Kosten Heizungsreparatur

Hallo WWWler,

in unserer frisch bezogenen Mietwohnung funktionieren zwei Heizkörper (Ölzentralheizung) nicht.
Muss der Vermieter die Reparatur bezahlen, auch wenn im Mietvertrag ein Passus steht, dass Reparaturen bis zu 75 € im Monat der Mieter zu tragen hat?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß, Lars

hi lars,

der herr heizungsmensch, der heute meine gastherme gewartet hat, sagte über ein nicht richtig funktionierendes thermostat: „da müssen sie ihren vermieter anrufen, der macht sowas.“

aber vielleicht kann ja noch jemand eine qualifizierte antwort schreiben :o)

gruß
tobias

Hallo Lars,

Muss der Vermieter die Reparatur bezahlen, auch wenn im
Mietvertrag ein Passus steht, dass Reparaturen bis zu 75 ? im
Monat der Mieter zu tragen hat?

Bist du sicher, daß da 75 Euro im Monat steht? Ich kenne eine Selbstbeteiligung in dieser Höhe eigentlich nur pro Jahr, ansonsten finde ich das aber ganz schön happig.

Aber wie auch immer, meiner Meinung nach mußt du dich dann an den Reparaturkosten bis max. 75 Euro beteiligen, alles was darüber liegt, muß der Vermieter bezahlen. Warum sonst sollte das so im Mietverteag stehen, den du ja so auch akzeptiert hast?

Gruß,
Doro

Hallo Doro,

Muss der Vermieter die Reparatur bezahlen, auch wenn im
Mietvertrag ein Passus steht, dass Reparaturen bis zu 75 ? im
Monat der Mieter zu tragen hat?

Bist du sicher, daß da 75 Euro im Monat steht? Ich kenne eine
Selbstbeteiligung in dieser Höhe eigentlich nur pro Jahr,
ansonsten finde ich das aber ganz schön happig.

Hinweis: Im Mietvertrag muss vereinbart sein, dass für Kleinreparaturen ( Bagatellschäden) für Geräte und Gegenstände, die dem täglichen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind pro Einzelfall höchsten 75 € Euro, im Jahr höchstens 8 % der Jahreskaltmiete vom Mieter zu tragen sind.

Aber wie auch immer, meiner Meinung nach mußt du dich dann an
den Reparaturkosten bis max. 75 Euro beteiligen, alles was
darüber liegt, muß der Vermieter bezahlen. Warum sonst sollte
das so im Mietverteag stehen, den du ja so auch akzeptiert
hast?

Aber nicht in diesem Fall.

Gruss Günter

Hallo,

in unserer frisch bezogenen Mietwohnung funktionieren zwei
Heizkörper (Ölzentralheizung) nicht.
Muss der Vermieter die Reparatur bezahlen, auch wenn im
Mietvertrag ein Passus steht, dass Reparaturen bis zu 75 € im
Monat der Mieter zu tragen hat?

Auch wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter im Einzelfall 75 € pro Rechnung tragen muss, trifft bis bei einer defekten Heizung nicht zu. Der Vermieter ist zur ordnungsgemässen Vermietung der Wohnung verpflichtet. Dazu gehört eine funktionierende Heizung, sofern diese nicht vom Mieter gestellt wird. Dem Mieter können nur Wartungskosten der Heizung berechnet werden. Störungen und Reparaturen sind keine Wartungen und daher sind diese Kosten vollständig vom Vermieter zu tragen.

Gruss Günter

DANKE!
Na, jetzt weiss ich doch schon ein bisschen mehr.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß, Lars