Bad / Türschloss / Kühlschrank

Hallo,

bin soeben in meine erste eigenen Wohnung eingezogen und hätte ein paar Fragen… vielleicht mag mir jemand helfen :smile:

a) [siehe Thread 1755749] Der Mieter verbietet im Mietvertrag das Bohren von Löchern in die Badfliesen. Auf meine Nachfrage sagte er, er besteht auf diese Regelung. Wenn ich zuwenig Platz hätte, sollte ich mir einen Unterschrank unter das Waschbecken kaufen. Außerdem wären alle Dinge des „täglichen Gebrauchs“ vorhanden. Klar, ein Spiegel ist da, und eine Ablage von 10 x 80 cm… Toll.

Kann mir der Vermieter vorschreiben, in welcher Form ich meine Sachen aufbewahre. Es kann doch nicht sein, dass ich ein kleines Regal (das ich schon habe) nicht aufhängen darf… Er sagt, die Fliesen könnte man nicht nachkaufen, weil es diese Serie nicht mehr gibt… mir ist das ehrlich gesagt egal :wink:

b) Muss ich den Mieter um Zustimmung bitten, wenn ich das Schloß tausche? Der Hausmeister kann ja so im Notfall nicht rein…

c) Ich wohne in einem kleinen 1-Zimmer-Appartment. Der Zugang zur Küche ist vom Wohnraum nicht abgetrennt (keine Tür). Der Kühlschrank ist ziemlich laut - er nervt mich tierisch beim einschlafen.
Kann ich einen anderen verlangen?
Das Empfinden des Lärms wird ja recht subjektiv sein - was ist, wenn der Mieter sagt, der Kühlschrank ist in Ordnung?

DANKE!!!

Hallo,

dein Vermieter wird mit dir sicher seine helle Freude haben.

Punkt a) wurde ja schon ausführlich abgehandelt. Hier kommt es immer auf das jeweilige Mietgericht an, wie entschieden wird. Manche Berliner richten halten 40 Bohrlöcher für völlig normal, andere eben nicht. Ich persönlich sehe es als Sachbeschädigung, zumal wenn der Mietvertrag es ausdrücklich untersagt und der Vermieter in einem persönlichen Gespräch noch darauf mit guten Gründen hinweist. Dass es Dir „egal“ ist, kann ich verstehen, allerdings solltest du auch den Vermieter verstehen, der keine Lust darauf hat, nach 1 Jahr die Wohnung mit angebohrten Fliesen neu vermieten zu müssen.

b) Nein. Du solltest das ursprüngliche Schloss allerdings aufbewahren und nach Auszug wieder anbringen.

c) Nein. Du hast die Wohnung so angemietet wie sie ist. Es gibt m. E. auch keine geräuschlosen Kühlschränke.

Gruss,
S.

Hallo Simone,

danke für die schnelle Antwort. Du bist wohl von der „anderen Seite“?? Hört sich irgendwie so an :wink:

Ciao!

Hallo Daniel,

Simone ist sicher etwas vermieterfreundlicher eingestellt. Trotz alledem hat sie natürlich - bezüglich der Geräusche des Kühlschrankes recht -.

bin soeben in meine erste eigenen Wohnung eingezogen und hätte
ein paar Fragen… vielleicht mag mir jemand helfen :smile:

a) [siehe Thread 1755749] Der Mieter verbietet im Mietvertrag
das Bohren von Löchern in die Badfliesen. Auf meine Nachfrage
sagte er, er besteht auf diese Regelung. Wenn ich zuwenig
Platz hätte, sollte ich mir einen Unterschrank unter das
Waschbecken kaufen. Außerdem wären alle Dinge des „täglichen
Gebrauchs“ vorhanden. Klar, ein Spiegel ist da, und eine
Ablage von 10 x 80 cm… Toll.

Der Vermieter kann hier nicht vorschreiben, dass Du einen neuen Unterschrank kaufen musst. Es besteht zwar die Verpflichtung, ich habe in dem bekannten Thread zu den Fliesen bereits hingewiesen, dass der Mieter prüfen muss, wnen er Enrichtungsgegenstände kauft, ob er nicht solche kaufen muss, die nicht dazu führen, dass Fliesen angebohrt werden müssen. Hat jemand jedoch entsprechenden Schränke muss er keine neuen kaufen. Der Vermieter muss deshalb dulden, dass Fliesen angebohrt oder gar in die Fliesen gebohrt wird. Du solltest trotzdem versuchen wenigstens in einer Reihe zwischen den Fliesen zu bohren, um wenigstens für einen späteren Mieter die Anzhal der Löcher so gering als möglich zu halten.

Simone hat von bis zu 40 Löchern gesprochen. Hierzu gibt es zwar eine Entscheidung, die jedoch keinesfalls allgemeingültig ist. Üblicherweise wird man von sechs bis zehn Löchern sprechen können, von denen ein Teil jedoch durchaus zwischen den Fliesen sein können. Du solltest hier - nicht nur im Hinblick auf Gestaltung, sondern auch auf Schadensbegrenzung - sparsam mit dem Bohjren umgehen.

Kann mir der Vermieter vorschreiben, in welcher Form ich meine
Sachen aufbewahre. Es kann doch nicht sein, dass ich ein
kleines Regal (das ich schon habe) nicht aufhängen darf… Er
sagt, die Fliesen könnte man nicht nachkaufen, weil es diese
Serie nicht mehr gibt… mir ist das ehrlich gesagt egal :wink:

b) Muss ich den Mieter um Zustimmung bitten, wenn ich das
Schloß tausche? Der Hausmeister kann ja so im Notfall nicht
rein…

Du musst den Vermieter nicht um Zustimmung bitten. Ergänzend zur Antwort von Simone will ich Dich jedoch hinweisen, bevor Du das Schloss auswechselst, Dich zuvor zu erkunden, ob eine Zentralschliessanlage besteht. Sofern es nämlich so ist und sogar ein Sicherungsschein vorhanden ist, darf das Schloss nicht unbegründet ausgetauscht werden. Im Übrigen, Hausmeister gehen üblicherweise nicht in die Wohnung. Hast Du überhaupt Anhaltspunkte, dass es erforderlich ist, das Schloß auszutauschen ? Ich rate zwar unserem Klientel auch Schlösser auszuwechseln aber nur dann, wenn der Vermieter einen Schlüssel besitzt, den nicht aushändigt und ungefragt in die Wohnung geht. Wenn Du alle Schlüssel hast, sehe ich keinen Grund weshalb Du Schlösser austauschen willst.

c) Ich wohne in einem kleinen 1-Zimmer-Appartment. Der Zugang
zur Küche ist vom Wohnraum nicht abgetrennt (keine Tür). Der
Kühlschrank ist ziemlich laut - er nervt mich tierisch beim
einschlafen.
Kann ich einen anderen verlangen?
Das Empfinden des Lärms wird ja recht subjektiv sein - was
ist, wenn der Mieter sagt, der Kühlschrank ist in Ordnung?

Wenn es die normalen Kühlgeräusche sind, hast Du keine Ansprüche.

Gruss Günter