Muss ich einer Mietvertrag-Erneuerung zustimmen?

Hallo zusammen!

Vor sechs Jahren zog ich (damals noch mit Ehemann) in eine Mietwohnung. Es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, aus dem deutlich die zu entrichtenden Nebenkosten hervorgingen. Zwei Jahre später trennten mein Mann und ich uns, unsere Vermieter verfassten eine kurze Vereinbarung, nach der ich die Whg. allein weiterbewohne (mit meinen Kids)und sie mit allen Rechten u. Pflichten allein weiterführe und wonach er alle Rechte und Pflichten an mich abtritt. So weit so gut… Nach einigen Differenzen vor ca. 1,5 Jahren kam dann im verg. Jahr August die NK-Abrechnung für das Jahr 2001 - mit Positionen, die nie vorher abgerechnet wurden und auch so nicht im Mietvertrag vereinbart waren und einer Nachzahlungsforderung, die mich fast in Ohnmacht fallen lies. Ich weigerte mich, eine solche Summe zu zahlen und verwies auf den Mietvertrag. Es kam, wie es kommen musste: Díe Sache ging vor Gericht, ich bekam Recht. Seitdem sind ca. 3 Mon. vergangen. Heute kommt eine Kündigung des alten Mietvertrages mit der Begründung, es hätten sich ja einige Dinge verändert - z.B. Name der Mieter und mittlerweile ja logischereise höherer Mietzins etc. Diese Positionen wurden jedoch alle immer schriftlich mit sogenannten Zusätzen zum Mietvertrag geändert. Meine Frage: Muss ich mich auf einen neuen Mietvertrag einlassen oder kann ich auf meinen alten Mietvertrag bestehen? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten! Micha

Hallo,
auch wenn sich der Name geändert hat - die Person ist immer noch die gleiche.
Ich würde dem Vermieter seinen „neuen“ Mietvertrag ohne Unterschrift zurückgeben und auf die Zusatzvereinbarung nach der Trennung verweisen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Micha,

Zwei Jahre später trennten mein Mann und ich uns, unsere Vermieter
verfassten eine kurze Vereinbarung, nach der ich die Whg.
allein weiterbewohne (mit meinen Kids)und sie mit allen
Rechten u. Pflichten allein weiterführe und wonach er alle
Rechte und Pflichten an mich abtritt. So weit so gut… Nach
einigen Differenzen vor ca. 1,5 Jahren kam dann im verg. Jahr
August die NK-Abrechnung für das Jahr 2001 - mit Positionen,
die nie vorher abgerechnet wurden und auch so nicht im
Mietvertrag vereinbart waren und einer Nachzahlungsforderung,
die mich fast in Ohnmacht fallen lies. Ich weigerte mich, eine
solche Summe zu zahlen und verwies auf den Mietvertrag. Es
kam, wie es kommen musste: Díe Sache ging vor Gericht, ich
bekam Recht. Seitdem sind ca. 3 Mon. vergangen. Heute kommt
eine Kündigung des alten Mietvertrages mit der Begründung, es
hätten sich ja einige Dinge verändert - z.B. Name der Mieter
und mittlerweile ja logischereise höherer Mietzins etc. Diese
Positionen wurden jedoch alle immer schriftlich mit
sogenannten Zusätzen zum Mietvertrag geändert. Meine Frage:
Muss ich mich auf einen neuen Mietvertrag einlassen oder kann
ich auf meinen alten Mietvertrag bestehen? Vielen Dank im
Voraus für Eure Antworten!

Da frage ich mich nur: Er hat wohl geglaubt, mit einer Frau das einfach so machen zu können?

Und da schreiben weiter oben andauernd irgendwelche gescheiten Männer, dass Gleichberechtigung schon längst gelebt wird…

Gruß, Karin

Zwei Jahre später trennten mein Mann und ich uns, unser e Vermieter
verfassten eine kurze Vereinbarung, nach der ich die Whg.
allein weiterbewohne (mit meinen Kids)und sie mit allen

Da frage ich mich nur: Er hat wohl geglaubt, mit einer Frau
das einfach so machen zu können?

Ist das der Tunnelblick einer S…-Ab-Feministin? Ich kann hier jedenfalls keinen Hinweis auf das Geschlecht der Vermieter finden.

Und da schreiben weiter oben andauernd irgendwelche gescheiten
Männer, dass Gleichberechtigung schon längst gelebt wird…

Dann spare Dir bitte solche (wirklich blöden) Kommentare für das dazu passende Brett.
Auch wenn es manchen Frauen nicht zu passen scheint…uns Männer gibt es weiterhin.

belustigte Grüße
Stefan

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Hallo,

es besteht kein Anlass, den Mietvertrag zu ändenr. Der alte Mietvertrag gilt weiter. Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, muss er eine entsprechende Mieterhöhung erklären und begründen. Soweit Nebenkosten sich erhöht haben, werden diese abgerechnet.

Dein Vermieter kann jedoch - was beinahe 90 % der Vermieter nicht wissen - in den Fällen, in denen ein Teil der Nebenkosten nicht abgerechnet werden kann, weil diese Nebenkosten nicht vereinbart sind, wo aber die ortsübliche Miete sich mit Nettomieten befasst, die Differenz solcher Nebenkosten als Mieterhöhungsbeiträge verlangen.

Gruss Günter

Vor sechs Jahren zog ich (damals noch mit Ehemann) in eine
Mietwohnung. Es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, aus dem
deutlich die zu entrichtenden Nebenkosten hervorgingen. Zwei
Jahre später trennten mein Mann und ich uns, unsere Vermieter
verfassten eine kurze Vereinbarung, nach der ich die Whg.
allein weiterbewohne (mit meinen Kids)und sie mit allen
Rechten u. Pflichten allein weiterführe und wonach er alle
Rechte und Pflichten an mich abtritt. So weit so gut… Nach
einigen Differenzen vor ca. 1,5 Jahren kam dann im verg. Jahr
August die NK-Abrechnung für das Jahr 2001 - mit Positionen,
die nie vorher abgerechnet wurden und auch so nicht im
Mietvertrag vereinbart waren und einer Nachzahlungsforderung,
die mich fast in Ohnmacht fallen lies. Ich weigerte mich, eine
solche Summe zu zahlen und verwies auf den Mietvertrag. Es
kam, wie es kommen musste: Díe Sache ging vor Gericht, ich
bekam Recht. Seitdem sind ca. 3 Mon. vergangen. Heute kommt
eine Kündigung des alten Mietvertrages mit der Begründung, es
hätten sich ja einige Dinge verändert - z.B. Name der Mieter
und mittlerweile ja logischereise höherer Mietzins etc. Diese
Positionen wurden jedoch alle immer schriftlich mit
sogenannten Zusätzen zum Mietvertrag geändert. Meine Frage:
Muss ich mich auf einen neuen Mietvertrag einlassen oder kann
ich auf meinen alten Mietvertrag bestehen? Vielen Dank im
Voraus für Eure Antworten! Micha

Hallo Karin,

bei einer Trennung sind nun mal klare Entscheidungen notwendig. Hier muss der Teil, der die Wohnung verlässt, dem anderen Teil alle Rechte und Pflichten überlassen. Das hat weder mit Männern noch mit Frauen was zu tun.

Gruss Günter

Da frage ich mich nur: Er hat wohl geglaubt, mit einer Frau
das einfach so machen zu können?

Ist hierzulande doch nicht mehr die männliche Form diejenige, bei der die Frauen mitgemeint sind?

Gruß, Karin

Doch, aber wenn Du es so aufgefaßt hast, wird Dein Posting noch sinnloser… Aber laß uns deswegen keinen Streit beginnen, ich bin gerne bereit nahezu jede Erläuterung zu akzeptieren :wink:

Grüßle
Stefan

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