Hallo,
gleich noch eine Frage:
Im Flur hat der Vermieter an der Wand ca. 10cm hoch ebenfalls gefließt. Dieser Teil fängt an abzuplatzen.
Müssen wir die Reparatur zahlen oder muß das der Vermieter zahlen (er hat das Haus mit viel Eigenleistung selbst gebaut, ohne daß er dafür beruflich qualifiziert ist)? Eigentlich können wir nichts für bauliche Mängel, oder? Das Haus ist noch nicht sehr alt, es wurde seit 1997 gebaut.
ich habe gerade die andere Frage zum Stellplatz beantwortet, sehe nun Deine neue Frage. Offenbar wohnt ihr schon länger in dem Haus. Dann wäre Deine Frage zum Stellplatz klar und deutlich zu beantworten. Ihr habt ihn nicht im Mietvertrag und damit steht euch kein Stellplatz zu.
gleich noch eine Frage:
Im Flur hat der Vermieter an der Wand ca. 10cm hoch ebenfalls
gefließt. Dieser Teil fängt an abzuplatzen.
Müssen wir die Reparatur zahlen oder muß das der Vermieter
zahlen (er hat das Haus mit viel Eigenleistung selbst gebaut,
ohne daß er dafür beruflich qualifiziert ist)? Eigentlich
können wir nichts für bauliche Mängel, oder? Das Haus ist noch
nicht sehr alt, es wurde seit 1997 gebaut.
Der Vermieter muss schriftlich auf den Mangel hingewiesen und aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen.