Hundehaltung in Eigentumswohnung?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mo, 13. Okt 2003
Hallo,

wie sieht es eigentlich mit Hundehaltung in Eigentumswohnungen aus?
Kann es da rechtliche Einschränkungen geben (hat vielleicht jemand ein Urteil dazu)?

Gruß

Mozart

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hundehaltung in Eigentumswohnung?
    Hallo,

    gehört die Wohnung Dir? Wenn ja, dann bist ja Du der Chef. ;-)

    Ansonsten kommt es drauf an, was in der Hausordnung steht (z. B. von Hausverwaltung heraus gegeben). Sofern der Hund andere Hausbewohner nicht stört, z. B. weil er ein Kläffer ist, in den hauseigenen Garten macht, etc., spricht meiner Meinung nach nichts dagegen.

    Grüße,

    Tine [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hundehaltung in Eigentumswohnung?
    Hallo,

    Hundehaltung ist ohne Zustimmung der WEG auch in Eigentumnswohnungen nicht zulässig.

    Gruss Günter wie sieht es eigentlich mit Hundehaltung in Eigentumswohnungen
    aus?
    Kann es da rechtliche Einschränkungen geben (hat vielleicht
    jemand ein Urteil dazu)?

    Gruß

    Mozart
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