Fliesen = Fugen ?

Hallo,

hätte folgende Frage:

im Mietvertrag steht: Das Bohren von Löchern in die Fliesen im Bad ist untersagt.

Wenn ich nun Löcher in die Fugen bohre, ohne die Fliesen zu beschädigen… muss ich mit Schadensersatz des Vermieters rechnen, sobald ich ausziehe?

MfG, Daniel

Hallo Daniel,

untersagt ist Dir das Anbohren der Fliesen. Grundsätzlich bedarf dies zwar nur der Zustimmung des Vermieters, aber diese fehlt ja gerade. Zur Anbringung der üblichen Einrichtungsgegenstände wie etwa Spiegel hat man jedoch einen Anspruch auf Zustimmung, sofern sich das alles im Rahmen der üblichen Nutzung bewegt.
Die Fugen dürfen grundsätzlich OHNE Zustimmung angebohrt werden, wie gesagt, soweit es dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht.

Gruß
Martin

Hallo Daniel,

das Anbohren von Fliesen kann nicht untersagt werden. Jedoch besteht entgegen der früheren Rechtsmeinung grundsätzlich die Erfordernis der Zustimmung des Vermieters. Zuvor muss der Mieter jedoch prüfen, ob es eine schonendere Form gibt, die das Aufhängen eines Gegenstandes ermöglichst. Dazu gehört dann auch die Prüfung, ob es nicht Gegenstände gibt (z. B. Spiegelschränke), die nicht das Anbohren von Fliesen notwendig machen. Leichtere Gegenstände können bei den heutigen Klebetechniken verklebt werden. Soweit im Bad durch Badezimmerregale, die üblicherweise nicht genomrt sind, Fliesen angebohrt werden müssen, gehört dies zum vertragsgemäss Gebrauch.

Für Küchen gilt, dass wegen des vertragsgemässen Gebrauchs der Wohnung Fliesen angebohrt werden dürfen. Regale und Schränke passe nicht immer in die Fugen. Hier besteht für den Mieter auch keine Schadenersatzverpflichtung.

Gruss Günter

hätte folgende Frage:

im Mietvertrag steht: Das Bohren von Löchern in die Fliesen im
Bad ist untersagt.

Wenn ich nun Löcher in die Fugen bohre, ohne die Fliesen zu
beschädigen… muss ich mit Schadensersatz des Vermieters
rechnen, sobald ich ausziehe?

MfG, Daniel

Hi Daniel,

wenn die Gegenstände, die Du anbringen willst zu schwer zum Kleben sind, werden die Fliesenabstände für eine haltbare Anbringung vom Durchmesser des Bohrlochs her auch nicht ausreichen. Zumindest bohrst Du die Fließenkannte mit an. Die Frage ist, bekommst Du die Fliesenfuge wieder so hin wie sie war, wenn Du ausziehst.

Gruß Gert

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DANKE !
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