Zugang zur Kellerräumen

Von: , Frage gestellt am So, 12. Okt 2003

Hallo alle!

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen! Meine Großmutter bewohnt ein Haus und hat den ersten Stock vermietet. Zu der Wohnung gehört auch ein Keller. Jetzt war es so, dass im letzten Jahr der gesamte Keller renoviert wurde (Böden, Wände, neue Fenster etc.).

Leider jedoch nicht der ganze Keller, denn die Mieterin hat ihren Keller kurzerhand abgesperrt und somit eine Renovierung verhindert! Meine Frage nun: Darf sie das einfach so machen???

Danke!

Viele Grüße
Florian

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 5 hilfreich
    Re: Zugang zur Kellerräumen

    Hallo,

    Renovierung bedeutet im Mietrecht Streichen von Türen und Fenstern und Malern von Wänden und Decken. Wenn Deine Oma die Handwerker beauftragt hat, die Arbeiten vorzunehmen, musste sie zuvor die Mieterin natürlich verständigen, dass auch in ihren Räumlichkeiten gearbeitet werden soll. Wobei Deine Oma keinen Anspruch hat, dass die Mieterin die Kellerräume frei gibt, damit diese innen gestrichen werden können. Der Austausch der Kellerfenster war natürlich auch rechtzeitig anzumelden und abzuklären.

    Wenn Deine Oma die Arbeiten angekündigt hat - ich nehme an, dass daraus keine Mieterhöhung abgeleitet werden sollte - hätte die Mieterin möglicherweise zumindest den Fensteraustausch erlauben müssen. Aber Deine Oma war verpflichtet mindestens drei Monate zuvor die Arbeiten anzukündigen, deren Umfang, den Beginn und das Ende. Ich nehme an, dass die Mieterin Deiner Oma gesagt hat, warum sie niemand in den Keller lassen will. Deshalb im 2. Satz "möglicherweise", da vor Deiner Frage sicher auch die Antwort der Mieterin Deiner Oma bekannt ist. Sie gehört in diese Frage, damit man sie beantworten kann.

    Gruss Günter



    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen! Meine Großmutter
    bewohnt ein Haus und hat den ersten Stock vermietet. Zu der
    Wohnung gehört auch ein Keller. Jetzt war es so, dass im
    letzten Jahr der gesamte Keller renoviert wurde (Böden, Wände,
    neue Fenster etc.).

    Leider jedoch nicht der ganze Keller, denn die Mieterin hat
    ihren Keller kurzerhand abgesperrt und somit eine Renovierung
    verhindert! Meine Frage nun: Darf sie das einfach so machen???

    Danke!

    Viele Grüße
    Florian

    • Antwort von nach 8 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Zugang zur Kellerräumen

      Hallo!

      Ja, es wurde rechtzeitig angekündigt. Eine Mieterhöhung sollte daraus nicht entstehen. Die Ablehnung erfolgte ohne Nennung von Gründen. Es hießt einfach nur nein!

      Viele Grüße
      Flo

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Zugang zur Kellerräumen

        Hallo!

        Ja, es wurde rechtzeitig angekündigt. Eine Mieterhöhung sollte
        daraus nicht entstehen. Die Ablehnung erfolgte ohne Nennung
        von Gründen. Es hießt einfach nur nein!

        Hallo,

        die Mieterin hätte dann den Zugang freigeben müssen.

        Gruss Günter

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