Hallo Rotraut,
Falsch, die HKV schreibt ausdrücklich die Verteilung vor.
Verteilt wird ja, auch bei Wärmezählern, nämlich nach den
gemessenen kWh und nicht wie bei Röhrchen nach Anzahl der
abgelesenen Messstriche.
Richtig, aber dies schliesst gerade deshalb nicht die Verteilung auf die Fläche aus.
Die Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten kommt
dadurch zu Stande, dass bei jeder Heizungsanlage auch
verbrauchsunabhängige Kosten durch Wartung, TÜV,
Betriebsstrom, Schornsteinfeger entstehen.
Falsch, diese Kosten werden zusätzlich zu den Wärmekosten mit
dem Schlüssel abgerechnet, da sie zu den Gesamtkosten zählen.
Recht hast du. Alle Kosten, sowohl Brennstoffkosten, als auch
die Heiznebenkosten, werden summiert und dann prozentual in
Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt.
Meine Aussage diente dem besseren Verständnis dafür, dass
immer auch fixe Kosten, unabhängig vom Verbrauch vorhanden
sind.
Bei den Heizkosten gibt es bis auf die Ausnahmen der Zählerkosten nur verbrauchsabhängige Zahlen.
Ausserdem sind Kosten der Heizungsanlage verbrauchsabhängige
Kosten und nicht verbrauchsunabhängige Kosten.
Teils, teils. Schornsteinfeger, Tüv, Wartung sind durchaus
verbrauchsunabhängig.
Falsch. Eine ordnungsgemässß Abrechnung ist es nur, wenn die Kosten der Wartung, des Schornsteinfegers, des TÜV, verbrauchsabhängig abgerechnet sind. Was auch bei einer Abrechnung über eine Heizkostenabrechnungsfirma so erfolgt. Ein Mieter/Vermieter, der viel heizt verursacht im Verhältnis im kamin mehr Russ als der Mieter, der wenig heizt. Auch der Brenner wird von jemand, der viel braucht mehr belastet als den jemand, der wenig braucht. Der, der alos mehr Verbrauch hat, trägt auch mehr anteilige Kosten an den von Dir oben genannten Kosten. Das ist nun so vorgeschrieben und auch berechtigt.
Mehr Heizung
bedeutet mehr Strom. Deshalb müssen diese Kosten nicht nur
nach 30/70 ; 40/60 oder 50/50 umgelegt werden, sondern sie
werden auch anteilig dem Verbrauch bei Heizung und Warmwasser
umgelegt.
Von Warmwasser war hier überhaupt nicht die Rede.
Darauf habe ich hingewiesen.
Wer viel benötigt, zahlt sowohl mehr für den
Kaminfeger, mehr für die Wartung oder mehr für Strom, auch
mehr für umlagefähige Kosten der Heizkostenabrechnung.
Ist ja richtig, siehe oben.
Dann widerspreche Dir doch nicht selbst.
Diese Kosten sind auch vorhanden, wenn niemand einen
Heizkörper anstellt und müssen deshalb auch verteilt werden.
Auch Wärmekosten sind vorhanden, wenn Heizkörper nicht
angestellt sind, da moderne Heizkörper mit Frostschutz
arbeiten.
Wobei in der Regel jedes Verdunsterröhrchen mit 0 abgelesen
wird und auch Wärmezähler bei Leerständen in den Wintermonaten
häufig keinen Verbrauch nachweisen.
Dies spielt doch nun keine Rolle. Deine Aussage war, dass Du eine flächenwertige Berechnung bei der Wärmemessung mit Wärmemesszählern als nicht zulässig dargelegt hast.
Ein Vermieter muss auch die Kosten der Fläche bei
nicht bewohnten Wohnungen berechnen. Unterlässt er dies, ist
es schlichtweg Abrechnungsbetrug.
Das ist durchaus richtig und kommt in der Praxis viel zu
häufig vor. Es kostet die Mitarbeiter der
Heizkostenabrechnungsfirmen viel Überzeugungsarbeit, den
Vermietern, vor allem privaten, zu erklären, dass die
Quadratmeter der leerstehenden Wohnungen nicht einfach
gestrichen werden können.
Weshalb dann Dein Text zuvor im anderen Thread ?
Die Verteilung 30/70 ist dabei die Günstigste für den
Verbraucher wenn er sparen will, da ja der größere Anteil der
auf ihn verteilten Kosten von seinem Verbrauch abhängt.
Aber nur für den Mieter, der nicht im Erdgeschoss wohnt.
Dafür hätte ich gerne eine Erläuterung.
Der Mieter in einer Erdgeschosswohnung hat nachweislich einen höheren Verbrauch, da er zumindest nicht den Vorteil hat, dass der Fussboden beheizt ist. Er hat für dieselbe Wärme in seiner Wohnung einen höheren Aufwand an Heizkosten. Die ssollte erkennbar sein.
Gruss Günter