Re: Zugang zur Kellerräumen
Hallo,
Renovierung bedeutet im Mietrecht Streichen von Türen und Fenstern und Malern von Wänden und Decken. Wenn Deine Oma die Handwerker beauftragt hat, die Arbeiten vorzunehmen, musste sie zuvor die Mieterin natürlich verständigen, dass auch in ihren Räumlichkeiten gearbeitet werden soll. Wobei Deine Oma keinen Anspruch hat, dass die Mieterin die Kellerräume frei gibt, damit diese innen gestrichen werden können. Der Austausch der Kellerfenster war natürlich auch rechtzeitig anzumelden und abzuklären.
Wenn Deine Oma die Arbeiten angekündigt hat - ich nehme an, dass daraus keine Mieterhöhung abgeleitet werden sollte - hätte die Mieterin möglicherweise zumindest den Fensteraustausch erlauben müssen. Aber Deine Oma war verpflichtet mindestens drei Monate zuvor die Arbeiten anzukündigen, deren Umfang, den Beginn und das Ende. Ich nehme an, dass die Mieterin Deiner Oma gesagt hat, warum sie niemand in den Keller lassen will. Deshalb im 2. Satz "möglicherweise", da vor Deiner Frage sicher auch die Antwort der Mieterin Deiner Oma bekannt ist. Sie gehört in diese Frage, damit man sie beantworten kann.
Gruss Günter
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen! Meine Großmutter
bewohnt ein Haus und hat den ersten Stock vermietet. Zu der
Wohnung gehört auch ein Keller. Jetzt war es so, dass im
letzten Jahr der gesamte Keller renoviert wurde (Böden, Wände,
neue Fenster etc.).
Leider jedoch nicht der ganze Keller, denn die Mieterin hat
ihren Keller kurzerhand abgesperrt und somit eine Renovierung
verhindert! Meine Frage nun: Darf sie das einfach so machen???
Danke!
Viele Grüße
Florian