Exakte Wärmeabrechnung bei Wärmemenzähler Pflicht?

Hallo miteinander,

folgende Lage: Eine WEG aus 6 Parteien (bis vor Kurzem 100% Eigennutzung) besitzt für jede Wohneinheit einen Wärmemengenzähler, hat sich aber (keine Ahnung, warum) in der Vergangenheit darauf geeinigt, dass die Wärmeverbrauchskosten wie bei Heizkostenverteilern im Verhältnis 70 (Verbrauchskosten)/30 (Grundkosten) auf alle umgelegt werden. Nun wurde eine Wohneinheit vermietet. Frage: Kann man als Mieter einklagen, dass - da geeichte Wärmemengenzähler existieren - eine exakte Abrechnung der Heizkosten erfolgt und keine Umlage? Die Heizkostenverordnung hält sich diesbezüglich etwas bedeckt (oder habe ich etwas überlesen?:smile:).

Viele Grüße und Danke im Voraus

Kathleen

Hallo Kathleen,

die Verteilung der Heizkosten: 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten hat nichts mit der Existenz von Wärmezählern zu tun.

Der Unterschied zu den Verdunsterröhrchen, die du vielleicht aus anderen Wohnungen kennst, besteht darin dass bei diesen ein Verteilungsverhältnis anhand der verdunsteten Flüssigkeitsmenge gemessen wird, wohingegen die Wärmezähler Wärmemengen in kWh messen.

Mit Wärmezählern wird also der exakte Verbrauch gemessen und die Verbrauchkosten müssen nicht mehr nach Verhältnissen aufgeteilt werden, wie bei den Röhrchen.

Die Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten kommt dadurch zu Stande, dass bei jeder Heizungsanlage auch verbrauchsunabhängige Kosten durch Wartung, TÜV, Betriebsstrom, Schornsteinfeger entstehen.

Diese Kosten sind auch vorhanden, wenn niemand einen Heizkörper anstellt und müssen deshalb auch verteilt werden.

Die Verteilung 30/70 ist dabei die Günstigste für den Verbraucher wenn er sparen will, da ja der größere Anteil der auf ihn verteilten Kosten von seinem Verbrauch abhängt.

Möglich sind auch Verteilungen 50/50 oder 40/60.

Gruß Rotraut

Hallo Rotraut,

die Verteilung der Heizkosten: 30% Grundkosten und 70%
Verbrauchskosten hat nichts mit der Existenz von Wärmezählern
zu tun.

Der Unterschied zu den Verdunsterröhrchen, die du vielleicht
aus anderen Wohnungen kennst, besteht darin dass bei diesen
ein Verteilungsverhältnis anhand der verdunsteten
Flüssigkeitsmenge gemessen wird, wohingegen die Wärmezähler
Wärmemengen in kWh messen.

Mit Wärmezählern wird also der exakte Verbrauch gemessen und
die Verbrauchkosten müssen nicht mehr nach Verhältnissen
aufgeteilt werden, wie bei den Röhrchen.

Falsch, die HKV schreibt ausdrücklich die Verteilung vor.

Die Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten kommt
dadurch zu Stande, dass bei jeder Heizungsanlage auch
verbrauchsunabhängige Kosten durch Wartung, TÜV,
Betriebsstrom, Schornsteinfeger entstehen.

Falsch, diese Kosten werden zusätzlich zu den Wärmekosten mit dem Schlüssel abgerechnet, da sie zu den Gesamtkosten zählen. Ausserdem sind Kosten der Heizungsanlage verbrauchsabhängige Kosten und nicht verbrauchsunabhängige Kosten. Mehr Heizung bedeutet mehr Strom. Deshalb müssen diese Kosten nicht nur nach 30/70 ; 40/60 oder 50/50 umgelegt werden, sondern sie werden auch anteilig dem Verbrauch bei Heizung und Warmwasser umgelegt. Wer viel benötigt, zahlt sowohl mehr für den Kaminfeger, mehr für die Wartung oder mehr für Strom, auch mehr für umlagefähige Kosten der Heizkostenabrechnung.

Diese Kosten sind auch vorhanden, wenn niemand einen
Heizkörper anstellt und müssen deshalb auch verteilt werden.

Auch Wärmekosten sind vorhanden, wenn Heizkörper nicht angestellt sind, da moderne Heizkörper mit Frostschutz arbeiten. Ein Vermieter muss auch die Kosten der Fläche bei nicht bewohnten Wohnungen berechnen. Unterlässt er dies, ist es schlichtweg Abrechnungsbetrug.

Die Verteilung 30/70 ist dabei die Günstigste für den
Verbraucher wenn er sparen will, da ja der größere Anteil der
auf ihn verteilten Kosten von seinem Verbrauch abhängt.

Aber nur für den Mieter, der nicht im Erdgeschoss wohnt.

Möglich sind auch Verteilungen 50/50 oder 40/60.

Gruss Günter

Hallo,

folgende Lage: Eine WEG aus 6 Parteien (bis vor Kurzem 100%
Eigennutzung) besitzt für jede Wohneinheit einen
Wärmemengenzähler, hat sich aber (keine Ahnung, warum) in der
Vergangenheit darauf geeinigt, dass die Wärmeverbrauchskosten
wie bei Heizkostenverteilern im Verhältnis 70
(Verbrauchskosten)/30 (Grundkosten) auf alle umgelegt werden.
Nun wurde eine Wohneinheit vermietet. Frage: Kann man als
Mieter einklagen, dass - da geeichte Wärmemengenzähler
existieren - eine exakte Abrechnung der Heizkosten erfolgt und
keine Umlage? Die Heizkostenverordnung hält sich diesbezüglich
etwas bedeckt (oder habe ich etwas überlesen?:smile:).

In Fällen wie bei Dir hat der Vermieter nach nach der HKV abzurechnen. Diese besagt nun, wenn Wärmemengenzähler vorhanden sind, dass der Gesamtverbrauch und die Gesamtkosten der Heizung zu ermitteln sind. Wird Warmwasser über die Heizung zentral aufbereitet, sind diese Kosten von den Gesamtkosten abzusetzen. Die Gesantkosten der Heizung werden 30 % auf die Fläche verteilt, 70 % auf den Verbrauch. Ich glaube, Du bringst hier etwas durcheinander.

Im Grundsatz wird mit dem Wärmemengenzähler lediglich Dein Verbrauch mit einem einzigen Zähler gemessen und dann verteilt, während bei dem Verdunstungsprinzip erst die Mehrzahl aller Messgeräte an den Heizkörpern in einer Summe enden und dann verteilt werden.

Beispiel:
Annahme 600 qm Gesamtwohnfläche, Deine Wohnfläche 100 qm. Gesamtmenge aller Wärmemengenzähler 5000 Einheiten, Deine Einheiten 1000. Gesamtkosten der Heizung 10.000 €. 30 % davon = 3000 € ( Wohnflächen) , 70 % = 7000 EUR (Verbrauch)

WE=Wärmeeinheiten

Berechnung: Gesamtkosten 10.000
davon 30 %
3000,00 € : 600 qm * 100 qm = Dein Anteil 500,00 €
davon 70 %
7000,00 € : 5000 WE * 1000 WE = Dein Anteil 1400,00 €

Gesamtkosten 1900,00 €

Dies bedeutet einfach, dass die Kosten zusammengezogen, dann auf Fläche und Verbruach im Verhältnis 30/70 aufgeteilt werden und erst dann werden diese Kosten nach den tatsächlichen Wohneinheiten und Verbrauchsmengen abgerechnet. Wärmemengenzähler werden also genauso abgerechnet wie die HKV die Abrechnung auch für Abrechnungssysteme mit dem Verdunstungsprinzip vorschreibt. Hoffe, dass nun alles verständlicher ist.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Falsch, die HKV schreibt ausdrücklich die Verteilung vor.

Verteilt wird ja, auch bei Wärmezählern, nämlich nach den gemessenen kWh und nicht wie bei Röhrchen nach Anzahl der abgelesenen Messstriche.

Die Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten kommt
dadurch zu Stande, dass bei jeder Heizungsanlage auch
verbrauchsunabhängige Kosten durch Wartung, TÜV,
Betriebsstrom, Schornsteinfeger entstehen.

Falsch, diese Kosten werden zusätzlich zu den Wärmekosten mit
dem Schlüssel abgerechnet, da sie zu den Gesamtkosten zählen.

Recht hast du. Alle Kosten, sowohl Brennstoffkosten, als auch die Heiznebenkosten, werden summiert und dann prozentual in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt.

Meine Aussage diente dem besseren Verständnis dafür, dass immer auch fixe Kosten, unabhängig vom Verbrauch vorhanden sind.

Ausserdem sind Kosten der Heizungsanlage verbrauchsabhängige
Kosten und nicht verbrauchsunabhängige Kosten.

Teils, teils. Schornsteinfeger, Tüv, Wartung sind durchaus verbrauchsunabhängig.

Mehr Heizung
bedeutet mehr Strom. Deshalb müssen diese Kosten nicht nur
nach 30/70 ; 40/60 oder 50/50 umgelegt werden, sondern sie
werden auch anteilig dem Verbrauch bei Heizung und Warmwasser
umgelegt.

Von Warmwasser war hier überhaupt nicht die Rede.

Wer viel benötigt, zahlt sowohl mehr für den
Kaminfeger, mehr für die Wartung oder mehr für Strom, auch
mehr für umlagefähige Kosten der Heizkostenabrechnung.

Ist ja richtig, siehe oben.

Diese Kosten sind auch vorhanden, wenn niemand einen
Heizkörper anstellt und müssen deshalb auch verteilt werden.

Auch Wärmekosten sind vorhanden, wenn Heizkörper nicht
angestellt sind, da moderne Heizkörper mit Frostschutz
arbeiten.

Wobei in der Regel jedes Verdunsterröhrchen mit 0 abgelesen wird und auch Wärmezähler bei Leerständen in den Wintermonaten häufig keinen Verbrauch nachweisen.

Ein Vermieter muss auch die Kosten der Fläche bei
nicht bewohnten Wohnungen berechnen. Unterlässt er dies, ist
es schlichtweg Abrechnungsbetrug.

Das ist durchaus richtig und kommt in der Praxis viel zu häufig vor. Es kostet die Mitarbeiter der Heizkostenabrechnungsfirmen viel Überzeugungsarbeit, den Vermietern, vor allem privaten, zu erklären, dass die Quadratmeter der leerstehenden Wohnungen nicht einfach gestrichen werden können.

Die Verteilung 30/70 ist dabei die Günstigste für den
Verbraucher wenn er sparen will, da ja der größere Anteil der
auf ihn verteilten Kosten von seinem Verbrauch abhängt.

Aber nur für den Mieter, der nicht im Erdgeschoss wohnt.

Dafür hätte ich gerne eine Erläuterung.

Gruss Günter

Gruß Rotraut

Hallo Günter,

laut kommentierte Heizkostenverordnung:

„Wärmeversorger, die mit den Nutzern direkt abrechnen, unterliegen der Heizkostenverordnung, wenn die einheitlich entstandenen Kosten des Gebäudes relativ weiterverteilt werden (mit Heizkostenverteilern oder Wärmezählern). Wird der Einzelverbrauch der Nutzer dagegen effektiv mit Wärmezählern gemessen, dann muss die Heizkostenverordnung nicht angewandt werden.“

Wenn nicht die Heizkostenverordnung zur Anwendung kommt, was dann? Und was heißt das „MUSS“?

Viele Grüße

Kathleen

Hi,

Aber nur für den Mieter, der nicht im Erdgeschoss wohnt.

Dafür hätte ich gerne eine Erläuterung.

Weil (nur von der Menge her abhängig von der Isolierung) das Erdgeschoß und die Dachwohnung einen überproportionalen Verbrauch haben. Die „Mittelgeschosse“ profitieren von der Abwärme dieser „Randwohnungen“.

Gruß
Stefan

Hallo Rotraut,

Falsch, die HKV schreibt ausdrücklich die Verteilung vor.

Verteilt wird ja, auch bei Wärmezählern, nämlich nach den
gemessenen kWh und nicht wie bei Röhrchen nach Anzahl der
abgelesenen Messstriche.

Richtig, aber dies schliesst gerade deshalb nicht die Verteilung auf die Fläche aus.

Die Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten kommt
dadurch zu Stande, dass bei jeder Heizungsanlage auch
verbrauchsunabhängige Kosten durch Wartung, TÜV,
Betriebsstrom, Schornsteinfeger entstehen.

Falsch, diese Kosten werden zusätzlich zu den Wärmekosten mit
dem Schlüssel abgerechnet, da sie zu den Gesamtkosten zählen.

Recht hast du. Alle Kosten, sowohl Brennstoffkosten, als auch
die Heiznebenkosten, werden summiert und dann prozentual in
Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt.

Meine Aussage diente dem besseren Verständnis dafür, dass
immer auch fixe Kosten, unabhängig vom Verbrauch vorhanden
sind.

Bei den Heizkosten gibt es bis auf die Ausnahmen der Zählerkosten nur verbrauchsabhängige Zahlen.

Ausserdem sind Kosten der Heizungsanlage verbrauchsabhängige
Kosten und nicht verbrauchsunabhängige Kosten.

Teils, teils. Schornsteinfeger, Tüv, Wartung sind durchaus
verbrauchsunabhängig.

Falsch. Eine ordnungsgemässß Abrechnung ist es nur, wenn die Kosten der Wartung, des Schornsteinfegers, des TÜV, verbrauchsabhängig abgerechnet sind. Was auch bei einer Abrechnung über eine Heizkostenabrechnungsfirma so erfolgt. Ein Mieter/Vermieter, der viel heizt verursacht im Verhältnis im kamin mehr Russ als der Mieter, der wenig heizt. Auch der Brenner wird von jemand, der viel braucht mehr belastet als den jemand, der wenig braucht. Der, der alos mehr Verbrauch hat, trägt auch mehr anteilige Kosten an den von Dir oben genannten Kosten. Das ist nun so vorgeschrieben und auch berechtigt.

Mehr Heizung
bedeutet mehr Strom. Deshalb müssen diese Kosten nicht nur
nach 30/70 ; 40/60 oder 50/50 umgelegt werden, sondern sie
werden auch anteilig dem Verbrauch bei Heizung und Warmwasser
umgelegt.

Von Warmwasser war hier überhaupt nicht die Rede.

Darauf habe ich hingewiesen.

Wer viel benötigt, zahlt sowohl mehr für den
Kaminfeger, mehr für die Wartung oder mehr für Strom, auch
mehr für umlagefähige Kosten der Heizkostenabrechnung.

Ist ja richtig, siehe oben.

Dann widerspreche Dir doch nicht selbst.

Diese Kosten sind auch vorhanden, wenn niemand einen
Heizkörper anstellt und müssen deshalb auch verteilt werden.

Auch Wärmekosten sind vorhanden, wenn Heizkörper nicht
angestellt sind, da moderne Heizkörper mit Frostschutz
arbeiten.

Wobei in der Regel jedes Verdunsterröhrchen mit 0 abgelesen
wird und auch Wärmezähler bei Leerständen in den Wintermonaten
häufig keinen Verbrauch nachweisen.

Dies spielt doch nun keine Rolle. Deine Aussage war, dass Du eine flächenwertige Berechnung bei der Wärmemessung mit Wärmemesszählern als nicht zulässig dargelegt hast.

Ein Vermieter muss auch die Kosten der Fläche bei
nicht bewohnten Wohnungen berechnen. Unterlässt er dies, ist
es schlichtweg Abrechnungsbetrug.

Das ist durchaus richtig und kommt in der Praxis viel zu
häufig vor. Es kostet die Mitarbeiter der
Heizkostenabrechnungsfirmen viel Überzeugungsarbeit, den
Vermietern, vor allem privaten, zu erklären, dass die
Quadratmeter der leerstehenden Wohnungen nicht einfach
gestrichen werden können.

Weshalb dann Dein Text zuvor im anderen Thread ?

Die Verteilung 30/70 ist dabei die Günstigste für den
Verbraucher wenn er sparen will, da ja der größere Anteil der
auf ihn verteilten Kosten von seinem Verbrauch abhängt.

Aber nur für den Mieter, der nicht im Erdgeschoss wohnt.

Dafür hätte ich gerne eine Erläuterung.

Der Mieter in einer Erdgeschosswohnung hat nachweislich einen höheren Verbrauch, da er zumindest nicht den Vorteil hat, dass der Fussboden beheizt ist. Er hat für dieselbe Wärme in seiner Wohnung einen höheren Aufwand an Heizkosten. Die ssollte erkennbar sein.
Gruss Günter

Hallo Kathleen,

laut kommentierte Heizkostenverordnung:

„Wärmeversorger, die mit den Nutzern direkt abrechnen,
unterliegen der Heizkostenverordnung, wenn die einheitlich
entstandenen Kosten des Gebäudes relativ weiterverteilt werden
(mit Heizkostenverteilern oder Wärmezählern). Wird der
Einzelverbrauch der Nutzer dagegen effektiv mit Wärmezählern
gemessen, dann muss die Heizkostenverordnung nicht angewandt
werden.“

Wenn nicht die Heizkostenverordnung zur Anwendung kommt, was
dann? Und was heißt das „MUSS“?

Bedeutet, dass der Vermieter sich nicht an die Heizkostenverordnung halten muss, wenn es Direktlieferungen gibt. Wenn ich Deine Frage aber richtig interpretiert habe, hast Du zwar Wärmemengenzähler, aber der Versorger ( das Energieversorgungsunternehmen ) rechnet mit Dir nicht ab, sondern offenbar mit der Hausverwaltung. Ansonsten wäre es ja nicht möglich, Dir Verbrauchskosten in Rechnung zu stellen, wenn Du selbst mit dem Versorger einen Vertrag abgeschlossen hättest. Im übrigen wird es wohl so sein, dass ein Versorger liefert und im Haus werden dann über die Wärmemengenzähler die Verbrauchgsdaten verteilt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Falsch, die HKV schreibt ausdrücklich die Verteilung vor.

Verteilt wird ja, auch bei Wärmezählern, nämlich nach den
gemessenen kWh und nicht wie bei Röhrchen nach Anzahl der
abgelesenen Messstriche.

Richtig, aber dies schliesst gerade deshalb nicht die
Verteilung auf die Fläche aus.

Die Grundkosten werden nach der Fläche verteilt. Die Verbrauchskosten wie oben erläutert. Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.

Die Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten kommt
dadurch zu Stande, dass bei jeder Heizungsanlage auch
verbrauchsunabhängige Kosten durch Wartung, TÜV,
Betriebsstrom, Schornsteinfeger entstehen.

Falsch, diese Kosten werden zusätzlich zu den Wärmekosten mit
dem Schlüssel abgerechnet, da sie zu den Gesamtkosten zählen.

Recht hast du. Alle Kosten, sowohl Brennstoffkosten, als auch
die Heiznebenkosten, werden summiert und dann prozentual in
Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt.

Meine Aussage diente dem besseren Verständnis dafür, dass
immer auch fixe Kosten, unabhängig vom Verbrauch vorhanden
sind.

Bei den Heizkosten gibt es bis auf die Ausnahmen der
Zählerkosten nur verbrauchsabhängige Zahlen.

Sie werden innerhalb der Verbrauchkosten verbrauchsabhängig verteilt. Die Heizung muss aber auch gewartet werden wenn niemand den Heizkörper aufgedreht hat.

Ausserdem sind Kosten der Heizungsanlage verbrauchsabhängige
Kosten und nicht verbrauchsunabhängige Kosten.

Teils, teils. Schornsteinfeger, Tüv, Wartung sind durchaus
verbrauchsunabhängig.

Falsch. Eine ordnungsgemässß Abrechnung ist es nur, wenn die
Kosten der Wartung, des Schornsteinfegers, des TÜV,
verbrauchsabhängig abgerechnet sind. Was auch bei einer
Abrechnung über eine Heizkostenabrechnungsfirma so erfolgt.
Ein Mieter/Vermieter, der viel heizt verursacht im Verhältnis
im kamin mehr Russ als der Mieter, der wenig heizt. Auch der
Brenner wird von jemand, der viel braucht mehr belastet als
den jemand, der wenig braucht. Der, der alos mehr Verbrauch
hat, trägt auch mehr anteilige Kosten an den von Dir oben
genannten Kosten. Das ist nun so vorgeschrieben und auch
berechtigt.

Ich schrieb bereits, alle Kosten werden summiert und dann prozentual aufgeteilt als Grund- und Verbrauchskosten verteilt. Dennoch kostet die Wartung, der Schornsteinfeger, egal wie viel geheizt wurde, immer das gleiche, die Kosten sind also nicht verbrauchsabhängig.

Wer viel benötigt, zahlt sowohl mehr für den
Kaminfeger, mehr für die Wartung oder mehr für Strom, auch
mehr für umlagefähige Kosten der Heizkostenabrechnung.

Ist ja richtig, siehe oben.

Dann widerspreche Dir doch nicht selbst.

Ich habe es bereits erklärt. Die Darstellung diente der Veranschaulichung, dass auch wenn nicht, oder wenig geheizt wurde Kosten entstehen.

Diese Kosten sind auch vorhanden, wenn niemand einen
Heizkörper anstellt und müssen deshalb auch verteilt werden.

Auch Wärmekosten sind vorhanden, wenn Heizkörper nicht
angestellt sind, da moderne Heizkörper mit Frostschutz
arbeiten.

Wobei in der Regel jedes Verdunsterröhrchen mit 0 abgelesen
wird und auch Wärmezähler bei Leerständen in den Wintermonaten
häufig keinen Verbrauch nachweisen.

Dies spielt doch nun keine Rolle. Deine Aussage war, dass Du
eine flächenwertige Berechnung bei der Wärmemessung mit
Wärmemesszählern als nicht zulässig dargelegt hast.

Ich habe nirgendwo ausgesagt, dass eine flächmäßige Verteilung nicht zulässig ist. Wo hast du diese Aussage erkannt?

Ein Vermieter muss auch die Kosten der Fläche bei
nicht bewohnten Wohnungen berechnen. Unterlässt er dies, ist
es schlichtweg Abrechnungsbetrug.

Das ist durchaus richtig und kommt in der Praxis viel zu
häufig vor. Es kostet die Mitarbeiter der
Heizkostenabrechnungsfirmen viel Überzeugungsarbeit, den
Vermietern, vor allem privaten, zu erklären, dass die
Quadratmeter der leerstehenden Wohnungen nicht einfach
gestrichen werden können.

Weshalb dann Dein Text zuvor im anderen Thread?

Welcher Text?

Die Verteilung 30/70 ist dabei die Günstigste für den
Verbraucher wenn er sparen will, da ja der größere Anteil der
auf ihn verteilten Kosten von seinem Verbrauch abhängt.

Aber nur für den Mieter, der nicht im Erdgeschoss wohnt.

Dafür hätte ich gerne eine Erläuterung.

Der Mieter in einer Erdgeschosswohnung hat nachweislich einen
höheren Verbrauch, da er zumindest nicht den Vorteil hat, dass
der Fussboden beheizt ist. Er hat für dieselbe Wärme in seiner
Wohnung einen höheren Aufwand an Heizkosten. Die ssollte
erkennbar sein.

Woran sollte das erkennbar sein?

Sollte deshalb die Verteilung Kosten in Grund- und Verbrauchskosten bei diesem Mieter prozentual anders sein? Das ist innerhalb einer Gesamtabrechnung nicht möglich.

Der Mieter auf der Wetterseite hat auch einen höheren Aufwand als der auf der dem Wind abgewandten Seite. Der Mieter im Dachgeschoss hat keine Wärme von oben. Wie ist das „erkennbar“?

Gruss Günter

Gruß Rotraut

Hallo Günter,

::Bei den Heizkosten gibt es bis auf die Ausnahmen der

Zählerkosten nur verbrauchsabhängige Zahlen.

Sie werden innerhalb der Verbrauchkosten verbrauchsabhängig
verteilt. Die Heizung muss aber auch gewartet werden wenn
niemand den Heizkörper aufgedreht hat.

Ausserdem sind Kosten der Heizungsanlage verbrauchsabhängige
Kosten und nicht verbrauchsunabhängige Kosten.

Teils, teils. Schornsteinfeger, Tüv, Wartung sind durchaus
verbrauchsunabhängig.

Falsch. Eine ordnungsgemässß Abrechnung ist es nur, wenn die
Kosten der Wartung, des Schornsteinfegers, des TÜV,
verbrauchsabhängig abgerechnet sind. Was auch bei einer
Abrechnung über eine Heizkostenabrechnungsfirma so erfolgt.
Ein Mieter/Vermieter, der viel heizt verursacht im Verhältnis
im kamin mehr Russ als der Mieter, der wenig heizt. Auch der
Brenner wird von jemand, der viel braucht mehr belastet als
den jemand, der wenig braucht. Der, der alos mehr Verbrauch
hat, trägt auch mehr anteilige Kosten an den von Dir oben
genannten Kosten. Das ist nun so vorgeschrieben und auch
berechtigt.

Ich schrieb bereits, alle Kosten werden summiert und dann
prozentual aufgeteilt als Grund- und Verbrauchskosten
verteilt. Dennoch kostet die Wartung, der Schornsteinfeger,
egal wie viel geheizt wurde, immer das gleiche, die Kosten
sind also nicht verbrauchsabhängig.

Was hat dieser unsinnige Sophismus hier zu tun. Die Kosten entstehen insgesamt und müssen sodann verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Es ging nicht um die Entstehung der Kosten sondern um deren Verteilung.

Gruss Günter