Hallo,
in unserer Wohnung ist eine Überprüfung/Reparatur notwendig. Nachdem ich auf meine Bitte per Mail keine Antwort erhielt, habe ich ihm nun einen Brief geschrieben und eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Ich weiß, daß unser Vermieter sich zur Zeit in einer Rehamaßnahme befindet, aber muß er denn nicht trotzdem seiner Verpflichtung nachkommen und ggf. eine Vertretung arrangieren? Eine notwendige Reparatur der Heizung hat er auch mit dieser Begründung um 4 Wochen verschoben, diese ist zwischenzeitlich aber erledigt. Ich möchte aber nicht wieder wochenlang warten, wie sieht die Rechtslage aus?
Gruß,
Doro
Hallo,
in unserer Wohnung ist eine Überprüfung/Reparatur notwendig.
Nachdem ich auf meine Bitte per Mail keine Antwort erhielt,
habe ich ihm nun einen Brief geschrieben und eine Frist von 14
Tagen gesetzt.
Wenn es keine Schönheitsreparatur ist, und die Arbeit zum Beispiel wegen der bevorstehenden Witterung nichtaufschiebbar ist, der vermieter sich nicht meldet, kannst Du normalerweise den fachmann beauftragen die Arbeit zu erledigen, dem vermieter dies nochmals mitteilen und dem Handwerker die ASdresse des Vermieters als Rechnungsanschrift geben.
Bei mir hats jedenfalls so funktioniert
Ich weiß, daß unser Vermieter sich zur Zeit in einer
Rehamaßnahme befindet, aber muß er denn nicht trotzdem seiner
Verpflichtung nachkommen und ggf. eine Vertretung arrangieren?
Eine notwendige Reparatur der Heizung hat er auch mit dieser
Begründung um 4 Wochen verschoben, diese ist zwischenzeitlich
aber erledigt. Ich möchte aber nicht wieder wochenlang warten,
wie sieht die Rechtslage aus?
Gruß,
Doro
Hallo
diese Empfehlung geht nur in ganz geringen Fällen klar. Der Rest ist Ärger. Meist bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen.
Gruss Günter
Brief geschrieben und eine Frist von 14
Tagen gesetzt.
Wenn es keine Schönheitsreparatur ist, und die Arbeit zum
Beispiel wegen der bevorstehenden Witterung nichtaufschiebbar
ist, der vermieter sich nicht meldet, kannst Du normalerweise
den fachmann beauftragen die Arbeit zu erledigen, dem
vermieter dies nochmals mitteilen und dem Handwerker die
ASdresse des Vermieters als Rechnungsanschrift geben.
Bei mir hats jedenfalls so funktioniert
Ich weiß, daß unser Vermieter sich zur Zeit in einer
Rehamaßnahme befindet, aber muß er denn nicht trotzdem seiner
Verpflichtung nachkommen und ggf. eine Vertretung arrangieren?
Eine notwendige Reparatur der Heizung hat er auch mit dieser
Begründung um 4 Wochen verschoben, diese ist zwischenzeitlich
aber erledigt. Ich möchte aber nicht wieder wochenlang warten,
wie sieht die Rechtslage aus?
Gruß,
Doro
Hallo Doro,
in unserer Wohnung ist eine Überprüfung/Reparatur notwendig.
Nachdem ich auf meine Bitte per Mail keine Antwort erhielt,
habe ich ihm nun einen Brief geschrieben und eine Frist von 14
Tagen gesetzt.
Ich weiß, daß unser Vermieter sich zur Zeit in einer
Rehamaßnahme befindet, aber muß er denn nicht trotzdem seiner
Verpflichtung nachkommen und ggf. eine Vertretung arrangieren?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Bitte hierzu nähere Informationen. Denn es ist ein Unterschied ob die Heizung in den beginennden kalten Monaten ausfällt oder ein Fenster undicht ist. Du mailst auch von einer Überprüfung. Überprüfungen können aber auch 14 Tage warten. Bei Reparaturen kommt es nun darauf an, um was es geht und ferner auch, ob eine Kleinreparaturklausel besteht, die Dich verpflichtet im Einzelfall höchstens 75 EURO, im Jahr höchstens 8 & der Kaltmiete selbst zu tragen. Reparaturen nie direkt in Auftrag geben, denn wer bestellt bezahlt. Ausnahmen sind Notsituationen, wobei hier sehr enge Grenzen gesetz sind, was notlagen sein können. Teile kurz mal Deine Mängel mit.
Gruss Günter
Hallo Günter,
es geht um unsere Türöffnungsanlage, die erst gelegentlich, dann immer öfter nicht funktioniert. Da wir ziemlich weit oben wohnen, ist das Runterlaufen zur Haustür schon lästig und zeitraubend.
Natürlich ist das nun keine Sache, die sofort erledigt werden muß, aber da ich den Mangel bereits vor einigen Wochen dem Vermieter mitgeteilt habe, dieser aber überhaupt nicht darauf reagiert, möchte ich nun die Sache mit etwas mehr Nachdruck angehen. Mittlerweile sind ja auch schon mind. 5 Wochen ins Lanf gegangen, für mich lange genug.
Das gleiche Spiel hat er bereits mit einer kaputten Heizung gemacht, da war die Reparatur dirngend, trotzdem hat er uns ohne ersichtlichen Grund 4 Wochen warten lassen.
Gruß,
Doro
Hallo Doro,
es geht um unsere Türöffnungsanlage, die erst gelegentlich,
dann immer öfter nicht funktioniert. Da wir ziemlich weit oben
wohnen, ist das Runterlaufen zur Haustür schon lästig und
zeitraubend.
Natürlich ist das nun keine Sache, die sofort erledigt werden
muß, aber da ich den Mangel bereits vor einigen Wochen dem
Vermieter mitgeteilt habe, dieser aber überhaupt nicht darauf
reagiert, möchte ich nun die Sache mit etwas mehr Nachdruck
angehen. Mittlerweile sind ja auch schon mind. 5 Wochen ins
Lanf gegangen, für mich lange genug.
Hier ist eine Mietminderung von mehr als 5 % der Kaltmiete nicht möglich. Bitte dringend darauf achten. Es muss unter Bezug auf die bisherigen schriftlichen Mängelanzeigen - ich nehme an, dass Du dem Vermieter einen Termin gesetzt hast, bis wann die Mängel zu beseitigen sind - nun in einem weiteren Schreiben mitteilen, dass Du ihn wegen der Mängelbeseitigung ausdrücklich in Verzug setzt und ihm einen letzten termin einräumst zur Mängelbeseitigung. In diesme Schreiben muss gleichzeitig stehen, dass wenn der Mangel bis zum neuen Temrin erneut nicht beseitigt wird, Du einen Fachhandwerker mit der Mängelbeseitigung beaufragen wirst und die entstehenden Kosten mit der künftig an ihm zu zahlende Miete aufgerechnet wird.
Gruss Günter
Das gleiche Spiel hat er bereits mit einer kaputten Heizung
gemacht, da war die Reparatur dirngend, trotzdem hat er uns
ohne ersichtlichen Grund 4 Wochen warten lassen.
Gruß,
Doro