wohne zu miete schon mehr als 3 Jahre in der gleichen wohnung.
die wohnung unter mir wurde seit kurzem verkauft und der neue besitzer renoviert alles was sich renovieren laest. jetzt hat er festgestellt das ihm das regenwasser von unserer balkonmauer runter auf seine mauer laeuft. die mauer gehoert eigentlich zum neben haus.
der typ will das alles renovieren und ich habe keine lust irgenwelche handwerker durch meine wohnung laufen haben. ausserdem bin ich auch berufstaetig. meine vermieterin hat mich noch nicht angesprochen und daswegen moechte ich vorberetet sein.
Meine frage, muss ich die ganze geschichte mitmachen oder kann ich einfach sagen dass sie das bitte von aussen machen sollen, wohne auf der 2 etage und teoretisch muesste das auch gehen.
zweite frage, da ich auch so bald ich was finde ausziehen moechte wollte ich noch wissen ob ich aus diesem grund irgenwie frueher ausziehen kann oder muss ich 3 monate warten.
setze Dich mit Deiner Vermieterin in Verbindung und teile ihr mit, dass der Miteigentümer bauliche Änderungen vornehmen will, die Dich in Deiner Mietsache beschränken. Teile ihr auch mit, dass Du nicht einverstanden bist, wenn der Miteigentümer durch Deine Wohnung will, um Arbeiten zu verrichten. Im übrigen hat der neue Miteigentümer ohne Zustimmung Deiner Vermieterin überhaupt keine Veränderungen an deren Balkon vorzunehmen, auch keine Reparaturen.
wohne zu miete schon mehr als 3 Jahre in der gleichen wohnung.
die wohnung unter mir wurde seit kurzem verkauft und der neue
besitzer renoviert alles was sich renovieren laest. jetzt hat
er festgestellt das ihm das regenwasser von unserer
balkonmauer runter auf seine mauer laeuft. die mauer gehoert
eigentlich zum neben haus.
der typ will das alles renovieren und ich habe keine lust
irgenwelche handwerker durch meine wohnung laufen haben.
ausserdem bin ich auch berufstaetig. meine vermieterin hat
mich noch nicht angesprochen und daswegen moechte ich
vorberetet sein.
Meine frage, muss ich die ganze geschichte mitmachen oder kann
ich einfach sagen dass sie das bitte von aussen machen sollen,
sollen sie von aussen machen.
wohne auf der 2 etage und teoretisch muesste das auch gehen.
zweite frage, da ich auch so bald ich was finde ausziehen
moechte wollte ich noch wissen ob ich aus diesem grund
irgenwie frueher ausziehen kann oder muss ich 3 monate warten.
Du hast drei Monate Kündigungsfrist bei einem unbefristenen Mietvertrag.