Vorzeitiger Auszug bei Zeitmietvertrag

Hallo Experten,

brauch mal Euren Rat in folgender Sache: Wir haben für unsere Wohnung einen Zeitmietvertrag, der im November 2000 abgeschlossen wurde und im Juli kommenden Jahres endet. In der Zwischenzeit hat sich aber bei meinem Mann eine berufliche Veränderung ergeben, und nun muss er jeden Tag 120 km (einfache Fahrt) zur Arbeit fahren. Wir halten diesen Weg für nicht zumutbar, zumal mein Mann mitunter um 5 Uhr morgens beginnt zu arbeiten und im Winter im Hotel wohnt, um nicht mit dem Auto bei Wind und Wetter rumzugurken. Also haben wir uns entschlossen, umzuziehen. Da ja unser Mietvertrag noch läuft, haben wir bereits im vergangen Sommer unseren Vermieter schriftlich über die Sachlage informiert und von unserem Wunsch berichtet, „zum Jahreswechsel 2003/04“ umziehen zu wollen. Wir haben weiterhin schriftlich angefragt, ob ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietvertrag unter den geschilderten Umständen möglich wäre. Daraufhin hat uns der Vermieter angerufen und gesagt, dies sei kein Problem und er wäre sehr froh, dass wir so früh Bescheid gesagt haben.

Inzwischen sind unsere Pläne konkret geworden, wir wollen also im Februar umziehen und haben daher unsere Wohnung zum 28. 2. 2004 gekündigt. Daraufhin meinte der Vermieter, es wäre nichts derartiges vereinbart worden. Und wenn kein Nachmieter gefunden wird für unsere Wohnung (was sehr wahrscheinlich ist, da diese Wohnung sehr teuer ist), müssten wir die Miete weiterhin zahlen, bis zu dem Datum, wo unser Vertrag endet.

Meine Frage: Müssen wir die Miete zahlen oder nicht?

Viele Grüße
Anna

Hallo Anna,

ich dachte, dass Ihr längst umgezogen seid.

brauch mal Euren Rat in folgender Sache: Wir haben für unsere
Wohnung einen Zeitmietvertrag, der im November 2000
abgeschlossen wurde und im Juli kommenden Jahres endet. In der
Zwischenzeit hat sich aber bei meinem Mann eine berufliche
Veränderung ergeben, und nun muss er jeden Tag 120 km
(einfache Fahrt) zur Arbeit fahren. Wir halten diesen Weg für
nicht zumutbar, zumal mein Mann mitunter um 5 Uhr morgens
beginnt zu arbeiten und im Winter im Hotel wohnt, um nicht mit
dem Auto bei Wind und Wetter rumzugurken. Also haben wir uns
entschlossen, umzuziehen. Da ja unser Mietvertrag noch läuft,
haben wir bereits im vergangen Sommer unseren Vermieter
schriftlich über die Sachlage informiert und von unserem
Wunsch berichtet, „zum Jahreswechsel 2003/04“ umziehen zu
wollen. Wir haben weiterhin schriftlich angefragt, ob ein
vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietvertrag unter den
geschilderten Umständen möglich wäre. Daraufhin hat uns der
Vermieter angerufen und gesagt, dies sei kein Problem und er
wäre sehr froh, dass wir so früh Bescheid gesagt haben.

Versucht sofort eine Nachmieterregelung mit dem Vermieter schriftlich zu treffen. Dann sofort Nachmieter suchen.

Inzwischen sind unsere Pläne konkret geworden, wir wollen also
im Februar umziehen und haben daher unsere Wohnung zum 28. 2.
2004 gekündigt. Daraufhin meinte der Vermieter, es wäre nichts
derartiges vereinbart worden. Und wenn kein Nachmieter
gefunden wird für unsere Wohnung (was sehr wahrscheinlich ist,
da diese Wohnung sehr teuer ist), müssten wir die Miete
weiterhin zahlen, bis zu dem Datum, wo unser Vertrag endet.

Meine Frage: Müssen wir die Miete zahlen oder nicht?

Wenn Ihr keinen Nachmieter findet, seid ihr für die Miete haftbar.

Gruss Günter

Wenn Ihr keinen Nachmieter findet, seid ihr für die Miete
haftbar.

Hallo Günter,

wieso das? Wir ziehen nicht aus Jux und Dollerei aus, sondern weil es schlicht nicht zumutbar ist, bei einem Arbeitsbeginn von 5 Uhr morgens einen 120 km langen Arbeitsweg zurückzulegen bzw. im Winter im Hotel zu wohnen. Es muss doch wohl Situationen geben, in denen ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Zeitmietvertrag NICHT dazu führt, dass man bis zum Vertragsende Miete zahlen muss.

Viele Grüße
Anna

Hallo Anna,

Es muss doch wohl
Situationen geben, in denen ein vorzeitiger Ausstieg aus einem
Zeitmietvertrag NICHT dazu führt, dass man bis zum
Vertragsende Miete zahlen muss.

Leider gibt es kaum Möglichkeiten, wir waren auch mal in dieser Situation. Weder Mieterverein noch Rechtsanwalt konnte uns aus dieser Wohnung heraushelfen, nur ein Nachmieter wäre die Lösung gewesen.

Könnt ihr denn nicht, statt im Februar, zum Ende der Mietzeit umziehen, das sind doch nur wenige Monate, und euch würden viel Ärger und Kosten erspart bleiben.

Gruß,
Doro

Hallo Doro,

wir haben unseren Umzug auch deshalb so geplant, weil wir ja lange vorab den Vermieter schriftlich gefragt haben, ob der Mietvertrag vorzeitig auflösbar wäre. Hätte der Vermieter damals „nein“ oder „nein, nur mit Nachmieter“ gesagt, hätten wir mit dem Umzug auch noch gewartet. Leider lässt sich jetzt der Umzug definitiv nicht mehr rückgängig machen und wir hoffen, durch einen Nachmieter das ganze aus der Welt schaffen zu können.

Viele Grüße
Anna

Hallo Anna

Leider lässt sich jetzt
der Umzug definitiv nicht mehr rückgängig machen und wir
hoffen, durch einen Nachmieter das ganze aus der Welt schaffen
zu können.

das sollte doch eigentlich machbar sein, ich jedenfalls wünsche dir dabei viel Glück. Mein Fazit: Nie wiede ein Zeitmietvertrag, denn es kann immer was Unvorhergesehens passieren, das einen Auszug nötig macht.

Gruß,
Doro

:smile:

das sollte doch eigentlich machbar sein, ich jedenfalls
wünsche dir dabei viel Glück. Mein Fazit: Nie wiede ein
Zeitmietvertrag, denn es kann immer was Unvorhergesehens
passieren, das einen Auszug nötig macht.

Hi Doro,

da hast Du vollkommen recht. Gottlob sind ja jetzt diese unsäglichen zeitmietverträge auch nicht mehr zulässig.

Viele Grüße :smile:
Anna