Hallo!
Ich habe da ein Problem!
ich habe vor 2 Tagen (12.10.03) ein Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben und in dieser Wohnung sind Nachtspeicheröfen.
Meine Fragen:
-
Bis wann kann ich von dem Mietvertrag zurücktreten? (ohne Kündigungsfrist). Der Mietvertrag fängt am 01.11.03 an!
Geht das überhaupt?
-
Ich habe erfahren, das in den Nachtspeicheröfen Asbest sein soll!
Baujahr: ca. 1966
Habe jetzt natürlich Bedenken wegen der Gesundheit!
Kann man dadurch ohne Fristen vom Mietvertrag zurücktreten?
MfG
Berndi
Hallo,
Ich habe da ein Problem!
ich habe vor 2 Tagen (12.10.03) ein Mietvertrag für eine
Wohnung unterschrieben und in dieser Wohnung sind
Nachtspeicheröfen.
Meine Fragen:
- Bis wann kann ich von dem Mietvertrag zurücktreten? (ohne
Kündigungsfrist). Der Mietvertrag fängt am 01.11.03 an!
Geht das überhaupt?
Geht nicht. Ein Rücktritt von einem Mietvertrag kann nach dem Gesetz nicht möglich sein, da Du letztlich mit dem Vermieter in Vertragsverhandlungen auf Deinen Wunsch eingetreten bist. Du hast eine dreimonatige Kündigungsfrist.
- Ich habe erfahren, das in den Nachtspeicheröfen Asbest sein
soll!
Baujahr: ca. 1966
Sagt überhaupt nichts. Ist Dir wenigstens die Firma bekannt und das Gerätezeichen. Ich kann dann einmal in eienr unserer Listen nachsehen, ob sich dort die Firma, das Gerät und das Gerätezeichen finden lässt. 1966 wurde von einigen Firmen nämlich bereits das Gerät ohne Asbest ausgeliefert.
Habe jetzt natürlich Bedenken wegen der Gesundheit!
Kann man dadurch ohne Fristen vom Mietvertrag zurücktreten?
Gruss Günter
Marke der Nachtspeicheröfen: Bauknecht Bj.: ca 1966
Mehr weiss ich zur Zeit leider nicht!
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Hallo,
Marke der Nachtspeicheröfen: Bauknecht Bj.: ca 1966
Mehr weiss ich zur Zeit leider nicht!
Melde mich morgen Mittwoch, komme heute nicht mehr ins Büro.
Gruss Günter
Hallo Berndi,
ich habe anhand der in unserem Büro befindlichen Unterlagen Diur folgendes mitzuteilen. Alle Nachtstromspeichergeräte der Baureihen bis 1976 ( nur Bauknecht) mit den Typenschildern K07; K10; K15; K17; V , VN, VF, S, VK , haben einen 5 %-igen Anteil von Asbest.
Asbest ist dann gefährlich, wenn Schäden am Nachstromspeicherofen bestehen. In solchen Fällen muss der Ofen unter höchsten Sicherheitsbedingungen ausgetauscht werden. Wenn unsachgemäss ein NS-Ofen ausgetauscht wird und Asbest wird in der Wohnung freigesetzt, muss die Wohnung vollständig saniert werden. Asbest ist Sondermüll. Erkundige Dich bei Deinem Vermieter, ob er Dir zusichern kann, dass kein Asbest freigesetzt wird. Dann bleibt Dir als letztes Mittel übrig, entweder zu kündigen und drei Monate die Miete zu zahlen oder der Vermieter ist freiwillig bereit, den Vertrag aufzuheben.
Gruss Günter
Ich habe da ein Problem!
ich habe vor 2 Tagen (12.10.03) ein Mietvertrag für eine
Wohnung unterschrieben und in dieser Wohnung sind
Nachtspeicheröfen.
Meine Fragen:
-
Bis wann kann ich von dem Mietvertrag zurücktreten? (ohne
Kündigungsfrist). Der Mietvertrag fängt am 01.11.03 an!
Geht das überhaupt?
-
Ich habe erfahren, das in den Nachtspeicheröfen Asbest sein
soll!
Baujahr: ca. 1966
Habe jetzt natürlich Bedenken wegen der Gesundheit!
Kann man dadurch ohne Fristen vom Mietvertrag zurücktreten?
MfG
Berndi