Noch mal Kündigung

Hallo :smile:

ich frag mal wieder für eine Freundin, die im Moment grad wirklich in großer Not ist.

Nach Kündigung seitens ihres Arbeitgebers usw. kann sie nun vermutlich ihre Wohnung nicht mehr halten. Sie wohnt allerdings schon seit über sieben Jahren dort. Die Wohnung ist ca. 70 qm groß und kostet ca. 650 Euro warm, so dass sie vermutlich keinen Anspruch auf Wohngeld hat. Sie ist ja auch einsichtig und würde sich gern eine kleinere Wohnung suchen. Ich hab mittlerweile rausgefunden, dass Kaution und Umzug evtl. vom Sozialamt übernommen werden könnten. Wie sieht es aber aus mit der Kündigungsfrist der alten Wohnung? Gibt es dort spezielle Härtefallregelungen, so dass sie geltend machen kann, dass ihr Arbeitslosengeld noch nicht einmal die Mietzahlung abdeckt?

Danke für alle Tipps und

Gruß

Heidrun :smile:

Hallo Heidrun,

Nach Kündigung seitens ihres Arbeitgebers usw. kann sie nun
vermutlich ihre Wohnung nicht mehr halten. Sie wohnt
allerdings schon seit über sieben Jahren dort.

Dies bedeutet zuerst einmal, dass sie derzeit eine Kündigungsfrist von sechs Monaten hat.

Die Wohnung ist

ca. 70 qm groß und kostet ca. 650 Euro warm, so dass sie
vermutlich keinen Anspruch auf Wohngeld hat.

Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich auch aus dem Einkommen. Sie sollte auf jeden Fall einen Antrag auf Wohngeld stellen. (Rathaus)

Sie ist ja auch

einsichtig und würde sich gern eine kleinere Wohnung suchen.
Ich hab mittlerweile rausgefunden, dass Kaution und Umzug
evtl. vom Sozialamt übernommen werden könnten.

Wenn Deine Freundin ein entsprechendes Einkommen aus Arbeitslosengeld hat, ist möglicherweise die Kaution als Darlehen möglich. Umzugskosten, solange jemand nicht Sozialhilfe bezieht und/oder gar in den Bereich eines anderen Sozialhilfeträger wechselt werden wohl kaum erstattet.

Wie sieht es

aber aus mit der Kündigungsfrist der alten Wohnung? Gibt es
dort spezielle Härtefallregelungen, so dass sie geltend machen
kann, dass ihr Arbeitslosengeld noch nicht einmal die
Mietzahlung abdeckt?

Hier ist zuerst Klärung mit dem Vermieter wichtig. Dieser muss auf die Kündigung und die wirtschaftliche Lage klar und ehrlich hingewiesen werden. Auf Grund der wirtschaftlichen Situation, die aber nachzuweisen ist, kann der Vermieter auf Antrag der Mieterin eine Nachmieterstellung nicht verweigern, weil die Kündigungsfrist länger als drei Monate ist.

Gruss Günter

Hallo Günter :smile:

vielen Dank für die Antwort, das hat mir erst mal viel weitergeholfen.

Natürlich wird meine Freundin einen Antrag auf Wohngeld stellen, aber ich hab schon mal der Antwort des Amtes für Wohnungswesen vorgegriffen: „Wohnung zu groß und zu teuer“. Versuchen tut sie es wohl dennoch.

Nochmal Danke und Gruß

Heidrun