aus (der Vormieter hatte aus Geschmacksgründen (mit meiner Zustimmung) neue Fliesen verlegt.
Dass es eine Haftungsssache ist, bestätigte ein Gutachten: Die Wasserleitung hinter den Fliesen war mit einem Zement-Gips-Gemisch eingeputzt, durch eine undichte Fuge war Wasser eingedrungen, der Gips hatte sich ausgedeht und die Fliesen abgedrückt.
Jetzt aber erklärt die Versicherung des Mieters, seine Haftpflicht ende ein halbes Jahr nach Auszug. Ich müsste die Kosten also selbst tragen - allein die Entfernung der Fliesen soll fast 500 EU kosten (hierzu etwas im Handwerksbrett), das Gutachten hat 200 EU gekostet, dazu kommt die Entfernung des Altputzes und Neuverfliesung.
Ist das wirklich richtig? Hätte eine Firma die Arbeit gemacht, würde die ja 6 Jahre lang haften. Ich vermute aber, dass es ein Schwarzarbeiter war, denn der Mieter schwärmte damals von einem Polen, der zuverlässig und günstig die verschiedensten Arbeiten erledigen könnte. Eine schriftliche Anfrage an den Mieter nach dem Name der Firma ließ dieser unbeantwortet.
Endet die Mieterhaftung wirklich so schnell? Bei üblichen, sichtbaren Beschädigungen sehe ich das ja ein, aber ist das nicht ein verborgender Mangel? Muss ich jetzt Nachteile in Kauf nehmen, weil der Mieter keine Firma beauftragt hat?
Fragen über Fragen … 
Gruß
Peter
Hallo Peter,
ich betrachte die Angelegenheit aus zwei Perspektiven. In der ersten ist festzustellen, dass durch das Fehlverhalten des Vormieters ein Schaden entstanden ist. Der Nachfolger hatte also ursächlich mit dem Schaden nichts zu tun. Wenn durch mangelhafte Arbeiten später Wasserschäden entstanden sind, gehen die den letzten Mieter und dessen Versicherung nichts an. gegenüber dem Vormieter und seinerzeitigen Fliesenleger gibt es keine Ansprüche.
n der einzigen Mietwohnung des sonst von mir bewohnten Hauses
hatten sich 1 Jahr nach Auszug eines Mieters 6 Fliesen (20 x
30 cm) halb von der Wand gelöst. Es sah nach einem
Versicherungs-Haftungsfall aus (der Vormieter hatte aus
Geschmacksgründen (mit meiner Zustimmung) neue Fliesen
verlegt.
Dass es eine Haftungsssache ist, bestätigte ein Gutachten: Die
Wasserleitung hinter den Fliesen war mit einem
Zement-Gips-Gemisch eingeputzt, durch eine undichte Fuge war
Wasser eingedrungen, der Gips hatte sich ausgedeht und die
Fliesen abgedrückt.
Dies ist das Problem des Vormietes und ich frage mich, was eigentlich die Versicherung des späteren Mieters in der Sache zu tun hat. Hier wurde früher gepfuscht und die Möglichkeit, dass Wasser eintreten konnte, liegt nicht im verschulden des Mieters, sondern im fahrlässigen Vorgehen des Vermieters, der nicht überprüft hat, ob seinerzeit die Arbeiten ordnungsgemäss ausgeführt worden sind. Die Versicherung ist nicht eintrittspflichtig. Für Mängel, die nach sechs Monaten nach Auszug auftreten - haftet der Mieter nicht mehr.
Es rentiert sich einfach nicht, wenn am falschen Fleck gespart wird.
Gruss Günter
Jetzt aber erklärt die Versicherung des Mieters, seine
Haftpflicht ende ein halbes Jahr nach Auszug. Ich müsste die
Kosten also selbst tragen - allein die Entfernung der Fliesen
soll fast 500 EU kosten (hierzu etwas im Handwerksbrett), das
Gutachten hat 200 EU gekostet, dazu kommt die Entfernung des
Altputzes und Neuverfliesung.
Ist das wirklich richtig? Hätte eine Firma die Arbeit gemacht,
würde die ja 6 Jahre lang haften. Ich vermute aber, dass es
ein Schwarzarbeiter war, denn der Mieter schwärmte damals von
einem Polen, der zuverlässig und günstig die verschiedensten
Arbeiten erledigen könnte. Eine schriftliche Anfrage an den
Mieter nach dem Name der Firma ließ dieser unbeantwortet.
Endet die Mieterhaftung wirklich so schnell? Bei üblichen,
sichtbaren Beschädigungen sehe ich das ja ein, aber ist das
nicht ein verborgender Mangel? Muss ich jetzt Nachteile in
Kauf nehmen, weil der Mieter keine Firma beauftragt hat?
Fragen über Fragen … 
Gruß
Peter
Mieterhaftung bei Pfuscharbeit
Hallo Günter,
Dies ist das Problem des Vormietes und ich frage mich, was
eigentlich die Versicherung des späteren Mieters in der Sache zu tun hat.
Natürlich Sache des Vormieters. Von der Versicherung des jetzigen Mieters war keine Rede.
dass Wasser eintreten konnte, liegt nicht im verschulden des
Mieters, sondern im fahrlässigen Vorgehen des Vermieters, der nicht
überprüft hat, ob seinerzeit die Arbeiten ordnungsgemäss ausgeführt worden sind.
Woher soll ich wissen, ob eine Arbeit richtig gemacht worden ist? Ich bin kein Fliesenleger.
Es rentiert sich einfach nicht, wenn am falschen Fleck gespart wird.
Das sehe ich auch so. Aber ICH habe ja nichts gespart. Und wenn ich einem Mieter erlaube, seine Verfliesung zu ändern, bin ich doch wohl nicht verpflichtet, mir den Meisterbrief des ausführenden Handwerkers vorlegen zu lassen.
Wenn das wirklich so zu meinen Ungunsten ausgehen sollte, fände ich das unangemessen und unfair.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
Es rentiert sich einfach nicht, wenn am falschen Fleck gespart wird.
Das sehe ich auch so. Aber ICH habe ja nichts gespart. Und
wenn ich einem Mieter erlaube, seine Verfliesung zu ändern,
bin ich doch wohl nicht verpflichtet, mir den Meisterbrief des
ausführenden Handwerkers vorlegen zu lassen.
Wenn das wirklich so zu meinen Ungunsten ausgehen sollte,
fände ich das unangemessen und unfair.
Das wird so enden. Du hast keine Ansprüche. Die einzige Möglichkeit wäre gewesen, dass die Versicherung des Vormieters aus Kulanz gehandelt hätte, was aber nach dem Einzug eines anderen Mieters und nach der entsprechend langen Zeit kaum zu erwarten war.
Die allgemeine Auffassung ist, dass Du als Vermieter spätestens bei einem Auszug mit Sorgfalt prüfen musst, ob keine Mängel bestehen oder wenn - wie hier - Fliesen verlegt wurden - ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
Gruss Günter